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Sommer 2023 – Und täglich grüßt die Planschbeckenumbauverschiebung? Mit Antwort

In der Sitzung des RegA BUHD am 07.11.2022 wurde u.a. durch die Drucksache 21-3896 den anwesenden Mitgliedern und Besuchern mitgeteilt, dass die Kosten für den geplanten Planschbeckenumbau aufgrund der gestiegenen Preise der Angebote auf die einzelnen Ausschreibungen deutlich steigen werden. In der Gesamtsumme ist mit einer Preissteigerung von 40% zu rechnen, was die Durchführung des Projektes leider auch gefährden kann, und somit eine ergebnisoffene Prüfung des gesamten Projektes erforderlich wird. Da schon aufgrund der wiederholten Verschiebungen des Umbaus, aufgrund der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen, die Enttäuschungen der Anwohner bereits sehr hoch sind, wäre eine komplette Absage des Umbaus den Menschen in der Nachbarschaft des Biedermannplatzes jetzt nicht mehr vermittelbar.

Obwohl die Mehrheitsfraktion von Grün-Rot, sowohl in der RegA BUHD-Sitzung vom 07.11.2022 als auch in der BV-Sitzung vom 17.11.2022 verbal bekräftigten, die Befürchtungen der Anwohner/Planschbeckenpaten ernst zu nehmen, und hinter der Idee des Planschbeckenumbaus zu stehen, stimmten sie auf das Petitum: „Die Bezirksversammlung spricht sich für eine Beibehaltung der aktuellen Planung aus.“ aus einem Änderungsantrag zu dem FDP-Antrag, TO 6.4, ausdrücklich NICHT zu. Auch die Äußerungen der Mitglieder der Mehrheitsfraktion von Grün-Rot ließen nicht wirklich glaubhaft erkennen, dass sie (noch) vollumfänglich hinter der Planung stehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie bewertet der Herr Bezirksamtsleiter die Machbarkeit des Planschbeckenumbaus anhand des aktuellen Sach- und Angebotsstands, und welche Lösung präferiert er?
    Antwort der Verwaltung:
    Anhand der nach Ausschreibungsergebnissen zu erwartenden exorbitanten Kostensteigerungen ist eine Umsetzung des Planschbeckens wie bisher geplant diskussionswürdig. Es wird eine Lösung präferiert, die einerseits den Belangen vor Ort gerecht wird und andererseits den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln beachtet.
  2. Welche Gespräche hat das Bezirksamt/der Herr Bezirksamtsleiter mit der zuständigen Senatsbehörde getätigt, um weitere Mittel zur Finanzierung des Planschbeckens zu erhalten bzw. welche Gespräche sind geplant? Was ist als Inhalt dort herausgekommen?
    Antwort der Verwaltung:
    Entsprechende Gespräche sind für Dezember 2022 terminiert.
  3. Welche Gespräche und Aktivitäten wird das Bezirksamt/der Herr Bezirksamtsleiter durchführen, um eventuell mögliche Fördergelder, z.B. aus Bundes- oder EU-Mitteln zu erhalten?
    Antwort der Verwaltung:
    Gemäß Beschluss der Bezirksversammlung wird es keine Aktivitäten zur Akquise von EU- oder Bundesmitteln kommen.
  4. In der Drucksache 21-3896 vom 01.11.2022 wird erwähnt, dass es für das Projekt neun Ausschreibungen gegeben hat. Wann genau wurden diese Ausschreibungen veröffentlicht, und wie viele Firmen haben jeweils, welche Komponente, und zu welchem Preis angeboten? Gab es später Angebotsaktualisierungen, die die höheren Preise jetzt begründen, und wenn ja, wie genau ist die Preissteigerung und bei welcher Komponente/Dienstleistung.
    Bitte eine tabellarische Antwort mit aussagekräftiger Angabe des Ausschreibungsdatums, der anbietenden Firmen (ggfls. anonymisiert) mit Sitz, Angebotsdatum, Angebotsdauer/Bindungsfrist, Komponente/Dienstleistung, Anzahl, Einzelpreis, und Zuschlag Ja/Nein der Antwort beilegen?
    (Ergänzend bitte den/die Ausschreibungstexte der Antwort beilegen.)
    Antwort der Verwaltung:
    Die Drs. 21-3896 erwähnt, dass insgesamt 9 Ausschreibungen erforderlich sind, von denen bisher 6 submittieret wurden – die Details können der angehängten Tabelle entnommen werden. Für alle mit dem Status ‚submittiert‘ dargestellten Ausschreibung wurde die Bindefrist einvernehmlich mit den Bietern bis zum 22.12.2022 verlängert. Es wurden bisher keine Zuschläge erteilt, sodass auch keines der dargestellten Vergabeverfahren gegenwärtig abgeschlossen ist. Weitergehende Auskünfte zu den Namen und Sitz der Bieter, Angebotspreisen, Komponente/Dienstleistung, Anzahl und Einzelpreis können daher aus vergaberechtlichen Gründen gegenwärtig nicht erteilt werden.
  5. Gab oder gibt es Nachverhandlungen mit den einzelnen Lieferanten? Wenn ja, von wem, und mit welchen konkreten Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort der Verwaltung:
    Gem. VOB/A § 15 sind Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, nicht statthaft, sodass das Bezirksamt derartige Verhandlungen auch nicht geführt hat.
  6. Das Planschbecken wird, wenn es denn gebaut wird, ohne Präsenzbetreuung durch einen Bademeister durchgeführt werden? Wie bewertet das Bezirksamt/der Herr Bezirksamtsleiter diesen Sachverhalt?
    Antwort der Verwaltung:
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord würde ein Planschbecken ohne Präsenzbetreuung mit einer geplanten Wassertiefe von maximal 40 cm als übereinstimmend mit der ‚Technischen Richtline Planung, Bau und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen in Hamburg‘ und den dort hinterlegten Fachnormen bewerten.
  7. Wie soll das Thema Wartung und Reparatur abgebildet werden? Gibt es Wartungsverträge mit einem oder mehreren Firmen, die auf die Ausschreibung angeboten haben, oder soll das durch einen lokalen Dienstleister erfolgen? Welche Kosten entstehen hier?
    Antwort der Verwaltung:
    Da in der gegenwärtigen Phase des Projektes noch systemische Fragen bis hin zur Null-Variante diskutiert werden, können die darauf aufbauenden Fragen nach Wartung, Reparatur und dabei möglicherweise entstehenden Kosten gegenwärtig noch nicht beantwortet werden.
  8. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für den laufenden Betrieb im Sommer?
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu Frage 7
  9. Sollte das Projekt final nicht finanzierbar sein, welche Lösung präferiert dann das Bezirksamt/der Herr Bezirksamtsleiter?
    Antwort der Verwaltung:
    Das Bezirksamt und der Bezirksamtsleiter äußern sich nicht zu spekulativen Fragen und Mutmaßungen. Die letztendliche Entscheidung obliegt der Bezirksversammlung.
  10. Gibt es weitere Sachverhalte, deren Kenntnis zu einer vollumfänglichen Betrachtung des Sachverhalts erforderlich sind?
    Antwort der Verwaltung:
    Im Rahmen der ausführlichen Erörterung im RegA. BUHD hatten den Abgeordneten Gelegenheit, alle aus ihrer Sicht für eine vollumfängliche Betrachtung des Sachverhalts erforderlich Sachverhalte zu hinterfragen.