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Unfallschwerpunkt Hummelsbüttler Landstraße? Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

An der Kreuzung Hummelsbüttler Landstr./Heinrich-Traun-Straße sowie im Verlauf der Hummelsbüttler Landstraße kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Schulkinder und Jugendliche passieren ebenfalls diesen Kreuzungsbereich auf ihrem Weg zur Schule Ohkamp und zum Gymnasium Hummelsbüttel. An diesem Knotenpunkt gibt es eine eindeutige Verkehrsführung, die durch Verkehrszeichen und eine Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) geregelt ist. Trotzdem ist es für PKW-Fahrer nur erschwert möglich, aus der Heinrich-Traun-Straße kommend, die Hummelsbüttler Landstr. zu überqueren, da die Sicht in den fließenden Verkehr in beide Richtungen nicht gut ist. Auch sehen Abbieger in die Hummelsbüttler Landstraße Stadtauswärts das Grün der Fußgänger nicht.

Ein STOP-Schild regelt hier die Vorfahrt. Für Fahrer auf der Hummelsbüttler Landstraße gibt es eine Lichtsignalanlage. Vor dem Hintergrund der ca. vier Jahre langen Sperrung der Wellingsbütteler Landstr. ab Juli 2024, stellt sich die Frage, wie sich die Verkehrsströme ihren Weg suchen. Hier ist aus Sicht der CDU-Fraktion die Hummelsbüttler Landstraße und Hummelsbütteler Hauptstraße, neben der Alten Landstraße, eine wichtige Verkehrsachse. Bei der Hummelsbütteler Landstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die mehr Verkehrsmengen abzuwickeln hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

  1. Wie viele PKW, Motorrad, Fahrrad und Fußgänger Unfälle gab es im Zeitraum 2013 bis heute an dieser Kreuzung?
    • im gesamten Verlauf der Hummelsbüttler Landstraße und Hummelsbütteler Hauptstraße?
      Bitte aufschlüsseln Ursache, PKW, Motorrad, Fahrrad und Fußgänger.
      Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 34 und unter Einbindung der
      VD 52, sowie der VD 012 wie folgt Stellung:
      Vorbemerkung
      Die Bezirksversammlung (BV) Hamburg-Nord thematisiert in ihrer Drucksache (Drs.) 21-4845 die momentane und die zu erwartende verkehrliche Situation in der Hummelsbütteler Landstraße. In der Drs. werden anschließend sechs Fragen formuliert, die nachfolgend aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht beantwortet werden.
      Zu 1: Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung in der „elektronischen Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 16.11.2023 erhoben und es wurde der Zeitraum 01.01.2013 bis 30.09.2023 betrachtet. Dies vorausgeschickt wird die Frage zu der Verkehrsunfalllage am Knoten Hummelsbütteler Landstraße/Heinrich-Traun-Straße wie folgt beantwortet:
      siehe Anlage
  1. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Kreuzung sowie die Hummelsbüttler Landstraße und Hummelsbütteler Hauptstraße sicherer zu gestalten?
    Zu 2: Die Planung von Lichtsignalanlagen und von Kreisverkehren, sowie von baulichen Querungsanlagen für Rad- und Fußverkehr liegt im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers (BVM/LSBG). Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, derartige Planungen auf ihre Rechtskonformität und Verkehrssicherheit zu prüfen. Seitens der StVB des PK 34 wird festgestellt, dass es sich bei der Kreuzung Hummnelsbütteler Landstraße / Heinrich-Traun-Straße um einen Unfallschwerpunkt handelt. Nach Auswertung der Verkehrsunfälle und einem Ortstermin mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurden seitens der StVB des PK 34 im Januar 2023 Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse angeordnet. Bei diesen handelt es sich um zusätzliche Haltverbote in den jeweiligen Einmündungsbereichen der Heinrich-Traun-Straße, sowie um bauliche Maßnahmen in den Nebenflächen der Hummelsbütteler Landstraße. Die baulichen Maßnahmen im Bereich der Hummelsbütteler Landstraße stehen laut Auskunft des Bezirksamtes Hamburg-Nord kurz vor der Umsetzung.
    Bei der Hummelsbütteler Landstraße, sowie der Hummelsbütteler Hauptstraße handelt es sich Straßen, welche zum Netz der Hauptverkehrsstraßen gehören. Um die Benutzung
    der Hummelsbütteler Landstraße und der Hummelsbütteler Hauptstraße aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs durch weitere Maßnahmen beschränken
    zu können, fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Aus Sicht der VD 51 gibt es grundsätzlich keine Gründe, die gegen eine Vollsignalisierung des Knotens Hummelsbüttler Landstraße – Heinrich-Traun-Straße sprechen. Eine Vollsignalisierung wäre im Hinblick auf die dortige Unfallhäufungsstelle sogar zu begrüßen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer entsprechenden Planung voraussichtlich mit dem Verlust der dortigen Bäume gerechnet werden muss, da sich diese im Sichtfeld der dann neu zu errichtenden Lichtsignalgeber sowie im Bereich der zu schaffenden Fußgängerquerungen befinden würden. Auch für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich des benannten Knotens bestehen nach hiesiger Auffassung grundsätzlich keine entgegenstehenden Gründe. Kritisch erscheint jedoch der für eine Umsetzung zur Verfügung stehende Straßenraum an dieser Örtlichkeit. Da sowohl Busse als auch Schwerlastverkehr diesen Straßenzug befahren, ist für eine sichere Führung aller Verkehrsteilnehmer auf ausreichende Schleppkurven im Kreisverkehr zu achten. Zudem sind bei einer Neuplanung regelkonforme Nebenflächen herzustellen. Ob die erforderlichen Flächen im Hinblick auf die angrenzenden Grundstücksgrenzen vorhanden sind, erscheint aus hiesiger Sicht fraglich. Auch hier sei der Hinweis auf den möglichen Verlust von Straßenbäumen gestattet.

