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Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Beschilderung, insbesondere an Schulen und Kitas (Tempo-30-Strecken)

von Tina Winter, Angelina Timm, Daniela Kerkow (SPD),Ralf-Martin Diedrich (CDU), Lars Jessen, Monika Grodt-Kuhn (FDP), Jan David Talleur (Volt)

Über den gesamten Bezirk verteilt gibt es mehrere Tempo-30-Strecken, die mit Verweis auf Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Lärmschutz und Kitas eingerichtet wurden. In der Regel wird im Bereich von einmündenden Stichstraßen der Hinweis auf diese Tempo-30-Strecken erneuert. Eine kursorische Prüfung hat allerdings ergeben, dass in mindestens drei Fällen in der Alsterdorfer Straße (Baumkamp und Bussestraße sowie etwas weiter nördlich am Wolffsonweg) diese Hinweise in Form von Verkehrszeichen fehlen. Diese fehlenden Hinweise führen dazu, dass Fahrerinnen und Fahrer, die aus den genannten Straßen, die sich in einem Tempo-30- Wohngebiet befinden, in die zeitbezogenen Tempo-30-Strecken einfahren, nicht darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Geschwindigkeit beibehalten müssen. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit aller und insbesondere der durch die Tempo-30-Strecken besonders geschützten Menschen dar.
Nach Aussage der Polizei Hamburg (PK 33 / Straßenverkehrsbehörde, Wiesendamm 133, 22303 Hamburg vom 27.04.2023) sieht die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen eine Wiederholung der Beschilderung nur dann als erforderlich an, wenn mit Ortsunkundigen zu rechnen ist. Weiterhin verfolge die Stadt das Ziel, den sogenannten „Schilderwald“ zu reduzieren, um die Straßenbeschilderung übersichtlicher zu gestalten.

Beide Argumente sind mit Blick auf Verkehrssicherheit, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, nicht überzeugend. Vielmehr ergibt sich Handlungsbedarf, wenn eine entsprechende Beschilderung an den beschriebenen Stellen fehlt, da:

1. Die Verkehrssicherheit, insbesondere auf Schulwegen, höchste Priorität haben sollte und im Zweifel über dem Ziel des Abbaus von Verkehrsschildern stehen muss. Gerade in Bereichen, die von Kindern frequentiert werden, ist eine klare und konsequente Geschwindigkeitsregelung unabdingbar, um Risiken und Gefahren präventiv zu minimieren.

2. Eine fehlende Wiederholung der Hinweise auf Geschwindigkeitsbegrenzungen die Ahndung von Verstößen deutlich erschwert. Im Falle eines Verstoßes gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung oder, noch schlimmer, eines Unfalls mit Personenschaden, könnten sich die Verkehrsteilnehmenden, die den Verstoß begangen oder den Unfall verursacht haben darauf berufen, aus einer der genannten Stichstraßen gekommen zu sein und daher nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung gewusst zu haben. Diese rechtliche Unsicherheit sollte durch klare Beschilderung behoben werden.

Petitum/Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund folgendes beschließen:
1. Prüfauftrag zur Kontrolle und Nachbesserung aller Tempo-30-Strecken im Bezirk:
Die Bezirksamtsleitung setzt sich gegenüber der zuständigen Behörde dafür ein, dass alle Tempo-30-Strecken im Bezirk überprüft werden, um sicherzustellen, dass eine ausreichende und konsequente Beschilderung gegeben ist. Dies schließt ein, dass Zufahrtsstraßen zu diesen Bereichen unabhängig von der vorrangigen Nutzung durch ortskundige oder ortsfremde Fahrerinnen und Fahrer mit einer entsprechenden (Tempo-30), eventuell zusätzlichen, Beschilderung ausgestattet werden.
2. Es ist durch die zuständige Stelle zu prüfen, inwiefern flächig auf die Fahrbahn aufgetragene Hinweise mit Bezug auf Schulen und Kitas dem Ziel eines eindeutigen und nachdrücklichen Aufmerksammachens auf geltende Geschwindigkeitsbegrenzung dienlich sein könnten.