Von Philipp Kroll, Gunther Herwig (CDU)
Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) wurde mit Beschluss der BV-Drs. 21-4112.1 am 16.02.2023 verabschiedet. Dieses sieht auf dem Handlungsfeld „Bezirksamt als Vorbild“ für bezirkliche Liegenschaften u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern (Maßnahme B4), Dach- und Fassadengrün (Maßnahme B5) sowie klimaeffiziente Neubauten (Maßnahme B6) vor. Zu letzteren zählt insbesondere auch der Neubau des Bezirksamtes am Wiesendamm 30 (WD30) in Barmbek. Hierbei ist geplant, den Neubau als Effizienzgebäude 40 samt Fassadengrün und einer Photovoltaikanlage zu erstellen sowie auf eine aktive Kühlung des Gebäudes zu verzichten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Auch die Liegenschaft in der Neuenfelder Straße 19 in Wilhelmsburg (heutige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) wurde als klimaeffizientes Verwaltungsgebäude geplant. Zwei Jahre nach der Inbetriebnahme zeigten sich aber immer noch deutliche Mängel am Be- und Entlüftungssystem mit der Folge, dass mehr als 200 Räume nachgedämmt werden mussten. Wurden bei der Planung des WD30 die Planungsmängel der Liegenschaft in der Neuenfelder Straße 19 aufgearbeitet und berücksichtigt?
Antwort der Verwaltung:
Das Projekt in Wilhelmsburg kann aufgrund der unterschiedlichen Anlagentechnik nicht mit dem Projekt am Wiesendamm verglichen werden. Die Anlagentechnik am Wiesendamm weist andere Spezifikationen im Bereich der Heizung, Lüftung und Gebäudeautomation auf, die eine Vergleichbarkeit
nicht zulässt. Grundsätzlich werden Erfahrungswerte aus innovativen Fachbereichen wie klimafreundliches Bauen in Folgeprojekte selbstverständlich in die Projektplanung übernommen. - Mit wie vielen jährlichen Nettogesamtemissionen für Kälte, Wärme und Strom ist der Neubau WD30 kalkuliert (bitte jeweils in t CO2 getrennt ausweisen)? Auf welcher Grundlage werden diese Emissionsmengen berechnet?
Antwort der Verwaltung:
Nach dem aktuellen Planungsstand wird gemäß dem Entwurf des Wärmeschutzes wird mit einer CO2-Emission für das Gesamtgebäude von ca. 24,3 kg/(m²a) kalkuliert. Grundlage bildet die abgeschlossene Entwurfsplanung. Eine Untergliederung in Kälte, Wärme und Strom wurde nicht vorgenommen. - Welche Einsparungen bei den Energiekosten ergeben sich voraussichtlich nach Fertigstellung des Neubaus WD30 im Jahresmittel?
Antwort der Verwaltung:
Die Energiekosten für das Projekt am Wiesendamm können erst nach der ersten Heizperiode ab Fertigstellung verlässlich angegeben werden. Bei Heranziehen des Energiebedarfs für Strom und Wärme im Entwurf des Energieausweises ist nach dem aktuellen Planungsstand mit einer
Einsparung von etwa 44,2 Prozent im Vergleich zum aktuellen Verbrauch im Hauptgebäude in der Kümmellstraße 5/7 und von etwa 19 Prozent im Vergleich zum aktuellen Verbrauch im Technischen Rathaus in der Kümmellstr. 6 zu rechnen. - Welche Energieleistung soll die Photovoltaikanlage erbringen (bitte in Kilowattstunden pro Jahr angeben)?
Antwort der Verwaltung:
Die Photovoltaikanlage wird nicht durch das Bezirksamt oder die Sprinkenhof GmbH realisiert und betrieben. Die Dachfläche wird fremdvermietet. Ein Mieter steht aktuell noch nicht fest, daher liegen zu einer potentiellen Energieleistung keine verlässlichen Aussagen vor. - Wie viele CO2-Emissionen sollen durch die Dach- und Fassadenbegrünung gebunden/gespeichert werden (bitte in CO2 eq. pro Jahr angeben)? Welche Pflanzenarten und welches Begrünungssystem sollen verwendet werden?
Antwort der Verwaltung:
Pflanzenauswahl und Substratstärke wurden noch nicht explizit festgelegt, das ist Gegenstand der Ausführungsplanung. Bei einer Modellrechnung für eine extensive Dachbegrünung mit einem Moos-Sedum-Mischungen der Humboldt-Universität Berlin konnten bis zu 1,2 kg/m² CO2 aufgenommen werden. - Welche zusätzlichen Kosten entstehen voraussichtlich durch die Dach- und Fassadenbegrünung und die Installation einer Photovoltaikanlage (bitte einmalige und voraussichtliche laufende Kosten pro Jahr angeben)?
