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Situation Planschbecken im Schleidenpark – Sommervergnügen 2020 – oder Ebbe in Becken und Planung?

von Herrn Stefan Baumann (CDU)

Im Sommer 2019 ist das im Biedermannplatz gelegene und bei Anwohnern sehr beliebte Planschbecken aufgrund einer durch Messungen festgestellten hygienisch problematischen Wasserqualität stillgelegt worden. Auch der extrem hohe Wasserbedarf von 70.000 Lt. pro Füllung hat bei der Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt. In der Antwort auf die KA der CDU-Fraktion vom 07.06.2019/Drs. 21-0012/ Aktenzeichen 123.30-11 zu diesem Thema wird erwähnt, welcher Aufwand und welche Kosten für einen Um-bau (Installation einer Filtertechnik zur Wasseraufbereitung) zum Erhalt des Planschbeckens in der derzeitigen Form erforderlich sind. Auch die alternative Planung des Fachbereichs Stadt-grün, ein dann verkleinertes Planschbecken im Rahmen eines Wasserspielplatzes zur Verfügung zu stellen wurde in der Antwort auf die KA als Möglichkeit aufgezeigt.


Zum Jahreswechsel 2019/2020 haben bislang jedoch noch keine erkennbaren Arbeiten am Planschbecken stattgefunden. Da es bis zur warmen Jahreszeit nur noch ein knappes halbes Jahr dauert, müssten, um den Besuchern im Park ein Angebot im Sommer zur Verfügung stellen zu können, zumindest eine Planung bereits bestehen. Da die Schließung des Planschbeckens im Sommer 2019 von einem erheblichen medialen Interesse begleitet wurde, es auch eine Petition zum Erhalt gab, und die Anwohner jetzt dringend eine verlässliche Information über den zukünftigen Betrieb des Beckens erhalten möchten, ist ein kurzfristige Klärung des Sachstands durch das Bezirksamt erforderlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche grundsätzliche Planung besteht für das Planschbecken? Erhalt in der derzeitigen Form oder Verkleinerung und Implementation in einen geplanten Wasserspielplatz? Falls noch keine Planung besteht, warum nicht, und wann soll das nachgeholt werden? Bitte alle relevanten Unterlagen inkl. Zeitachse der Antwort beilegen.
  2. Falls bereits eine konkrete Planung besteht: Wann sollen die Umbaumaßnahmen starten und wann sollen sie enden?
  3. Welche Betriebsform ist für den Sommer geplant?
  4. Falls bereits eine Planung besteht: Gibt oder gab es hierzu bereits eine oder mehrere öffentliche Ausschreibungen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Falls die Planung bereits abgeschlossen ist: Welche Firmen haben den Zuschlag für den Umbau erhalten?
  6. Falls die Planung bereits abgeschlossen ist: Welche Kosten werden für den Umbau anfallen?
  7. In welcher Form ist eine Information/Beteiligung der Anwohner und der Unterstützer der Petition für den Erhalt geplant?
  8. Gibt es weitere Informationen zum Thema, deren Kenntnis für eine vollumfängliche Bewertung des Sachstands erforderlich sind?
    Zu den Fragen 1-8: Vergleiche Drucksache 21-0802.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Staack 21.01.2020