Von Martina Lütjens (CDU)
Die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (hier kurz Verordnung) wurde kürzlich erneut verändert/angepasst. Dabei wurde neue Regeln (z. B.
2-G-Zugangsmodell) festgelegt. Der (Tatbestands-)Katalog der Verstöße
(§39 Ordnungswidrigkeiten) erscheint endlos.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
- Welches Amt/Dienststelle des Bezirksamtes ist originär zuständig, die Einhaltung
der Verordnung zu kontrollieren?
Die Kontrolle über die Einhaltung der HmbSARS-CoV2-Eindämmungsverordnung ist als
Aufgabe dem Bezirksamt im Allgemeinen übertragen.
Die Koordination dieser Aufgabe übernimmt ein vierköpfiger Stab von Kolleginnen und
Kollegen des Bezirksamtes aus verschiedenen Abteilungen. Dieser Stab koordiniert u.a.
den Informationsfluss innerhalb des Bezirksamtes und ist zugleich Ansprechpartner für
die anderen Bezirksämter, Fachbehörden und die Polizei. - Wieviel Personal des Bezirksamtes steht für diese Aufgabe (Kontrollen vor Ort)
zur Verfügung?
a) Stellen
b) Vollzeitäquivalente
Die Kontrollen vor Ort werden von engagierten Kolleginnen und Kollegen durchgeführt,
die sich hierzu freiwillig bereit erklärt haben. Sie werden den für die Kontrollaufgaben
notwendigen Anforderungen gerecht und leisten in erforderlich hoher Qualität ihre Arbeit,
die über ihre originäre Tätigkeit hinausgeht. Insgesamt steht ein „Pool“ von 39 Kolleginnen
und Kollegen zur Verfügung. - Ist der Organisationsbereich temporär verstärkt worden? Wenn ja, um wie viele
Stellen oder VZÄ? Wenn nein, warum nicht?
Der in der Antwort zu Frage 2 genannte „Pool“ von Kolleginnen und Kollegen ist stetig
aufgewachsen. Dem Bezirksamt ist es im erforderlichen Maße möglich, die Einhaltung
der HmbSARS-CoV2-Eindämmungsverordnung zu kontrollieren. Da die Kontrollen
durch die Kolleginnen und Kollegen in Form von Überstunden nach Dienstschluss und
an den Wochenenden geleistet werden, ist es dem Bezirksamt möglich, die temporär
anfallende, zusätzliche Tätigkeit ohne langfristige Bindung von Ressourcen abzubilden. - Wer initiiert, organisiert und führt derartige Kontrollen durch?
Die Kontrollen werden im Rahmen von Verbundeinsetzen durchgeführt. Beteiligt sind
hier die Kolleginnen und Kollegen des „Pools“ aus dem Bezirksamt sowie die Kolleginnen
und Kollegen der örtlich zuständigen Polizeikommissariate. Die Koordinierung der
Verbundeinsätze obliegt dem Bezirksamt. - Wer leitet diese Einsätze?
Die Einsätze werden von den Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamtes geleitet. In
Amtshilfe unterstützt werden sie von den Kolleginnen und Kollegen der örtlich zuständigen
Polizeikommissariate. - Sind die Kontrollen anlassbezogen oder anlassunabhängig?
Wer organisiert und genehmigt eine Medienbegleitung bei den Kontrollen?
(Bezirksamtsleiter im Hamburg Journal 13./14.11.).
Die Kontrollen finden regelmäßig, dabei wechselnd im gesamten Bezirk statt. Zusätzlich
kommt es zu anlassbezogenen Kontrollen. Im Falle einer an das Bezirksamt herangetragenen Bitte um Medienberichterstattung wird die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit involviert.
Hintergrund der Berichterstattung vom 13./14.11.2021 war eine Anfrage, die jedoch das
örtlich zuständige Polizeikommissariat erreichte. Der Bezirksamtsleiter ist ebenfalls Mitglied
des Kontrollteams und war unabhängig der Berichterstattung für das Wochenende
zur Durchführung der Kontrollen eingeteilt. - Wieviel Kontrollen wurden in der Vergangenheit bzw. im Sinne dieser Verordnung
durchgeführt?
In der Vergangenheit wurden 27 Verbundeinsätze durchgeführt. - Wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden vom Bezirksamt bei diesen
Kontrollen gefertigt?
Die Ordnungswidrigkeitsverfahren werden von den Kolleginnen und Kollegen der Polizeikommissariate aufgenommen. Das Bezirksamt führt hierüber keine Statistiken. - Inwieweit wird die Polizei Hamburg an den Kontrollen beteiligt und wie oft?
Die Kontrollen werden ausschließlich in Form von Verbundeinsätzen, wie in der Antwort
zu Frage 4 erläutert, durchgeführt.
10.Wer leitet die Einsätze bei Unterstützung durch die Polizei Hamburg und wer
bestimmt die Kontrollobjekte?
Die Einsatzleitung obliegt den Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamtes, die in Abstimmung
mit dem Koordinationsstab einen vorgesehenen Kontrollbereich aufsuchen.
11.Welche Aufgaben werden auf Grund der verstärkten Kontrollen im Rahmen der
Eindämmungsverordnung durch das Bezirksamt zurück gestellt?
Dem Bezirksamt ist es möglich, die Einhaltung der SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung
zu kontrollieren ohne dabei originäre Aufgaben des Bezirksamtes zurückzustellen,
s. ergänzend Antwort zu Frage 3, wenngleich es dem Koordinationsstab naturgemäß
nicht möglich ist, seinen Tätigkeiten ausschließlich nach Dienstschluss nachzugehen.
Michael Werner-Boelz 29.11.2021
Bezirksamtsleitung