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Angemessene Vergütung für gute Arbeit oder Rot-Grünes Wahlkampfstürmchen?

von von Dr. Andreas Schott (CDU)

Mit der Drucksache 21/15369 hat die Bürgerschaft den rot-grünen Senat ersucht, die Vergütung in Hamburgs Bezirken zu überprüfen. Handlungsfelder wurden von der rot-grünen Koalition in den Fachbereichen Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Management des öffentlichen Raumes herausgearbeitet. Ein zweiter Prüfauftrag umfasst die Ermittlung der Erfahrungsstufen bei Quereinsteigern in der Verwaltung. Diese Initiative ist gestartet worden, um die Attraktivität des Arbeitgebers Bezirksverwaltung zu steigern und dem Fachkräftemangel in den genannten. Abteilungen entgegen zu wirken Hierzu soll der Senat bis zum dritten Quartal 2019 berichten. Das Quartal endet bekanntermaßen am 30.09.2019.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente (nachfolgend VZÄ) zum Stichtag 30.06.2019 sind in den o.g. Fachbereichen vorgesehen? Bitte hierzu je Fachbereich aufgliedern.
  2. Wie viele dieser VZÄ sind derzeit in den Fachbereichen vakant? Bitte hierzu eine Auf-gliederung je Fachbereich vornehmen.
    Zu Frage 1 und 2:
    Fachamt VZÄ am 30.06.2019 Vakanzen am 22.07.20191
    Management des öffentlichen Raums 178,52 28,49
    Stadt- und Landschaftsplanung 25 1,72
    1Durch die aktuell laufende Umstellung der Stellenwirtschaft auf ein neues Fachverfahren musste die Auswertung auf Basis der Daten aus Juli 2019 erfolgen.

  3. Wie viele Quereinsteiger konnte das Bezirksamt Hamburg-Nord seit dem 01.01.2015 gewinnen? Bitte hier eine Aufschlüsselung je Jahr und Fachamt vornehmen. Als Quereinsteiger -im Sinne dieser Anfrage – werden Mitarbeiter/innen bezeichnet, die vorher nicht in den Ämtern und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg tätig waren.
4) Auf der Grundlage welcher gesetzlichen Regelungen fanden bisher im Bezirksamt Hamburg-Nord die Stellenbewertungen statt?
Grundlage für die Stellenbewertung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Tarifver-trag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und dessen Entgeltordnung. Die Dienstpostenbewertung für Beamte erfolgt gemäß der Richtlinie für die Bewertung von Dienstposten. Beide Systeme stellen keine gesetzlichen Regelungen dar.

5) Auf der Grundlage welcher gesetzlichen Regelungen fanden bisher im Bezirksamt Ham-burg-Nord die Ermittlung der Erfahrungsstufen statt?
Die Ermittlung der Erfahrungsstufen erfolgt anhand des § 16 (2) TV-L i.V.m. den Durchfüh-rungshinweisen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg zu § 16 (2) TV-L.

6) Wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord im Rahmen des Bürgerschaftlichen Ersuchens um eine Stellungnahme gebeten? Wenn ja, wann? Wie sah diese Stellungnahme konkret aus? Bitte als Anlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage beifügen.
Das Bezirksamt wurde bislang nicht um eine Stellungnahme gebeten, war aber bei der Erstellung der Drucksache unmittelbar beteiligt.

7) Auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmungen kann – nach Auffassung des Bezirk-samts Hamburg-Nord – eine Neubewertung der Stellen in der Bezirksverwaltung erfolgen?
Vgl. Antwort zu Frage 4.

8) Sofern das Ersuchen zu einem positiven Ergebnis kommt – sind die notwendigen Personalkosten in den Mitteln des Bezirksamts Hamburg-Nord vorhanden? Wenn nein, wie gedenkt das Bezirksamt Hamburg-Nord damit zu verfahren?
Der Vollzug des Tarifrechts (TV-L) unterliegt nicht möglichen Beschränkungen durch den Haus-halt, auch wenn die Mehrkosten durch Höhergruppierungen ggf. nicht veranschlagt sind.


23.09.2019
Ralf Staack