Von Martina Lütjens (CDU) Die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (hier kurz Verordnung) wurde kürzlich erneut verändert/angepasst. Dabei wurde neue Regeln (z. B.2-G-Zugangsmodell) festgelegt. Der (Tatbestands-)Katalog der Verstöße(§39 Ordnungswidrigkeiten) erscheint endlos. Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung: Welches Amt/Dienststelle des Bezirksamtes ist originär zuständig, die Einhaltungder Verordnung zu kontrollieren? Die Kontrolle über…