Von Timo B. Kranz (GRÜNE), Karin Ros (SPD), Dr. Andreas Schott (CDU), Rachid Messaoudi ((DIE LINKE), Claus-Joachim Dickow (FDP)

Der Gewerbestandort Alsterdorf mit seinen vielfältig genutzten Flächen rund um die Alsterdorfer Straße steht in den letzten Jahren verstärkt unter Druck. Aufgrund der Spekulation auf eine eventuelle Wohnnutzung einzelner Flächen (trotz Gewerbeausweisung) kommt es vermehrt zu Leerstand und ausbleibenden Investitionen in den Gebäudebestand. Mittlerweile schädigen Brachflächen und der schlechte Zustand mancher Gebäude das Stadtbild und den Standort insgesamt.

Da auch und gerade innerstädtisch weiterhin Gewerbeflächen benötigt werden, kommt eine Ausweitung der Wohnnutzung am Standort Alsterdorf nicht in Frage. Aufgrund seiner optimalen Lage mit einer guten Verkehrsanbindung und in der Nähe vieler Wohngebiete, bietet Alsterdorf sehr gute Bedingungen für eine Revitalisierung und Weiterentwicklung.

So ist gut vorstellbar, hier moderne, lokale Produktion ebenso wie höherwertigen Einzelhandel anzusiedeln. Dem Bedarf nach modernen Flächen für Handwerk und Produktion könnte mit einem innovativen Konzept begegnet werden.

Essenziell ist dabei eine gute Kommunikation mit den ansässigen Betrieben, Grundstückseigentümer*innen, Nachbarschaft und weiteren lokalen Akteur*innen, Verwaltung und der Politik. Die Finanzierung der Beteiligungsbausteine innerhalb der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes Alsterdorf sollte dabei vorrangig aus Mitteln der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) im Rahmen der Bürgerschaftsdrucksache 22-10291 (70% der Gesamtkosten) und aus Planungsmitteln des Bezirksamtes (15% der Gesamtkosten) erfolgen. Die Bezirksversammlung übernähme dann die restlichen 15%.


Der Stadtentwicklungsausschuss
möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Wunsch, den Gewerbestandort Alsterdorf zu erhalten und zu stärken. Sie lehnt eine Ausweitung der Wohnnutzung zulasten des Gewerbes ab.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, ein Entwicklungskonzept für den Gewerbestandort entwickeln zu lassen, das Perspektiven für eine zukunftsfähige, moderne und innovative Gewerbenutzung aufzeigt.
  3. Zur Finanzierung der Beteiligungsmaßnahmen im Rahmen der Konzepterstellung stellt die Bezirksversammlung Sondermittel in Höhe von bis zu 15%, maximal aber 5.000 Euro, zur Verfügung.
  4. Zudem soll die Möglichkeit der Nutzung von Vorkaufsrechten geprüft und wenn möglich umgesetzt werden, um der schon jetzt in Teilen vorhandenen Spekulation besser entgegenwirken zu können.