Von Dr. Andreas Schott (CDU)
Für Beisetzung, Nachlass, Rentenversicherung oder Wohnungsauflösung benötigen die Angehörigen im Trauerfall eine Sterbeurkunde.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgern, die berichten, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt und telefonisch niemand in den Standesämtern erreichbar ist. Gerade beim Verlust eines geliebten Menschen sollten solche Erlebnisse vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
- Wie hat sich die Anzahl der verstorbenen Einwohner Hamburg-Nords sind den Jahren 2017-2021 entwickelt? Bitte pro Jahr angeben.
Antwort der Verwaltung:
Inwieweit sich die Anzahl der verstorbenen Einwohner Hamburg-Nords in den Jahren 2017- 2021 entwickelt hat, lässt sich nicht genau aus der Anzahl der Sterbefallbeurkundungen herauslesen, da gut 20 % der Verstorbenen, deren Sterbefall hier beurkundet wird, nicht aus Hamburg-Nord stammen. Es kann daher nur ein Überblick über die Zahl der Menschen gegeben werden, die in den Jahren 2017 bis 2021 in unserem Bezirk verstorben sind und deren Sterbefall hier beurkundet wurde:
2017: 5.904
2018: 6.456
2019: 6.044
2020: 5.806
2021: 6.162
- Wie hat sich die Anzahl der in dem Standesamt für das Ausstellen von Sterbeurkunden zuständigen Mitarbeiter/innen seit dem Jahre 2017 entwickelt? Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar Stellen-Soll und Besetzungsumfang in VZÄ angeben.
SOLL IST
2017 6,00 VZÄ – 5,85 VZÄ
2018 7,00 VZÄ – 5,85 VZÄ
2019 8,00 VZÄ – 5,58 VZÄ
2020 8,00 VZÄ – 5,57 VZÄ
2021 7,00 VZÄ – 5,57 VZÄ
2022 7,00 VZÄ – 5,57 VZÄ - Wie viele Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde gab es seit dem 1. Januar 2017 jeweils monatlich?
Antwort der Verwaltung:
Die Anzahl der monatlich eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde wird statistisch nicht erfasst. Es werden lediglich die beurkundeten Sterbefälle monatlich erfasst. In der Regel wird für jeden Sterbefall auch eine Sterbeurkunde beantragt.
Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2017:
Januar 599
Februar 547
März 560
April 478
Mai 532
Juni 535
Juli 403
August 479
September 426
Oktober 532
November 376
Dezember 437
Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2018:
Januar 433
Februar 618
März 502
April 860
Mai 474
Juni 644
Juli 365
August 668
September 409
Oktober 549
November 515
Dezember 419
Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2019:
Januar 702
Februar 425
März 575
April 489
Mai 584
Juni 438
Juli 542
August 488
September 403
Oktober 525
November 494
Dezember 379
Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2020:
Januar 639
Februar 454
März 504
April 524
Mai 350
Juni 581
Juli 487
August 529
September 393
Oktober 477
November 467
Dezember 401
Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2021:
Januar 580
Februar 588
März 552
April 497
Mai 411
Juni 592
Juli 482
August 491
September 543
Oktober 356
November 511
Dezember 559
Monatlich beurkundete Sterbefälle in 2022
Januar 614
Februar 503
März 577
- Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Sterbeurkunden seit dem Jahre 2017 entwickelt? Bitte für die Jahre 2017 bis 2021 durchschnittlich pro Jahr, sowie für das Jahr 2022 monatlich angeben.
Antwort der Verwaltung:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Sterbefallbeurkundungen wurde statistisch erst seit Mai 2019 erfasst. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle für die Beurkundung erforderlichen Dokumente dem Standesamt vorliegen. Die Durchschnittliche Bearbeitungszeit im Betrachtungszeitraum Mai 2019 bis Dezember 2019 lag bei 1,75 Tagen. Für das Jahr 2020 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 3,8 Tagen; für 2021 bei 6,8 Werktagen. Im Januar 2022 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 9,5 Tagen; im Februar bei 8,75 und im März bei 10,25 Tagen. - Wie lang dauerte es seit dem Jahre 2017 maximal, bis eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde?
Antwort der Verwaltung:
Die längste statistisch erhobene Bearbeitungszeit lag bei 12 Werktagen.