von Philipp Kroll (CDU)

Gemäß Drucksache 21-2801 sollen große Teile des Bunkers Kuhnsweg 9 abgerissen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Auflagen müssen beim Abriss des Bunkers berücksichtigt werden?
    Es handelt sich um den Teilabbruch des Bunkers, bei dem überwiegend der Schutz und Erhalt der Bäume berücksichtigt werden muss. Vor Baubeginn müssen die gem. § 6 Bauvorlagenverordnung erforderlichen Unterlagen (z.B. sichere Abbruchfolge, Verzeichnis über Gefahrenstoffe) vorgelegt werden.
  2. Wer ist für die Überwachung der Einhaltung der verschiedenen Auflagen jeweils zuständig und wie soll die Überwachung durch die jeweils zuständigen Stellen erfolgen?
    Während der Baumaßnahme überwacht der Prüfstatiker stichprobenartig die Abbrucharbeiten, die Einhaltung der Auflagen wird von den jeweils zuständigen Fachdienststellen überwacht, ansonsten ist der Bauleiter in der Verantwortung, welcher noch nicht bekannt ist. Für die Einhaltung der Baustellensicherheit ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, hier das Amt für Bauordnung Hochbau (Baukontrolleure), zuständig.
  3. An wen können sich Anwohner wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass gegen die Auflagen zu 1. verstoßen wird? Bitte auch die Kontaktdaten angeben.
    Anwohner:innen können sich entweder direkt an den noch nicht bekannten Bauleiter wenden, dessen Kontaktdaten an der Baustelle benannt sein müssen, oder an das Amt für Bauordnung Hochbau – Baukontrolleure (siehe Antwort zu Frage 2). Zu Fragen des Baumschutzes ist das Management des öffentlichen Raumes – Stadtgrün anzusprechen.
  4. Welche öffentlichen Flächen werden voraussichtlich von wann bis wann wegen der Abrissarbeiten für die Allgemeinheit gesperrt? Bitte Skizze beifügen.
    Eine Beantwortung der Fragestellung ist nicht möglich, da bisher kein Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen bei uns eingereicht wurde.