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Wie geht es weiter? Schließung Wohnunterkunft für Geflüchtete in Klein Borstel II/Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

In Hamburg-Nord gibt es in den verschiedenen Stadtteilen Wohnunterkünfte für Geflüchtete.

Laut der Drucksache 21-2361 vom Mai 2021 soll die Unterkunft „Große Horst“ voraussichtlich zum 28.02.2022 geschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:

  1. Kann der Baubeginn Ohlsdorf 30 im Sommer 2022 gehalten werden?
    Wenn ja, wie ist der weitere Ablauf bis zum Baustart geplant?
    Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung: Für das Neubauvorhaben ist das Bezirksamt zuständig. Fragen hierzu sind an das Bezirksamt Hamburg-Nord zu stellen.
  2. Gibt es Planungen die vereinbarte Laufzeit der Unterkunft Große Horst zu verlängern?
    Ja. Mit der Bürgerinitiative wurde vereinbart, dass im Interesse der Gesamtsituation der aktuellen Zuwanderung (noch ohne den Hintergrund Ukraine) und im Interesse insbesondere der Familien vor Ort die Unterkunft um weitere 6 Monate bis zum 31.08.2022 weiter betrieben werden kann. Anschließend erfolgt der Rückbau, der voraussichtlich bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein wird. Die Verlängerung des Betriebs soll den in der Unterkunft lebenden Menschen und den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle ermöglichen, den Auszug bzw. die Vermittlung in eigenen Wohnraum im Bezirk zu verbessern. Ziel ist es, die hier lebenden Menschen nicht erneut in eine Unterkunft vermitteln zu müssen, sondern in eigenen Wohnraum, um Schul- und Kitawechsel für die Kinder möglichst zu vermeiden.
  3. Was hat die zuständige Verwaltung bis heute unternommen, damit die Familien im Bezirk Nord oder in der unmittelbaren Nähe eine neue Unterkunft bzw. Wohnung finden?
    Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle unterstützen jederzeit öffentlich-rechtlich untergebrachte Menschen bei der Wohnungssuche. Der zuständigen Fachstelle obliegt insoweit die Wohnraumvermittlung von zugewanderten bzw. geflüchteten Menschen, die in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit positiver Aufenthaltsperspektive zunächst eine Unterbringung gefunden haben. Dabei können die Fachstellen auch auf freie Wohnungen der Kooperationspartner aus der Wohnungswirtschaft zurückgreifen.
    Mit dem jetzt feststehenden Termin für die Schließung werden – wie in anderen Fällen von Standortschließungen – nunmehr gesonderte Maßnahmen zur Wohnungsvermittlung getroffen. Im Rahmen von engmaschigen Fachgesprächen erörtern Vertreterinnen und Vertreter der Sozialbehörde, Fördern und Wohnen AöR (F&W), dem Einzugs- und Begleitteam (EBT)1 und der zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle gemeinsam die Verfahrensweisen und weitere Schritte hinsichtlich der Wohnraumvermittlung. Ziel dieser engen Zusammenarbeit ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere bei Standortschließungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (u.a. Kapazitäten der passenden und angemessenen Wohnungsangebote) in Wohnraum zu vermitteln. Dabei liegt der Fokus darauf, dass die Familien, insbesondere wenn der Bedarf besteht, in unmittelbarer Umgebung mit Wohnraum versorgt werden können, soweit dies möglich ist.
    Mehrere Akteure haben Kontakt zu der Wohnungswirtschaft im Bezirk Hamburg-Nord aufgenommen. Die Fachstellen der Bezirksämter Altona, Harburg, Hamburg-Mitte, Wandsbek, Bergedorf und Eimsbüttel sollen bezirksübergreifend bei der Vermittlung der Familien unterstützen.

  4. Wie ist der aktuelle Stand der Belegung und Wohnungssuche aus dem Standort Große Horst?
    – wie viele Familien haben in Hamburg-Nord eine neue Bleibe gefunden?
    – wie viele Personen konnten seit 2016 von hier in eine private Wohnung umziehen?
    – wie viele Personen insgesamt haben seit 2016 in der Unterkunft gewohnt?
    In der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.01.2022 sind insgesamt 472 Personen aus der Unterkunft Große Horst in privaten Wohnraum innerhalb Hamburgs umgezogen. Davon waren 147 Personen alleinstehend. Weitere 21 Personen sind in privaten Wohnraum außerhalb Hamburgs verzogen. F&W kann keine Angaben zum bezirklichen Bezug der Auszüge in privaten Wohnraum machen, da hierzu die händische Durchsicht von über 300 Bewohnerakten notwendig wäre. Dies ist zeitlich und personell nicht möglich. Siehe dazu ansonsten auch Drs. 21-2361. In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.01.2022, die aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner eingeschlossen, waren in der Unterkunft Große Horst bis heute 1.461 Personen untergebracht, bei einer maximalen Sollplatzzahl von 452 Personen, siehe dazu auch Drucksachen zum Flüchtlingsmonitoring, zuletzt Drs. 22/6873.
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    1Das EBT ist ein Projekt von F&W. Das EBT unterstützt u.a. bei Schließungen von Unterkünften die Bewohnerinnen und Bewohner und arbeitet bei Erledigung dieser Aufgabe u.a. mit den Fachstellen für Wohnungsnotfälle zusammen.
  5. Nimmt die Leitung von fördern & wohnen regelmäßig an Terminen des Quartiersbeirat teil?
  6. Wann war die letzte Sitzung des Quartiersbeirats?
    F&W ist seit Einrichtung des Quartiersbeirats durch die jeweilige Teamleitung der Unterkunft Große Horst vertreten. Seit 2020 war dies pandemiebedingt nicht mehr möglich. Seitdem erhält der Quartiersbeirat regelmäßige Informationen rund um die Unterkunft durch die zuständige Bereichsleitung. Diese steht dem Quartiersbeirat auch bei Fragen zur Verfügung. Mit Wiederaufnahme der Sitzungen des Quartiersbeirats wird auch die Teamleitung von F&W wieder an diesen teilnehmen.