Filter by Kategorien
Aktuelles
Initiativen
Pressemitteilungen
Regionalausschüsse

Flüchtlingsunterkunft P&R Kiwittsmoor/Mit Antwort

Von Dr. Petra Sellenschlo (CDU)

Vom Herbst 2015 bis zum 31.12.2018 waren in Langenhorn Flüchtlinge im Containercamp Kiwittsmoor untergebracht. Um dies zu schaffen, war der vormalige P&R Parkplatz abgebaut worden. Starkstrom, Kanalisation und Frischwasseranschlüsse wurden geschaffen. Die Bauzeit betrug ca. 10 Monate. Generatoren für die Stromversorgung liefen noch lange nach dem Erstbezug durch Flüchtlinge.

Nach Schließung der Unterkunft wurde der P&R Parkplatz wieder hergestellt und im November 2019 mit 274 Parkplätzen wieder eröffnet. Nun soll das ganze wieder rückgängig gemacht werden, sollen neue Unterkünfte für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine geschaffen werden. Es stellt sich die Frage: sind die Versorgungsleitungen noch zugängig? Wenn nein: dann könnte es sein, dass bis zur Unterbringung im Kiwittsmoor wertvolle Zeit (geschätzt ein Jahr) verstreicht, ehe eine Bewohnbarkeit eintritt. Eventuell hat sich bis dahin der Bedarf wieder verändert.

Deshalb fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Sind die notwenigen Versorgungsleitungen (Starkstrom, Kanalisation und Frischwasseranschlüsse) noch unter der Asphaltdecke des jetzigen P&R-Parkplatzes vorhanden und können rasch wieder genutzt werden?
    Das Bezirksamt kann hierzu keine Aussagen treffen und verweist an die Sozialbehörde.
  2. Mit welchem Zeitrahmen wird bis zur Aufnahme des Unterkunftsbetriebes im Kiwittsmoor gerechnet?
    Dem Fachamt WBZ liegt ein Antrag zur „Errichtung temporärer Wohnunterkünfte zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Flüchtlinge und Wohnungslose mit 266 Plätzen“ vor, eingereicht wurde dieser am 22.03.2022. Dementsprechend befindet sich das Vorhaben am Anfang der Prüfung, durchläuft nunmehr das reguläre Genehmigungsverfahren nach § 62 HBauO und wird ohne Verzug bearbeitet. Dem Fachamt Bauprüfung ist der avisierte Zeitpunkt der Nutzungs- und Inbetriebnahme nicht bekannt, hierzu gibt es keine Angaben im Antrag. Die entsprechende terminliche Planung obliegt ferner den planenden Behörden sowie dem Betreiber F&W.