von Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann, Stefan Baumann, Ralf-Martin Diedrich, Gunther Herwig, Philipp Kroll, Martina Lütjens, Katharina Schwarz, Ekkehart Wersich, Dr. Julia Wickert (CDU), Tina Winter, Dr. Martin Albers, Martina Schenkewitz, Angelina Timm, Eric Schabow, Daniela Kerkow, Carsten Gerloff, Veit Krasnicke, Silvia Schmidt, Frederic Artus, Helen Hauser, Jara Jovanovic (SPD), Claus-Joachim Dickow, Lars Jessen, Konstantin Bonfert, Ron Schumacher (FDP)
Die Hamburger Bezirksverwaltung feierte im Mai 2026 ihr 75-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung durch das Bezirksverwaltungsgesetz im Jahr 1951 stehen die Bezirksämter für eine bürgernahe und greifbare Verwaltung vor Ort. Mit über 330.000 Einwohnern gehört Hamburg-Nord zu den bevölkerungsreichsten Bezirken der Hansestadt.
Angesichts von Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, komplexeren Verwaltungsaufgaben, finanziellen Herausforderungen, der fortschreitenden Digitalisierung und einer allgemein veränderten Sicherheitslage ist eine Modernisierung der Strukturen nach zwanzig Jahren notwendig. Die am 7. Mai 2026 vorgestellten Eckpunkte zur Bezirksverwaltungsreform unter dem Leitmotiv „Hamburgs Bezirke: Für die Menschen. Kompetent vor Ort. Digital für alle“ markieren hierfür einen wichtigen Startpunkt.
Besonders hervorzuheben sind dabei die Ziele:
- Stärkung der Budgetrechte: Erhöhung der Ressourcenverantwortung der Bezirksämter für eine flexiblere Mittelbewirtschaftung.
- Stärkung der Regionalbeauftragten: Intensivere Betreuung der Belange in den einzelnen Stadtteilen durch erhöhte Personalressourcen.
- Stärkung der Strukturen für Bürgerbeteiligung: Auf- und Ausbau professioneller Elemente der Bürgerbeteiligung in der Kernverwaltung der Bezirksämter.
- Interbezirkliche Zusammenarbeit: Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für Shared Services und agile Unterstützungseinheiten (Support Units).
- Ausbau lokaler Handlungsspielräume: Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten in der Bau- und Verkehrsplanung sowie der Sozialraumentwicklung.
- Digitalisierung: Einführung barrierefreier End-to-End-Prozesse zur Entlastung von Standardaufgaben oder regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen, sind eine angemessene technische Ausstattung sowie wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen (wie die Hamburg-Zulage) unverzichtbar.
Petitum/Beschluss
- Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord begrüßt die vorgestellten Eckpunkte der Bezirksverwaltungsreform 2026 als notwendigen Schritt zur Modernisierung und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Hamburger Bezirke.
- Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord empfiehlt der Behörde für Finanzen und Bezirke gemäß § 27 Abs. 1 BezVG, bei der anstehenden Bezirksverwaltungsreform unter Einbindung der weiteren zuständigen Fachbehörden die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Die Informations-, Kontroll- und Beschlussrechte der Bezirksversammlung insbesondere nach § 19 BezVG bleiben von der Reform unberührt. Soweit Aufgaben innerhalb der bezirklichen Ebene auf Bezirksbetriebe, bezirksübergreifende Einheiten oder andere Bezirksämter übertragen werden, dürfen diese Rechte dadurch nicht gemindert werden.
- Bezirksbetriebe sind als rechtlich unselbständige Teile des Bezirksamts auszugestalten; die Rechte der Bezirksversammlung nach § 19 BezVG gelten für sie fort und werden entsprechend § 19 Abs. 2 Satz 3 BezVG als Rahmensteuerung nach dem Vorbild der Landesbetriebe (§§ 26, 106 LHO) ausgeübt: Vorlage des Wirtschaftsplans, Entscheidung über Zuführungen aus bezirklichen Mitteln im Rahmen der Rechte der Bezirksversammlung, Kenntnisnahme des geprüften Jahresabschlusses. Soweit Aufgaben auf Fachbehörden übergehen, sind die Beteiligungsrechte nach § 27 BezVG zu wahren.
- Es ist zu prüfen, ob eine erweiterte Personal- und Ressourcenverantwortung der Bezirksämter anzupassen ist:
- Jede dauerhafte Übertragung von Aufgaben oder Ressourcenverantwortung auf das Bezirksamt ist mit einer verbindlichen Personal- und Ressourcenfolgenabschätzung zu versehen; die erforderlichen Mittel sind zeitgleich mit der Aufgabe bereitzustellen. Die Bündelung von Verwaltungsleistungen bei einzelnen Bezirksämtern oder in bezirksübergreifenden Einheiten wird dort unterstützt, wo keine ortsbezogene Kompetenz erforderlich ist und dies eine wirtschaftlichere Alternative darstellt, etwa bei Vergabe, IT und der Auszahlung bundesgesetzlich geregelter Leistungen. Aufgaben mit unmittelbarem Bürgerkontakt verbleiben vor Ort; bei jeder Bündelung ist vorab darzulegen, wie Erreichbarkeit und analoge Zugänge insbesondere für ältere Menschen gewahrt bleiben.
- Das Ziel einer angemessenen technischen und personellen Ausstattung, insbesondere betreffend die Vergütung, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass ergänzend dazu eine Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung in den Bezirksämtern entwickelt wird, um damit die Attraktivität des Arbeitsplatzes weiter zu erhöhen. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern Prozesse der Digitalisierung bevor sie erfolgreich implementiert sind und angewandt werden, im Laufe ihrer Entwicklung und Umsetzung mit einem erhöhten oder veränderten Ressourcenaufwand (Personal, finanzielle Mittel, Doppelstrukturen während der Umstellungs- und Gewöhnungsphase, Notwendigkeit neuer und anderer Kompetenzen der Verwaltungsmitarbeiter) einhergehen und wie dieser Umstand in den geplanten Umstellungsprozessen angemessen und qualitätsorientiert berücksichtigt werden kann.
- Die Stärkung des bezirklichen Bevölkerungsschutzes zu begrüßen und sollte zügig umgesetzt werden auch mit einem Schwerpunkt auf die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung.
- Sozialraumangebote und damit verbundene Gestaltungsmöglichkeiten sollen dahingehend finanziell gestärkt werden, dass im Verhältnis dazu Einzelfall-Maßnahmen (HZE-Maßnahmen) gezielter eingesetzt werden können und insgesamt stadtteilspezifisch eine besser abgestimmte und bedarfsgerechte Angebotsstruktur entsteht und der Organisationsaufwand reduziert wird.
- Die Pflicht zur Entsendung von Fachleuten in Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse nach § 27 Abs. 3 BezVG wird auf alle Fachbehörden erstreckt, soweit Angelegenheiten von Bedeutung für den Bezirk betroffen sind.
- Die Bezirksamtsleitung und die Vorsitzende der Bezirksversammlung werden gebeten, die Empfehlungen in den Strategieprozess der Behörde für Finanzen und Bezirke und der Bezirksamtsleitungen einzubringen.
- Das Bezirksamt wird aufgefordert, regelmäßig in geeigneter Form entweder im Hauptausschuss oder themenspezifisch in den Ausschüssen über den Umsetzungsstand der Reform zu berichten.
