Von Dr. Andreas Schott (CDU) Für Beisetzung, Nachlass, Rentenversicherung oder Wohnungsauflösung benötigen die Angehörigen im Trauerfall eine Sterbeurkunde. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgern, die berichten, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit…