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Sanierung Wellingsbütteler Landstr.- wie geht es weiter? Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

Die CDU-Fraktion forderte in der November Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Senat auf, die geplante Vollsperrung der Wellingsbütteler Landstraße über fünf Jahre, zu stoppen. Im Dezember verkündete der LSBG, dass die geplante Vollsperrung vorerst gestoppt wurde und die gesamte Planung neu überdacht werden soll. Die planenden Behörden sind endlich aufgewacht und haben erkannt, dass in Klein Borstel und in den angrenzenden Stadtteilen ein Verkehrschaos droht. Ebenfalls zeigen die Bürgerproteste Wirkung. Beginn der Maßnahme sollte ursprünglich im Jahr 2022 sein. Um die verschiedenen Verkehrsströme in Klein Borstel sinnvoll zu leiten, bedarf es in der Zeit der Vollsperrung aber auch nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen eines sinnvollen Verkehrskonzeptes. Der angrenzende Stadtteil Wellingsbüttel muss hier mitbetrachtet werden.

Die auf der Fläche des ehemaligen Anzuchtgartens für den Ohlsdorfer Friedhof zurzeit befindliche Flüchtlingsunterkunft wird 2022 aufgegeben; anschließend soll mit der Realisierung eines Wohnungsbau Ohlsdorf 30 begonnen werden. Hier ist ein enormer Baustellenverkehr zu erwarten. In einer öffentlichen Vorstellung der Planung in der Albert-Schweitzer-Schule hatten die Planer angeblich keine Kenntnis von dieser zu erwartenden Baustelle. Auch die Sanierung der DB Brücken Kleine Horst, Rolfinckstraße, Tornberg und Borstels Ende sind geplant. Auf beiden betroffenen Strecken muss in der Zeit der Sperrung ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet werden. Bisher wurde für die Sanierung der Brücken ein Zeitraum ab 2026 angeben. Gemäß der Drucksache 21-1446 antwortete die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende u.a. auf die Frage, wie die DB Netz AG sicherstellen will, dass die Erneuerung der Eisenbahnbrücken nicht mit der Vollsperrung der Wellingsbütteler Landstr. sowie des Wellingsbüttler Wegs zusammenfällt, dass es hier im Vorwege eine Abstimmung geben soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

  1. Wie weit sind die neuen Planungen vorgeschritten?
  2. Gibt es neue Erkenntnisse
    a: über eine Bauzeitverkürzung?
    b: Art der Bauausführung?
  3. Wann ist mit einer erneuten Vorstellung der Planung im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel zu rechnen?
  4. Wie und auf welchem Wege werden die Bürger- und Bürgerinitiativen sowie die Einzelhändler aus Klein Borstel und Wellingsbüttel eingebunden in die Planungen?
  5. Welches Verkehrskonzept für Klein Borstel und Wellingsbüttel liegt vor,
    a: während der Zeit der Vollsperrung?
    b: nach Beendigung der Sanierungsarbeiten und der Vollsperrung?
  6. Ist der notwendige Baustellenverkehr Ohlsdorf 30 in die Planungen des LSBG bzw. in das Verkehrskonzept einbezogen worden?
  7. Ist der geplante Baubeginn Ohlsdorf 30 Bestandteil der neuen Planung?
  8. Wie und wo entlang soll ein SEV bei Ausfall der S1 unter einer Vollsperrung der Wellingsbütteler Landstraße sowie des Wellingsbüttler Wegs geführt werden und wie wird die ÖPNV Anbindung für die Anwohner in Klein Borstel während der Vollsperrung bei einem möglichen Ausfall der S1 sichergestellt?
  9. Wie will die DB sicherstellen, dass die Erneuerung der Eisenbahnbrücken Kleine Horst, Tornberg, Rolfinckstraße und Borstels Ende nicht mit der Vollsperrung der Wellingsbütteler Landstr. sowie des Wellingsbüttler Wegs zusammenfällt?
  10. Wann plant die DB die Sanierung der Eisenbahnbrücken Kleine Horst, Tornberg, Rolfinckstraße und Borstels Ende?

Antwort der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
Die geplanten Baumaßnahmen in der Wellingsbütteler Landstraße/Wellingsbüttler Weg werden noch einmal grundsätzlich überarbeitet, insbesondere vor dem Hintergrund verkehrlicher Belastungen, Einschränkungen für Anwohnende und Gewerbetreibende sowie auch hinsichtlich der mit den Baumaßnahmen verbundenen Eingriffe in den Baumbestand.
Diese vollständige Überplanung der geplanten umfänglichen Maßnahmen, bei denen es seitens
HAMBURG WASSER (HW) um die Versorgungssicherheit und die erforderliche Vergrößerung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des dort befindlichen Abwassersiels geht, soll im Jahr 2022 erfolgen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überplanung wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Insofern sind derzeit belastbare Aussagen erst nach Abschluss der Überplanung und den zu treffenden Entscheidungen über das weitere Vorgehen möglich.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung von HW sowie auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Deutschen Bahn AG (DB AG) die o.g. Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 9.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 10.:
Die Erneuerungen der Eisenbahnüberführungen (EÜ) Kleine Horst/Stübeheide, EÜ Borstels Ende und EÜ Hoheneichen sollen ab 2027 und die Erneuerungen der EÜ Tornberg und EÜ Rolfinckstraße ab 2030 starten. Grundsätzlich befindet sich die DB AG hinsichtlich der Koordination
ihrer Maßnahmen im Austausch mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG-KOST).