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Verkehrssituation in der Jarrestraße – Metrobuslinie 17/Mit Antwort

von Christopher Weinand (CDU)

In der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude am 6. Mai 2019 nahm der Regionalausschuss die Planungen von sechs Bushaltestellen in der Jarrestraße zur Kenntnis. Die ursprüngliche Realisierung war für das Jahr 2019 geplant. Im November 2019 teilte die Bezirksamtsleitung mit, dass ein Baubeginn für das dritte Quartal 2020 geplant ist. Dieser Termin wurde laut Aussage vom 2. Oktober 2020 auf das zweite Quartal 2021 verschoben.

Nachdem seit der Vorstellung im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude nunmehr fast drei Jahre vergangen sind, frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Warum wurde die Baumaßnahme noch nicht begonnen?
    Die Maßnahme wurde aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht begonnen.
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zwecks Planung zur Verfügung zu stellen?
    Das Bezirksamt erhält von der BVM in 2-Jahresperioden festgelegte Haushaltsmittel aus der Rahmenzuweisung. Diese Mittel sind für die Jahre 2021 und 2022 nicht ausreichend, um die Herstellung der Maßnahme „Ausbau von 6 barrierefreien Bushaltestellen in der Jarrestraße“ zu finanzieren. Das Bezirksamt hat sich um andere Fördermöglichkeiten bemüht. Letztendlich hatte eine Beantragung von Fördermitteln aus dem neuaufgelegten Programm der BVM zur Förderung des Ausbaus barrierefreier Bushaltestellen Erfolg. Die Zusage für die Förderung der Maßnahme in der Jarrestraße erfolgte im Oktober 2021.
  3. Wann ist mit der Durchführung der Maßnahme zu rechnen?
    Die Durchführung der Maßnahme ist nunmehr zwischen April 2022 und Oktober 2022 vorgesehen.
  4. Plant das Bezirksamt weiterhin mit den Einsatz von geschätzten finanziellen Ressourcen von etwa 750.000 € oder ist mit einer Kostenänderung zu rechnen? (Siehe KA 21-0553)
    Die aktualisierte Kostenberechnung weist Gesamtkosten in Höhe von rd. 700.000 Euro aus.
  5. Konnte das Bezirksamt mittlerweile identifizieren ob umfangreiche Leitungsarbeiten im Vorweg der Maßnahme notwendig sind? (Siehe KA 21-0553)
    Bis auf eine geringfügige Anpassung von 2 Beleuchtungsmasten sind keine Leitungsarbeiten im Vorwege erforderlich.

    Michael Werner-Boelz, 24.01.2022