– mit einer zusätzlichen/erweiterten Lichtsignalanlage einem Kreisverkehr
– andere Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen für Rad- und Fußverkehr

  1. Sieht die zuständige Behörde zwischen der Kreuzung Bergkoppelweg und Heinrich-Traun-Straße die Möglichkeit einer weiteren Lichtsignalanlage und einer Querungshilfe?
    Zu 3: Zwischen dem Bergkoppelweg und der Heinrich-Traun-Straße liegen ca. 580 Meter. An der Kreuzung Hummelsbütteler Landstraße /Heinrich-Traun-Straße und Hummelsbütteler Landstraße / Bergkoppelweg befinden sich jeweils mit Lichtsignalanlage gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Aus Richtung Südost treffen die Straße Primelweg und Fliederweg und aus Richtung Nordwest treffen die Straßen Nußkamp und Lupinenkamp auf die Hummelsbütteler Landstraße. Die Straßen Primelweg und Fliederweg befinden sich in einer zumutbaren Entfernung zu den aufgeführten gesicherten Querungsmöglichkeiten. Als mögliche Örtlichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs oder einer Ampel wäre, aufgrund der Entfernungen zu den gesicherten Querungsmöglichkeiten, im Bereich der Straße Nußkamp oder Lupinenkamp denkbar.Die Anordnungsfähigkeit ergibt sich aus der Erforderlichkeit. Für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, bzw. einer Lichtzeichenanlage bedarf es den aus den einschlägigen
    Vorschriften geforderten Fußgänger-Querungszahlen. Diese wurden durch die StVB des PK 34 erhoben. Diese erforderlichen Zahlen (mindestens 50 in einer Stunde) wurden bei Zählungen an verschiedenen Tagen (08.11.2023 – 22.11.2023) zu unterschiedlichen Zeiten (07.00 Uhr bis 08.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr) nicht erreicht. Der Höchstwert lag bei neun querenden Fußgängern. Auch bei Betrachtung der Strecke zwischen Nußkamp und Lupinenkamp lag der Höchstwert bei 18 querenden Fußgängern.
  2. Gab es bereits in der Vergangenheit eine Prüfung zur Realisierung eines Kreisverkehrs im Bereich Hummelsbütteler Landstr./Heinrich-Traun-Straße?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    Zu 4: Siehe Antwort zu 2, die Planung eines Kreisverkehrs obliegt dem Straßenbaulastträger (BVM/LSBG). Daher ist diese Frage durch die BVM zu beantworten. Seitens der StVB des PK 34, sowie der VD 52 sind derartige Planungen nicht bekannt.
    Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
    Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sind keine Prüfungen der Machbarkeit eines Kreisverkehrs an dem benannten Knotenpunkt bekannt.
  3. Wann wurde zuletzt eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt?
    Mit welchem Ergebnis?
  4. Was ist die Ursache für die unterschiedlichen Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkungen?
    Zu 6: Die Ursache für die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist in der Begründung der jeweiligen straßenverkehrsverkehrsbehördlichen Anordnungen zu finden.
    Es handelt sich um Tempo 30 Strecken zur Nachtzeit zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und um Tempo 30 Strecken in unmittelbaren Bereichen von z. B. Kindergärten und
    Schulen.
    Entsprechend des Zweckes der Anordnung bestehen unterschiedliche Zeiträume der Geschwindigkeitsbeschränkungen.
    Fazit:
    Die in der Drs. erfragten Zahlen zu Verkehrsunfällen und Anzahl der Geschwindigkeitsmessungen wurden in den entsprechenden Antworten genannt. Fragen zu Planungen
    liegen nicht im Zuständigkeitsbereich einer Straßenverkehrsbehörde, sondern einer Straßenbaubehörde. Dennoch sind zu den entsprechenden Fragen Hinweise sowohl
    durch die örtliche, als auch durch die Zentrale Straßenverkehrsbehörde ergangen. Zu den beiden Lichtsignalanlagen sei angemerkt, dass die Lichtsignalanlage im Bereich
    der genannten Kreuzung im Planungsbereich der BVM (LSBG) liegt, welche seitens der Straßenverkehrsbehörde konstruktiv begleitet wird und für die Lichtsignalanlage zwischen
    der der Kreuzung Bergkoppelweg und Heinrich-Traun-Straße entsprechende Querungszahlen vorliegen müssen, welche jedoch nicht erreicht werden.