von Tina Winter, Silvia Schmidt (SPD), Martin Fischer, Katharina Schwarz, Stefan Baumann, Ralf-Martin Diedrich (CDU), Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher (FDP)
Sachverhalt
Mit Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 15. Juni 2023 (Drucksache 21-4495) wurde auf gemeinsamen Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion ein zweckgebundener Sonderfonds in Höhe von 10.000 Euro eingerichtet. Dieser Sportfonds sollte Vereinen und Gruppen aus Hamburg-Nord ermöglichen, bis zu 50 % der Beschaffungskosten von Sporttextilien mit anerkannten Fairtrade- oder Nachhaltigkeitssiegeln gefördert zu bekommen.
Seit der Einrichtung des Fonds hat die Inanspruchnahme durch Vereine und Gruppen jedoch nicht den erhofften Umfang erreicht. Die Resonanz auf das Förderprogramm war gering; nur in sehr geringem Maße wurden Anträge auf Förderung gestellt und bewilligt. Ein erheblicher Teil [8.583,65 € ] der bereitgestellten Mittel ist bis heute nicht abgerufen worden.
Vor dem Hintergrund dieser geringen Nutzung und mit dem Ziel, die verbleibenden Mittel flexibel und bedarfsgerecht einsetzen zu können, fordern die Fraktionen der SPD, CDU und FDP das Bezirksamt auf, den Sportfonds aufzulösen und die noch vorhandenen Restmittel in die allgemein zur Verfügung stehenden Sondermittel der Bezirksversammlung zu überführen. Über die Sondermittel besteht weiter die Möglichkeit für Vereinen und Gruppen aus Hamburg-Nord, dass anteilig die Beschaffungskosten von Sporttextilien mit anerkannten Fairtrade- oder Nachhaltigkeitssiegeln gefördert zu bekommen. Es bedarf dafür in der Zukunft keines eigenen Fonds mehr.
Petitum:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
- Der mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 15. Juni 2023 (Drucksache 21-4495) eingerichtete Sportfonds zur Förderung fairer Sporttextilien wird aufgelöst.
- Die im Sportfonds noch verbleibenden, nicht abgerufenen Mittel werden in die allgemein zur Verfügung stehenden Sondermittel der Bezirksversammlung Hamburg-Nord überführt.
- Das Bezirksamt wird gebeten, die haushaltsmäßige Umbuchung der Restmittel zu veranlassen und die Bezirksversammlung über den Vollzug zu informieren.
