Im April 2020 haben die Chefs der Staatskanzleien und der Chef des Bundeskanzleramts vereinbart, dass je 100.000 Einwohner Teams mit jeweils 5 Personen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen des §32 Infektionsschutzgesetzes im öffentlichen Gesundheitsdienst einzusetzen sind.
Um die damit zusammenhängenden vielfältigen Aufgaben bewerkstelligen zu können, wurden im Frühjahr 2020 die Bundeswehr, der MdK sowie Hilfsorganisationen in vielfacher Weise eingesetzt. Im Oktober 2020 ist festzuhalten, dass sich wieder dieser Organisationen bedient wer- den muss und der Rot-Grüne Senat sowie das Grün geführte Bezirksamt die Zeit der geringen Fallzahlen offenbar nicht genutzt haben. Der Beschluss der CdS-Runde ist in Hamburg-Nord nach den bisherigen Erkenntnissen nicht umgesetzt worden.