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Wohnunterkunft „Große Horst/Am Anzuchtgarten“ in Klein Borstel – Umzug abgeschlossen – Wohnraum gefunden? Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

Gemäß der Drucksache 21-4364 der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) aus März 2023 wird der Standort bis zum 31.08.2023 weiter betrieben. Anschließend soll der Rückbau der Fläche, für den geplanten Wohnungsbau vorbereitet werden.

Die Möglichkeit der Nachnutzung der Einrichtung wurde aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine nachverhandelt. Einzelne Bewohnerinnen und Bewohner können noch über den 31.08.2023 hinaus in der Unterkunft verbleiben, um ihre Perspektive für die Vermittlung in Wohnraum zu erhöhen. Seit Oktober 2022 sind vier Familien aus der Wohnunterkunft (WUK) Große Horst in andere Wohnunterkünfte im Bezirksamt Nord untergebracht worden. Die Verlängerung des Betriebs sollte den in der Unterkunft lebenden Menschen ermöglichen, den Auszug bzw. die Vermittlung in geeigneten Wohnraum im Bezirk zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:
Der Sozialbehörde und F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) ist bewusst, dass die Schließung einer Unterkunft – wie hier am Standort Große Horst (Am Anzuchtgarten) – für
die darin untergebrachten Personen einen großen Einschnitt in den Alltag der Menschen und der damit verbundenen Strukturen der Integration in das soziale Umfeld bedeutet,
weil diese immer einen Umzug bzw. eine Verlegung an andere Standorte, häufig auch in andere Stadtteile zur Folge hat. Vor allem die Aufrechterhaltung bestehender Kontakte
der Bewohnerschaft in die Nachbarschaft sowie die Vernetzung mit sozialen Angeboten wird erschwert. Insbesondere betroffen sind hierbei Kinder und Jugendliche, die eine Kita oder Schule besuchen. Aber auch Auswirkungen im Zusammenhang mit Ausbildung, Arbeit und die Anbindung an Strukturen des Regelsystems im Quartier sind zu erwarten.
Von Seiten der Sozialbehörde und F&W gibt es daher intensive Bemühungen, die Folgen bzw. Nebeneffekte eines Umzugs oder einer Verlegung bestmöglich abzumildern. Im besten
Fall kann der notwendige Auszug sogar zu einer Chance werden, wenn es gelingt privaten Wohnraum zu finden und es somit zur Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation
kommt. Untergebrachte Personen, die ausziehen (müssen), werden durch F&W und die jeweils zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle in den Bezirken bei der Findung privaten
Wohnraums unterstützt. Die tatsächliche Wohnungsbewerbung und -anmietung sind hierbei jedoch grundsätzlich eigenverantwortlich umzusetzen.

  1. Was hat die zuständige Verwaltung bis heute unternommen, damit die Familien im Bezirk Nord oder in der unmittelbaren Nähe eine neue Unterkunft bzw. Wohnung finden?
    Zu 1.:
    F&W hat die am Standort Große Horst (Am Anzuchtgarten) untergebrachten Personen mit Wohnberechtigung frühzeitig mit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirk Hamburg-
    Nord vernetzt. Die Wohnberechtigten wurden durch die Fachstelle registriert sowie über Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten informiert. Ergänzend hat F&W die untergebrachten Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum beratend unterstützt. So wurde seit der Bekanntgabe der Schließungsabsicht der Unterkunft fortlaufend ein- bis zweimal wöchentlich ein Beratungsangebot durch das F&W-eigene Einzugs- und Begleitteam (EBT; https://www.foerdernundwohnen.de/unterkuenfte/beratung/einzugs-und-begleitteam) in
    der Unterkunft vorgehalten. Weiterhin wurden durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement zusammen mit dem EBT Veranstaltungen organisiert, wo das Vorgehen bei der
    Wohnungssuche erklärt wurde.
    Den untergebrachten Personen konnten über unterschiedliche Kanäle bzw. Anbieterinnen und Anbieter (Fachstelle für Wohnungsnotfälle, SAGA Unternehmensgruppe, Zwischenvermietung durch F&W (https://www.hamburg.de/vermieter-gesucht/), in Einzelfällen Privatvermietung) Wohnungsangebote gemacht werden. Das EBT hat die Angebote in Zusammenarbeit mit dem Unterkunfts- und Sozialmanagement den untergebrachten Personen zugeordnet. In privaten Wohnraum konnten 171 Personen vermittelt werden. Soweit kein Umzug in privaten Wohnraum möglich war, erfolgte die Verlegung in eine andere Unterkunft. Bei der Verlegung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden an andere Standorte berücksichtigt F&W im Rahmen der Belegungsplanung und -steuerung grundsätzlich eine Vielzahl von Faktoren. Insbesondere bei Familien mit Kindern, die bereits eine sozialräumliche Anbindung haben (u. a. durch Kita- und Schulbesuche), wird versucht, den Verbleib im Sozialraum zu gewährleisten oder eine bestmögliche Unterbringungsalternative anzubieten. Insgesamt wurden 181 Personen an öffentlich-rechtliche Unterbringungs- und Interimsstandorte verteilt. Davon wurden im konkreten Fall vorzugsweise Verlegungen (96 Personen) an den Interimsstandort Überseering 26 (ca. 3,5 Kilometer Luftlinie entfernt) vorgenommen. Aufgrund der enorm hohen Auslastung des Gesamtsystems der öffentlichen Unterbringung lässt sich ein Verbleib im Sozialraum jedoch nicht immer sicherstellen. Im Übrigen sind 32 Personen unbekannt und sieben Personen aus sonstigen Gründen verzogen.
  2. Wie ist der aktuelle Stand der Belegung und Wohnungssuche aus dem Standort Große Horst?
  3. Wie viele Personen leben aktuell noch in der Unterkunft?
    Zu 2. und 3.:
    Die Unterkunft am Standort Große Horst (Am Anzuchtgarten) wurde mit dem Auszug aller untergebrachten Personen zum 6. September 2023 außer Betrieb genommen.
    Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
  4. Wann kann aus heutiger Sicht mit dem Rückbau begonnen werden?
    Zu 4.:
    Die Sozialbehörde prüft derzeit gemeinsam mit F&W geeignete Flächen, um das Errichten und die weitere Nutzung der sich aktuell (noch) am Standort Große Horst (Am Anzuchtgarten) befindlichen Modulhäuser ermöglichen zu können. Die Bewertung des Zustands und weiteren Nutzbarkeitspotenzials hat ergeben, dass sich die Modulhäuser
    noch für etwa fünf Jahre weiterverwenden ließen. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann der Rückbaubeginn bislang nicht terminiert werden. Das geplante Anschlussbauvorhaben wird bei den Überlegungen zum Rückbau berücksichtigt.