Von Dr. Andreas Schott (CDU)

Für Beisetzung, Nachlass, Rentenversicherung oder Wohnungsauflösung benötigen die Angehörigen im Trauerfall eine Sterbeurkunde.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgern, die berichten, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt und telefonisch niemand in den Standesämtern erreichbar ist. Gerade beim Verlust eines geliebten Menschen sollten solche Erlebnisse vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie hat sich die Anzahl der verstorbenen Einwohner Hamburg-Nords sind den Jahren 2017-2021 entwickelt? Bitte pro Jahr angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Inwieweit sich die Anzahl der verstorbenen Einwohner Hamburg-Nords in den Jahren 2017- 2021 entwickelt hat, lässt sich nicht genau aus der Anzahl der Sterbefallbeurkundungen herauslesen, da gut 20 % der Verstorbenen, deren Sterbefall hier beurkundet wird, nicht aus Hamburg-Nord stammen.
    Es kann daher nur ein Überblick über die Zahl der Menschen gegeben werden, die in den Jahren 2017 bis 2021 in unserem Bezirk verstorben sind und deren Sterbefall hier beurkundet wurde:
    2017: 5.904
    2018: 6.456
    2019: 6.044
    2020: 5.806
    2021: 6.162
  1. Wie hat sich die Anzahl der in dem Standesamt für das Ausstellen von Sterbeurkunden zuständigen Mitarbeiter/innen seit dem Jahre 2017 entwickelt? Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar Stellen-Soll und Besetzungsumfang in VZÄ angeben.
    SOLL IST
    2017 6,00 VZÄ – 5,85 VZÄ
    2018 7,00 VZÄ – 5,85 VZÄ
    2019 8,00 VZÄ – 5,58 VZÄ
    2020 8,00 VZÄ – 5,57 VZÄ
    2021 7,00 VZÄ – 5,57 VZÄ
    2022 7,00 VZÄ – 5,57 VZÄ
  2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde gab es seit dem 1. Januar 2017 jeweils monatlich?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Anzahl der monatlich eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde wird statistisch nicht erfasst. Es werden lediglich die beurkundeten Sterbefälle monatlich erfasst. In der Regel wird für jeden Sterbefall auch eine Sterbeurkunde beantragt.
    Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2017:
    Januar 599
    Februar 547
    März 560
    April 478
    Mai 532
    Juni 535
    Juli 403
    August 479
    September 426
    Oktober 532
    November 376
    Dezember 437

    Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2018:
    Januar 433
    Februar 618
    März 502
    April 860
    Mai 474
    Juni 644
    Juli 365
    August 668
    September 409
    Oktober 549
    November 515
    Dezember 419

    Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2019:
    Januar 702
    Februar 425
    März 575
    April 489
    Mai 584
    Juni 438
    Juli 542
    August 488
    September 403
    Oktober 525
    November 494
    Dezember 379

    Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2020:
    Januar 639
    Februar 454
    März 504
    April 524
    Mai 350
    Juni 581
    Juli 487
    August 529
    September 393
    Oktober 477
    November 467
    Dezember 401

    Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2021:
    Januar 580
    Februar 588
    März 552
    April 497
    Mai 411
    Juni 592
    Juli 482
    August 491
    September 543
    Oktober 356
    November 511
    Dezember 559

    Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2022
    Januar 614
    Februar 503
    März 577
  1. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Sterbeurkunden seit dem Jahre 2017 entwickelt? Bitte für die Jahre 2017 bis 2021 durchschnittlich pro Jahr, sowie für das Jahr 2022 monatlich angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Sterbefallbeurkundungen wurde statistisch erst seit Mai 2019 erfasst. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle für die Beurkundung erforderlichen Dokumente dem Standesamt vorliegen. Die Durchschnittliche Bearbeitungszeit im Betrachtungszeitraum Mai 2019 bis Dezember 2019 lag bei 1,75 Tagen. Für das Jahr 2020 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 3,8 Tagen; für 2021 bei 6,8 Werktagen. Im Januar 2022 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 9,5 Tagen; im Februar bei 8,75 und im März bei 10,25 Tagen.
  2. Wie lang dauerte es seit dem Jahre 2017 maximal, bis eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde?
    Antwort der Verwaltung:
    Die längste statistisch erhobene Bearbeitungszeit lag bei 12 Werktagen.