Bereits im April 2020 haben die Chefs der Staatskanzleien und der Chef des Bundeskanzleramts vereinbart, dass je 100.000 Einwohner Teams mit jeweils 5 Personen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen des §32 Infektionsschutzgesetzes im öffentlichen Gesundheitsdienst einzusetzen sind.
Im April 2020 haben die Chefs der Staatskanzleien und der Chef des Bundeskanzleramts vereinbart, dass je 100.000 Einwohner Teams mit jeweils 5 Personen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen des §32 Infektionsschutzgesetzes im öffentlichen Gesundheitsdienst einzusetzen sind. Um die damit zusammenhängenden vielfältigen Aufgaben bewerkstelligen zu können, wurden im Frühjahr 2020 die Bundeswehr,…