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Öffentlich-rechtliche Unterkunft Sierichstraße 53

Von Philipp Kroll (CDU)

Im Schreiben vom 20. Juli 2023 informierte die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber, dass in der Sierichstraße 53 ein Umbau und die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft erfolgen soll. Dem zuständige Unterausschuss Bau EWi wurde am 04.12.2023 das Vorhaben und das weitere Vorgehen vorgestellt. Bei dem Gebiet handelt es sich nach dem Bebauungsplan „Winterhude 21“ um ein reines Wohngebiet. Des Weiteren gilt die „Erhaltungssatzung Winterhude“. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Flüchtlinge aber auch für Wohnungslose gilt jedoch nicht als Wohnnutzung sondern als soziale Einrichtung. Auf Grund dieser Befreiung erfolgt derzeit eine Beteiligung der Nachbarn durch das Bezirksamt Hamburg-Nord.

Aus der kleinen Anfrage 21-4981 „Umbau Sierichstraße 53“ der CDU-Fraktion geht hervor, dass das Bezirksamt nur „die Eigentümer der Grundstücke im reinen Wohngebiet desselben Baublocks“ beteiligt. Die Beteiligung von Anwohnern und Eigentümern im angrenzenden allgemeinen Wohngebiet erfolgt dabei nicht. Da die Realisierung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft in der Sierichstraße voranschreitet, haben etliche Bürgerinnen und Bürger Informationsbedarf und wollen sich an den konkreten Planungen beteiligen. Viele Anwohner und Eigentümer haben sich bereits an die Bezirkspolitik gewendet und zum Teil auch Rechtlichen Beistand beauftragt.

Im Rahmen eines Bürgerforums sollten daher die Gründe für das Vorhaben von Seiten der Verwaltung den Anwohnern und von dem Bauvorhaben betroffenen Bürgern erläutert werden. Ängste und Sorgen der Anwohner sollten im Rahmen des Bürgerdialogs ernst genommen, geklärt und berücksichtigt werden. Den interessierten Anwohnern und Bürgern soll im Rahmen des Bürgerforums die Möglichkeit der Partizipation am geplanten Vorhaben eingeräumt werden.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude auf Antrag der CDU-Fraktion beschließen:

  1. Die Anwohner und interessierten Bürger sollen an den Planungen zur Sierichstraße 53 beteiligt werden.
  2. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird daher aufgefordert, durch die zuständigen Fachdezernate in enger Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration ein „Bürgerforum – öffentlich-rechtliche Unterkunft Sierichstraße 53“ zu veranstalten.
  3. Das Bürgerforum soll Anwohnern und interessierten Bürgern die Gelegenheit geben, sich aktiv am Planungsprozess beteiligen zu können. Fragen, Ideen und Hinweise von Anwohnern und interessierten Bürgern zu den Planungen an der Sierichstraße müssen von der Verwaltung und Politik berücksichtigt werden können. Nur so kann erreicht werden, dass das Zusammenleben im Stadtteil gemeinsam gestaltet werden kann und Integration gelingt. Mangelnde Partizipation der Bevölkerung führt ansonsten zu fehlender Akzeptanz für die öffentlich-rechtlichen Unterkunft in der Sierichstraße.
  4. Zum Bürgerforum sollen neben den direkten Anwohnern, interessierten Bürgern sowie den fachlich zuständigen Vertretern des Bezirksamtes zudem Vertreter der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und von Fördern & Wohnen AöR, eingeladen werden.
  5. Das Bürgerforum ist rechtzeitig, bis spätestens 14 Tage vorher, über die zur Verfügung stehenden Print- und Web-Medien anzukündigen. Dabei ist vom Bezirksamt Hamburg-Nord eine Rufnummer und E-Mail-Adresse und ein Ansprechpartner anzugeben, unter der Bürger dem Bezirksamt vorab Fragen und Anregungen zur o.g. Thematik zukommen lassen können, die im Rahmen des Bürgerforums behandelt werden sollen.
  6. Zudem soll rechtzeitig, spätestens 10 Tage vor dem Bürgerforum durch Plakate im Umfeld der Sierichstraße auf Ort und Zeitpunkt des Bürgerforums aufmerksam gemacht werden.