Antwort der Verwaltung:
Die Projektkosten für die Photovoltaikanlage beinhaltet lediglich die Unterkonstruktion der einzelnen Paneele. Hierfür sind ca. 70.000 Euro netto zzgl. Nebenkosten kalkuliert. Die Mehrkosten für eine extensive Dachbegrünung und eine Fassadenbegrünung (kleiner Teilbereich) belaufen sich laut der aktuellen Planung auf ca. 250.000 Euro netto zzgl. Nebenkosten. Laufende Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. - Wie viele Quadratmeter Nettonutzfläche sollen die Räumlichkeiten des Bezirksamtes im Neubau WD30 aufweisen?
Antwort der Verwaltung:
Die Büroflächen in den beiden Gebäuden inklusive der Terrassenflächen werden ca. 15.309 m² umfassen. - Wie viele Büroarbeitsplätze soll der Neubau WD30 vorhalten (bitte nach Einzel-, Mehrpersonen- und Großraumbüros aufschlüsseln)?
Antwort der Verwaltung:
Nach aktuellem Planungsstand werden 166 Arbeitsplätze im Sinne der ASR in Einzelbüros, 405 Arbeitsplätze im Sinne der ASR in Mehrpersonenbüros auf offenen und geschlossenen Flächen geplant. Darüber hinaus werden etliche temporäre Arbeitsplatzmöglichkeiten auf den unterschiedlichen Flächen entstehen. Es wird keine Großraumbüros geben. - Welcher Raumrichtwert wird hierbei pro Arbeitsplatz und pro Mitarbeiter/in zugrunde gelegt (bitte in Quadratmetern angeben)?
Antwort der Verwaltung:
Für die beiden Gebäude am neuen Hauptstandort des Bezirksamtes am Wiesendamm 30 liegt der Kennwert bei 21,49 m² Mietfläche pro Mitarbeitendem. Bereinigt um die im Senatsziel „Fortentwicklung des Immobilienmanagements“ herauszurechnenden Flächen (darunter das Foyer, der Sitzungssaal, Archive, Lager, Wartebereiche in den Kundendienststellen) reduziert sich die Mietfläche auf 18,33 m² pro Mitarbeitendem. - Wie hoch war der prozentuale Anteil der Mitarbeiter/innen, die im ersten Halbjahr 2023 regelmäßig Homeoffice, Telearbeit beziehungsweise mobiles Arbeiten in Anspruch genommen haben?
Antwort der Verwaltung:
Von Januar bis Juni wurden im Durchschnitt 25,25 Prozent der gesamten Arbeitszeit der Mitarbeiter: innen für Homeoffice, Telearbeit oder mobile Arbeit genutzt. - Der Neubau WD30 wurde bereits im Februar 2021 öffentlich gemacht. Der Senat hat am 17.05.2022 die Umsetzung von individuell und dezentral festzulegenden Desksharing-Quoten für Büroflächen beschlossen. In der Bürgerschaftsdrucksache 22/11766 antwortet der Senat: „Bei Neuanmietungen beziehungsweise größeren Veränderungen im Bestand und neuen Eigentumsobjekten soll daher grundsätzlich eine Abkehr von den herkömmlichen Zellenstrukturen vorgesehen werden. Stattdessen sollen offene und multifunktionale Raumstrukturen Vorrang haben, welche im Rahmen einer rechtzeitigen Bedarfsanalyse zu konkretisieren sind.“ Weist die gegenwärtige Planung des Neubaus WD30 die eine solche vom Senat präferierte räumliche Infrastruktur auf? Ist die räumliche Infrastruktur geeignet, um Desksharing dezernatsübergreifend zu ermöglichen?
Antwort der Verwaltung:
Ja, mit der Einführung moderner Arbeitswelten in der Flächenkonzeption werden Rahmenbedingungen für eine tätigkeitsorientierte Arbeitsumgebung und bessere Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten für die Mitarbeitenden, Raum für Kreativität und flexibles Arbeiten geschaffen. - Falls Frage 11 verneint wurde, wurden nach dem 17.05.2022 Desksharing-Quoten bei der weiteren Planung erwogen? Alternativ: Falls Frage 11 bejaht wurde, welche Desksharing-Quote für Büroflächen wird angestrebt? Welches Einsparungspotenzial ergibt sich durch die Einführung von Desksharing?
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Personalrat wurde als Grundlage für die Planung frühzeitig die Ausgangs-Desksharing-Quote von 0,8 vereinbart.