Bereits im April 2020 haben die Chefs der Staatskanzleien und der Chef des Bundeskanzleramts vereinbart, dass je 100.000 Einwohner Teams mit jeweils 5 Personen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen des §32 Infektionsschutzgesetzes im öffentlichen Gesundheitsdienst einzusetzen sind.
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