Von Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)
Eine Arbeitsgruppe der Bezirkspolitik beschäftigt sich gerade mit der Umbenennung von Straßen im Gebiet des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel.
Betroffen von der Arbeit dieser Arbeitsgruppe sind im Moment die vermeintlich kolonial belastete Straßen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:
- Kommt der Senat ebenfalls zu der Bewertung, dass die Namen „kolonial belastet“ sind? Wenn ja, warum?
- Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für eine Straßenumbenennung erfüllt sein?
- Erfüllt eine die Bewertung zur „kolonialen Vergangenheit“ der Namensträger für die benannten Straßen diese Voraussetzungen?
- Wie viele Personen sind in den genannten Straßenzügen Woermannsweg, Woermannstieg und Justus-Strandes-Weg mit erstem Wohnsitz gemeldet?
- Wie viele Firmen sind in den unter 4. genannten Straßen angesiedelt?
- Welche behördlichen Kosten kommen bei einer Umbenennung auf Anwohner und Unternehmen zu?
- Sieht der Senat eine Möglichkeit von diesen Kosten Abstand zu nehmen?
- Welche Ummeldungen müssen ansonsten noch regelhaft vorgenommen werden?