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Gastronomieschließung im Stavenhagenhaus in Groß Borstel – Desaster für grünen Bezirksamtsleiter

Von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Gunther Herwig, Stefan Baumann (CDU)

Nach nur 5 Wochen wurde der neu eingerichtete Gastronomie-Betrieb im Stavenhagenhaus in Groß Borstel vom Verwaltungsgericht unterbunden. Für den Stadtteil und die Nutzung des Stavenhagenhauses als Kulturzentrum ist dies ein Desaster, für das der Grüne Bezirksamtsleiter die Verantwortung trägt.

Alle Warnungen wurden arrogant ignoriert und Anfragen der CDU-Fraktion zu den rechtlichen Risiken im Vorfeld nichtssagend beantwortet. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Klärung sieht anders aus. Jetzt wurde nicht nur für die engagierte Betreiberin des Cafés schwerer Schaden verursacht, sondern auch die gute gastronomische Versorgung durch das Hausmeisterehepaar bis Anfang 2024 steht jetzt für die vielen Nutzer des Stavenhagenhauses nicht mehr zur Verfügung.

Der Bezirksamtsleiter hat die jahrzehntelange Rechtsauffassung aller seiner Vorgänger selbstherrlich beiseite gewischt. Gespräche mit den Nachbarn hielt er nicht für nötig. Ein halbes Dutzend Anfragen, Diskussionen in der Bezirksversammlung und den Ausschüssen, selbst eine öffentliche Anhörung brachte dem Bezirksamtsleiter offenbar keinen Erkenntnisgewinn. Nach Aussagen des Bezirksamtsleiters wurde auch ein Plan „B“ nicht für nötig gehalten, den der Stadtteil und die das Stavenhagenhaus nutzenden Institutionen jetzt dringend brauchen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Nord:

  1. Die Bezirksversammlung missbilligt das Vorgehen des Bezirksamtsleiters im Zusammenhang mit der ohne ausreichende rechtliche Prüfung erteilten Genehmigung eines gewerblichen Gastronomiebetriebes im Stavenhagenhaus.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, schnellstmöglich eine gastronomische Versorgung der Veranstaltungen im Stavenhagenhaus in einem bis Januar 2024 gewohnten Umfang sicherzustellen und hierzu auch das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.
  3. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, für einen Ersatz der Schäden Sorge zu tragen, die der Betreiberin des Café Herzstück entstanden sind oder noch entstehen.