von Matthias Busold, Stefan Baumann (CDU)
Am 28. August 2019 berichtete der NDR über die Überforderung der Ämter für Grundsicherung und Eingliederungshilfe in den Hamburger Bezirken. Grund der Überforderung ist die Einführung einer Computer- und Softwareumstellung in den Ämtern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
- Wie viele Mitarbeiter (Köpfe) arbeiten derzeit im Fachamt Grundsicherung und
Soziales in Hamburg-Nord? Wie viele Vollzeitäquivalenten entspricht diese Anzahl? - Wie viele Stellen sind in dem genannten Fachamt und in jeweils welchen Dienstleistungssektoren derzeit vakant und warum? Ist eine Neubesetzung geplant? Wenn ja, wie sieht sie zeitlich aus?
Zu Frage 1 und 2
- Bitte geben Sie an, wie sich die Krankheitsquote in den Monaten Januar 2019 bis August 2019 entwickelt hat. Bitte eine monatliche Aufschlüsselung vornehmen.
Differenzierte Übersichten zur Fehlzeitenquote in den Fachämtern der Bezirksämter sind voraussichtlich erst wieder mit der Inbetriebnahme eines separaten Auswertungsmoduls des neuen Fachverfahrens KoPers möglich. Bis dahin liegen die Daten nicht oder nur eingeschränkt vor. Für die Abfrage ist derzeit keine Auswertung bzw. monatliche Aufschlüsselung der Krankheitsquote (Frage 3) möglich. Eine manuelle Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. - Bitte geben Sie an, wie sich die absolute Zahl der Überstunden in den Monaten
Januar 2019 bis August 2019 entwickelt hat. Bitte eine monatliche Aufschlüsselung vornehmen.
Überstunden*
Januar – April **
Mai ***
Juni 88,3
Juli 490,5
August 643,63
Insgesamt 1222,43
- Es handelt sich hierbei um die jeweiligen ermittelten Differenzkontenwerte zum jeweiligen Vormonats-letzten aus der eZeit. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um angeordnete Überstunden im Zusammenhang mit der Einführung von PROSOZ handelt.
** Eine Auswertung evtl. angefallener Plusstunden im Rahmen der Gleitzeitvereinbarung, ist aufgrund der Einführung der eZeit und den zuvor geführten Stempelkarten nicht möglich. Darüber hinaus sind in diesem Zeitraum keine Überstunden angeordnet worden. Entsprechend können auch keine Überstunden angefallen sein.
*** Aufgrund der Einführung der eZeit und damit erfolgten Korrekturbuchungen im Monat Mai, können keine verlässlichen Ausgangswerte ermittelt werden.
- Welche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger werden durch das Fachamt Grundsicherung und Soziales vorgenommen?
1) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII)
2) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
3) Leistungen nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz
4) Wohngeld und Lastenzuschuss
5) Wohnberechtigungsscheine
6) Unterhaltsvorschuss
7) Elterngeld
8) Kita-Gutscheine und Tagespflege
9) Leistungen zur Sicherung des Obdachs bzw. zur Unterbringung wohnungsloser Menschen - Welche der genannten Leistungen sind von der Computer- und Softwareumstellung betroffen? Wie viele Fälle sind dies je Leistung?
Siehe Antwort zu Frage 5: Nr. 1,2,3 und 9 - Welche Auswirkungen hat die Umstellung der IT für die Kundinnen und Kunden des Fachamts Grundsicherung und Soziales?
Die Kundinnen und Kunden wurden im Sommer über die anstehende Umstellung der Software in den Grundsicherungs- und Sozialdienststellen informiert. Grundsätzlich ergeben sich aus der Einführung von OPEN/PROSOZ im Hinblick auf die zu gewährenden Leistungen keine Beein-trächtigungen für die Kundinnen und Kunden. Aufgrund der mit der Softwareumstellung durch die Beschäftigten in den Dienststellen vorzunehmenden Vorarbeiten kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Zahlungen geringfügig verzögern. Hierauf sind die Dienststellen vorbereitet und können im Bedarfsfall umgehend Hilfe leisten. Ferner ändert sich das Aussehen der Bescheide. - Bis wann soll die Umstellung der IT abgeschlossen sein?
Mit dem vorgesehenen Abschluss für die Umstellung der Leistungsfälle auf die neue Software in den GS-Fachämtern zum 1.10.2019 ist der wesentliche Teil der Programmeinführung abge-schlossen. Im vierten Quartal erfolgt noch eine grundlegende Programmanpassung im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Diese Programmanpassung resultiert nicht aus der Einführung einer neuen Software an sich, sondern aus der Tatsache, dass mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1.1.2020 ein verändertes Leistungsrecht in Kraft tritt. Weil der Großteil der Umstellungsarbeiten auf das BTHG vom Fachamt EH des Bezirksamtes Wandsbek zu tragen ist, gilt für die Umstellung auf die neue Software für das Fachamt EH ein modifizierter Zeitplan. - Ist durch die Umstellung die rechtzeitige und pünktliche Auszahlung der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet? Wenn nein, welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt Hamburg-Nord, um verspätete Auszahlungen zu verhindern?
Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. - Wie hoch sind die monatlichen, summierten Auszahlungen in den o.g. Leistungsbereichen, die von der Computerumstellung betroffen sind?
Der monatliche Auszahlungsbetrag ist abhängig von der Antragsmenge und den jeweils bewil-ligten Leistungen schwankend. Ggf. hängen diese an besonderen Zahlungsfristen, erfolgen an einzelne Leistungsempfänger oder an Institutionen, die die Leistungen erbringen. - Sind während der Umstellungsphase auf Prosoz prozessbegleitende, abteilungs-übergreifende Projekte eingesetzt, und wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden wie und in welcher Form dadurch ihrer regulären Tätigkeit nicht nachgehen können?
Für die Einführung von OPEN/PROSOZ wurde in der BASFI im Sommer 2017 ein Projekt mit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FHH eingerichtet. Dieses konzipiert und steuert die Softwareumstellung. Alle Bezirksämter sind in die Projektarbeit im Hinblick auf die fachliche Beratung, die Tests der Software sowie die Durchführung der Vorbereitungsarbeiten durch die Fachamtsleitungen sowie ausgewählte Beschäftigte eng eingebunden. Zur Kompensation der durch die Programmeinführung verbundenen Belastungen der Dienst-stellen werden vom Projekt für die Bezirksämter 31 Stellen für Stützkräfte für zwei Jahre finan-ziert. Darüber hinaus konnten in den Bezirksämtern weitere Stellen im Vorgriff auf anstehende Vakanzen eingerichtet werden. Zusätzlich werden durch das Projekt 45 Hilfskräfte für die Bezirksämter temporär finanziert.
23.09.2019
Ralf Staack