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Verhinderung von privater E-Mobilität durch Bürokratie-Tricks? Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens (CDU)

Im Masenstieg in Hamburg-Langenhorn gibt es private Initiativen die eigene Mobilität auf Elektromobilität umzustellen. Durch erhebliche Investitionen in eine Solaranlage sowie E-Lademöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück wurden hier schon Tatsachen geschaffen. Das Bezirksamt Hamburg-Nord genehmigt jedoch keine Überfahrt zur E-Ladesäule – mit Verweis auf den öffentlichen Gehweg.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Überfahrt zu einem privaten Grundstück haben das Bezirksamt Hamburg-Nord 2023 bisher erreicht?
  2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden diese Anträge gestellt?
    Antwort der Verwaltung:
    Anträge erfolgen nach §18 HWG (Hamburgisches Wegegesetz)
  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und unter Angabe welcher Gründe können diese Anträge abgelehnt werden?
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe beigefügtes Merkblatt

  4. Was können Eigentümer tun, um ihre privaten Ladesäule mit einem PKW ansteuern zu können – welche Vorgaben gilt es zu beachten?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Anfahrbarkeit der Ladesäule sollte bereits vor der Installation sichergestellt werden. Die Rahmenbedingungen sind beigefügtem Merkblatt zu entnehmen

  5. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord hier einen Ermessenspielraum? Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?
    Antwort der Verwaltung:
    Für jeden Antrag auf Überfahrt erfolgt eine konkrete Prüfung im Einzelfall nach pflichtgemäßem
    Ermessen. Versagensgründe können sich entsprechend beigefügtem Merkblatt auch aus anderen Rechtsbereichen der HBauO, des BauGB und der BaumschutzVO ergeben, welche nicht Gegenstand der Prüfung von Anträgen nach §18 HWG sind. Sofern solche jedoch bekannt sind, wird zur Vermeidung von Kosten beim Antragsteller keine Genehmigung nach §18HWG erteilt.

  6. In welchem Transformationspfad ist der Ausbau der E-Mobilität im Klimaschutzgesetz des Bezirks Hamburg-Nord hinterlegt? Welche Maßnahmen sind hiermit verbunden? Welche Beratungsangebote hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in diesem Zusammenhang?
    Antwort der Verwaltung:
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat kein eigenes Klimaschutzgesetz, sondern lediglich ein Klimaschutzkonzept. Im Handlungsfeld „Klimafreundliche Mobilität“ unter der Maßnahme M10 E Ladeinfrastruktur wird das Thema Ladeinfrastruktur behandelt: Das Bezirksamt unterstützt den Masterplan öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (2014) der FHH. Es bietet keine eigenen Beratungsangebote in diesem Zusammenhang an.