von Philipp Kroll (CDU)
Die Zufahrtsperre zum Stadtpark am Südring ist integraler Bestandteil des Spielwiesenweges und wurde entsprechend dem dortigen Baufortschritt zwischen dem 04.09.2013 und dem 05.09.2014 von einer vom Bezirksamt Hamburg-Nord beauftragten Landschaftsbaufirma als Auftragnehmer des Gesamtauftrags errichtet. Die Firma wurde dabei in einzelnen Leistungsschritten von Nachunternehmern unterstützt.
Seitdem ist die Anlage immer wieder defekt, so ganz offensichtlich auch zum jetzigen Zeitpunkt. Während die Vorgängeranlage über Jahrzehnte problemlos funktionierte, so scheint die neue Anlage häufiger defekt und außer Betrieb zu sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
- Von bis wann war die Anlage seit Inbetriebnahme im Jahre 2014 jeweils defekt, was waren jeweils die Gründe und welche Kosten waren jeweils mit der Reparatur verbunden?
26.09.2014 bis 20.03.2015
Anlage außer Betrieb, Wartungsarbeiten. (I) Die Kosten können, da sie im Rahmen der Herstellung angefallen sind, nicht einzeln ermittelt werden.
27.03.2015 bis 14.08.2015
Anlage außer Betrieb, Beschädigung durch Fahrzeug mit Fahrerflucht (I) 2.987 Euro
21.08.2015 bis 24.08.2015
Anlage außer Betrieb, Beschädigung durch LKW (V) Betrag siehe 28.10.2015
13.10.2015 bis 28.10.2015
Anlage außer Betrieb, da sich die am 24.08.2015 provisorisch als Reparaturersatz montierten Deckel aus Multiplex-Platten aufgrund der Witterung verzogen hatten. (V) Betrag siehe 28.10.2015
28.10.2015
Ordnungsgemäße Reparatur, seither in Betrieb (V) gesamt: 12.361 Euro
09.05.2016 bis 16.06.2016
Anlage außer Betrieb, Anfahrschaden am rechten Poller durch Fahrzeug mit Fahrerflucht (R) 5.258 Euro
23.06.2016 bis 12.08.2016
Anlage außer Betrieb, Beschädigung durch LKW (V) 5.022 Euro
15.05.2017
eingeschränkter Betrieb, Vandalismusschaden am Kartenleser
23.05.2017 bis 05.07.2017
Anlage außer Betrieb, weitere Vandalismusschäden (R) 4.873,34 EUR einschl. Kartenleser siehe 15.05.2017
Mitte 2020
Anlage aufgrund von Schäden am hydraulischen System außer Betrieb. (I) Investitionshaushalt (R) Rahmenzuweisung Unterhaltung (V) Versicherung des Schädigers - Von bis wann war die Anlage seit Inbetriebnahme im Jahre 2014 jeweils wegen Wartungsarbeiten außer Betrieb, was waren jeweils die Gründe und welche Kosten waren jeweils mit der Wartung verbunden?
26.09.2014 bis 20.03.2015
Anlage außer Betrieb, Wartungsarbeiten. (I) Die Kosten können, da sie im Rahmen der Herstellung angefallen sind, nicht einzeln ermittelt werden.
07.06.2018
2,5 h reguläre Wartung 1.107 EUR (R)
01.08.2018
1,75 h Austausch LED-Beleuchtung 837 EUR (R)
10.02.2019
2,5 h Wartung Pollerabdeckung 466 EUR (R)
28.06.2019
1,25 h Reparatur Abdeckung Poller und Nummernfeld 175 EUR (R) (R) Rahmenzuweisung Unterhaltung - Wie hoch sind bisher die bisherigen Gesamtkosten der Anlage und welcher Betrag entfällt davon auf die Installation der Anlage?
Investitionskosten ca. 71.500 EUR
Schadensbeseitigung ca. 30.501 EUR
Wartungskosten ca. 4.785 EUR - Welche der unter 3. Aufgeführten Kosten wurden bisher durch Dritte erstattet?
17.383 EUR - Wie hoch waren die Kosten der vorherigen Anlage in den letzten 8 Jahren vor der Umstellung? Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.