von Frau Caroline Mücke-Kemp und Herrn Philipp Kroll, CDU
Die Gertigstraße ist Teil der Veloroute 13 im Hamburger Veloroutennetz. Die Veloroute 13 verläuft als Ringverbindung vom Bezirksamt Hamburg-Altona bis zur U-Bahnstation Burgstraße. Die Gertigstraße ist eine Bezirksstraße im Bezirk Hamburg-Nord, Winterhude. Im Abschnitt Gertigstraße zwischen Mühlenkamp und Barmbeker Straße ist die Wegequalität für den Fahrradverkehr laut LSBG unzureichend. Um den für eine Veloroute erforderlichen Standard herzustellen, gibt es laut Erläuterungsbericht des LSBG zwei Optionen. Eine Option ist laut LSBG, aus der Gertigstraße entsprechend der Beschlusslage der politischen Gremien im Bezirk Hamburg-Nord die Gertigstraße in die vorhandenen Tempo 30 Zonen einzubeziehen oder daraus eine Fahrradstraße zu machen. Laut den im Internet veröffentlichen Unterlagen wurden von der LSBG aber ausschließlich Pläne für die Variante Fahrradstraße erstellt und nicht für eine Tempo 30 Zone.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord:
Vorbemerkung:
Entsprechend der Vereinbarung zum Bündnis für den Radverkehr ist für die Veloroute 13 der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Planungs- und Baudienststelle. In diesem Zusammenhang hat der LSBG eine erste Planung auch an die politischen Gremien zur Stellungnahme verschickt (Erstverschickung). Diese Stellungnahme und dessen Auswertung stehen noch aus. Zusätzlich stellt der LSBG die Planung am 19.08.2019 im zuständigen Regionalausschuss (RegA EWi) vor. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 sollte in diesem Rahmen erfolgen oder über ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG eingeholt werden.
Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt:
- Aus welchen Gründen wurden für die Variante Tempo 30 Zone keine Pläne erstellt und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden und wie ist dieses mit der aktuellen Beschlusslage im Bezirk Hamburg Nord vereinbar?
Siehe Vorbemerkung bzw. Erstverschickung (Erläuterungsbericht Seite 12). - Wurden die politischen Gremien der Bezirksversammlung Hamburg-Nord an dieser Entscheidungsfindung beteiligt, wenn ja wann und welche Gremien? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Vorbemerkung. - Ist in der weiteren Planung eine politische Beteiligung der politischen Gremien der Bezirksversammlung Hamburg-Nord geplant? Wenn ja, in welchen Gremien? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Vorbemerkung. - Der Knotenpunkt Mühlenkamp/Gertigstraße ist bereits mehrfach umgebaut worden. Gibt es Überlegungen diesen trotzdem neuzugestalten? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Siehe Vorbemerkung bzw. Erstverschickung (Lageplan 1). - Wie beurteilt das Bezirksamt Hamburg-Nord die Forderung, aus der Gertigstraße an der Kreuzung Mühlenkamp eine unechte Einbahnstraße zu machen? Bitte begründen.
Grundsätzlich sieht der Bezirk Einbahnstraßen aufgrund der damit verbundenen Umwegfahrten und des in der Regel deutlich erhöhten Geschwindigkeitsniveaus kritisch. Die Abwägung im Einzelfall obliegt der Planungs-und Baudienststelle (LSBG). Erst anhand dieser Abwägung ist eine abschließende Beurteilung von Seiten des Bezirksamtes möglich. - Welche Bedeutung hat der Fortbestand des vorhandenen Fußgängerüberwegs (Schulwegsicherung) für das Bezirksamt Hamburg-Nord?
Grundsätzlich muss bei der Veränderung der Straße und des Verkehrsregimes/der Verkehrs-regelung immer geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg fachlich und verkehrssicherheits-technisch noch geboten ist. Bei 30-Zonen und ggf. Fahrradstraßen ist dies i.d.R. nicht mehr der Fall. Aufgrund des Schulwegs und der augenscheinlichen Nutzung, sollte aus Sicht des Fachamtes ein Erhalt des Fußgängerüberwegs durch die Planungs- und Baudienststelle zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Im Zusammenhang mit einer 30-Zone oder einer Fahrradstraße ist aber mindestens eine Querungshilfe für Fußgänger als Ersatz vorzusehen. Die abschließende Entscheidung obliegt jedoch der anordnenden Straßenverkehrsbehörde. - Sind mit der aktuellen Planung Fahrradstraße Kosten für den Bezirk Hamburg-Nord verbunden? Wenn ja, wie hoch sind diese?
Nein, die Maßnahme ist Teil des Bündnis für den Radverkehr. Ggf. entstehen Mehrkosten im Bereich der späteren Unterhaltung, dies kann aber erst durch die Ausführungsunterlage (AU-Bau) des LSBG beurteilt werden.
Ralf Staack
Anlage/n:
Anlage 1: 1. Verschickung Veloroute 13 Gertigstraße, von Mühlenkamp bis Barmbeker Straße