Christoph Reiffert (GRÜNE), Angelina Timm, Lena Otto (SPD), Caroline Mücke-Kemp (CDU)

In den Stadtteilen Winterhude, Eppendorf und Hoheluft-Ost, aber auch in Teilen von Barmbek, Uhlenhorst und Hohenfelde wird Hausmüll immer noch in rosa Müllsäcken statt in Tonnen oder Containern gesammelt. Grund dafür ist in der Regel, dass es auf den betreffenden  privaten Grundstücken oder in den Gebäuden keine passenden Stellplätze für Mülltonnen gibt. Aus hygienischen, aber auch ästhetischen und praktischen Gründen ist Hamburg bestrebt, die Sacksammlung von Hausmüll so weit wie möglich zu reduzieren.

Nach der erfolgreichen Durchführung von Pilotprojekten zur Abschaffung der rosa Müllsäcke in Teilen von Ottensen und Eimsbüttel ist es nun an der Zeit, auch im Bezirk Hamburg-Nord gezielt vorzugehen. Dabei gilt es, für jeden Haushalt, der noch an die Sacksammlung angeschlossen ist, individuell die passende Lösung zu prüfen.

Die Stadtreinigung Hamburg stellte im Umweltausschuss am 29.6.2023 sowohl ihren Ansatz zur Reduzierung der rosa Müllsäcke als auch die Rahmenbedingungen und Erschwernisse vor. Demzufolge steht zu Beginn eine Analyse der einzelnen Haushalte bzw. Gebäude und deren Umfelder. Manchmal besteht die Möglichkeit, Tonnen z.B. im Keller oder am Haus unterzubringen. Andernfalls bliebe nur die Möglichkeit, geeignete Standplätze für Restmüllbehälter oder für große Restmüll-Unterflur-Sammelsysteme, die von einer größeren Anzahl von Haushalten genutzt werden können, im öffentlichen Raum zu suchen. Die Stadtreinigung Hamburg kann einen Standplatz auf öffentlichem Grund errichten und zur Benutzung dieses Entsorgungssystems verpflichten. Voraussetzungen für den Standplatzbau auf öffentlichem Grund:

  • Nachweislich kein Platz auf Privatgrund, um Abfallbehälter zu stellen (Abfallbehälterbenutzungsverordnung § 12) oder
  • wenn durch zumutbaren Aufwand kein Standplatz auf Privatgrund hergerichtet werden kann (Hamburgische Bauordnung § 76 (3).

Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Hamburgische Wegegesetz (HWG) im § 23 Absatz 3 die Unterbringung von Müll zum Schutz der öffentlichen Wege nicht zulässt. Folglich darf der öffentliche Raum für die private Aufgabe der Müllsammlung nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Bezirksamt, da es über die öffentlichen Flächen verfügt. Letztlich genehmigt das Bezirksamt einen befristeten Sondernutzungsantrag für einen geeigneten Standplatz. Ziel ist, die Nutzbarkeit der öffentlichen Flächen für alle anderen Menschen möglichst uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und einer Privatisierung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken.

Bei der Standortsuche sind viele Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu zählen neben gesetzlichen Vorschriften

  • das Beachten wirtschaftlicher Aspekte hinsichtlich der Baukosten und der folgenden Gebühren für die Haushalte,
  • relativ kurze Laufwege zwischen Wohnung und Müllplatz (max. 100m), für die möglichst keine Straßen überquert werden müssen,
  • eine gute Anfahrbarkeit für Entsorgungsfahrzeuge,
  • ein geeigneter Untergrund zur Aufstellung von Containerboxen oder Unterflurcontainern (keine Baumwurzeln, Leitungen),
  • keine Sicherheits- oder Sichteinschränkungen durch die Aufstellung,
  • keine Behinderung von Passant*innen (Barrierefreiheit),
  • keine Beeinträchtigung unbeteiligter Nachbar*innen (Sichteinschränkung, Geruch),
  • möglichst geringe Beeinträchtigung des Stadtbilds und von benachbarten (Bau-) Denkmälern.

Der öffentliche Raum wird bereits durch vielerlei Einbauten intensiv genutzt. Laternen, Ampeln, Verkehrsschilder, Sitzbänke, Mülleimer, Fahrrad- und andere Bügel, Telekom- und Postkästen sowie Stromverteiler sind nur einige der Objekte, die auf oder direkt neben Gehwegen stehen.

Aus Sicht der Bezirkspolitik ist es daher wichtig, die zusätzliche Beeinträchtigung insbesondere des Fußverkehrs durch Müllsammelplätze so gering wie möglich zu halten. Es ist daher in gewachsenen Bestandsquartieren sinnvoll, Sammelplätze möglichst zu bündeln. Hierfür sollen Gehwege nur zur Aufstellung genutzt werden, wenn die Barrierefreiheit gewahrt wird und es vor Ort keine anderen Möglichkeiten der Aufstellung gibt (Nebenflächen, Parkplätze etc.). Wo sinnvoll und geboten, könnte auch eine entsprechende Gestaltung der Standplätze für Müllcontainer (Farbigkeit, Begrünung, Dachgrün/Insektenpflanzen) die negativen Auswirkungen auf Stadtbild und Denkmalschutz mindern.

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterstützt das Ziel der Hamburger Stadtreinigung, möglichst viele der bisher noch vorhandenen Haushalte mit Hausmüllsammlung über rosa Säcke auf die Nutzung von Tonnen/Unterflurcontainern umzustellen.
  2. Die Stadtreinigung wird gebeten, auf den Erfahrungen aus den Pilotprojekten basierend mit dem Bezirksamt ein entsprechendes Verfahren zu vereinbaren. Da in Winterhude die meisten rosa Müllsäcke anfallen, sollte dort mit dem Prozess begonnen werden.
  3. Das Bezirksamt Hamburg-Nord unterstützt zusammen mit der Stadtreinigung die Suche nach einem geeigneten Standplatz vor Ort und prüft befristete Sondernutzungsanträge für das Aufstellen von Entsorgungssystemen wohlwollend.
  4. Die Bezirksversammlung bittet Stadtreinigung und Bezirksamt um die Beachtung folgender Grundsätze:
    1. Sammelplätze sollen möglichst gebündelt werden, um die private Nutzung des öffentlichen Raums zu minimieren.
    2. Gehwege sollen durch Müllplätze möglichst nicht eingeschränkt werden, insbesondere darf die Restgehwegbreite nicht unter zwei Meter fallen. Würde der Gehweg durch Sammelsysteme zu sehr eingeschränkt, ist stattdessen die Nutzung von anderen öffentlichen Verkehrsflächen eine Option.
    3. Wo sinnvoll und geboten, sollen die negativen Auswirkungen der Standplätze für Müllcontainer auf Stadtbild und Denkmäler durch Farbwahl und Begrünung des Umfelds sowie der Dächer (gern mit insektenfreundlichen Pflanzen) gemindert werden. So kann ggf. auch der Erhitzung in der verdichteten Stadt entgegengewirkt werden.
  1. Die Stadtreinigung Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Nord werden gebeten, zu Beginn des Projekts und danach einmal jährlich persönlich oder schriftlich den zuständigen Ausschuss über den Stand der Umsetzung in Hamburg-Nord zu informieren.