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Sondernutzungsgebühren bei Straßenfesten/Mit Antwort

von Philipp Kroll (CDU)

Der Schmuggelstieg ist das einzige Einzelhandelsgebiet in Hamburg-Nord, welches durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Norderstedt und Hamburg bekannt geworden ist. Die langjährige Existenz von verschiedenen Geschäften des täglichen Bedarfs und Geschäften mit besonderen Bedarfen zeigt, dass dieses Gebiet trotz diverser Krisen erfolgreich ist und vernünftig bewirtschaftet wird.

Eines der Eckpfeiler des Erfolgs vom Schmuggelstieg ist das Weinfest, der Weihnachtsmarkt, aber auch die regelmäßig stattfindenden Flohmärkte. Alle diese Formate sorgen für eine überregionale Bedeutung und einen Anziehungseffekt an den Ochsenzoll.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Anträge für 2023 und 2024 liegen für den Schmuggelstieg auf Sondernutzung dem Bezirksamt Hamburg-Nord vor?
    Antwort der Verwaltung:
    Für 2023: 3 Anträge, für insgesamt 6 Veranstaltungen, zusätzlich findet wöchentlich ein privater Wochenmarkt statt.
    Für 2024 liegt bislang nur der Antrag für den Wochenmarkt vor.
  2. Auf welcher Basis werden die Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste – wie im Sachverhalt beschrieben – festgesetzt?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Gebühr wird nach Anlage 2 zur Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen erhoben.
  3. Gibt es die Möglichkeit Ausnahmeregelungen von den Sondernutzungsgebühren zu nutzen? Wenn ja, welche? Welche Begründung muss hierzu herangezogen werden?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen erhoben (siehe auch Antwort zu Frage Nr. 2).
  4. Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, dass die Stadt Norderstedt für die Feste am Schmuggelstieg nur symbolische Gebühren nimmt, da diese den Wert der Feste hierzu anerkennt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt Hamburg-Nord hieraus?
    Antwort der Verwaltung:
    Darüber liegen dem Bereich MR keine Informationen vor.
  5. Wer ist im Bezirksamt Hamburg-Nord Ansprechpartner für die Belange der lokalen Wirtschaft, der Interessengemeinschaften und der Gewerbetreibenden?
    Antwort der Verwaltung:
    Erster Ansprechpartner ist die Abteilung Wirtschaftsförderung im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.

    6. Wann hat es zuletzt einen Austausch zwischen der IG Schmuggelstieg und dem Bezirksamt Hamburg-Nord gegeben?
    Antwort der Verwaltung:
    Sofern mit „IG Schmuggelstieg“ der Verein „Interessengemeinschaft Ochsenzoll e.V.“ gemeint ist, gab es in den vergangenen Jahren häufigen Austausch zwischen der unter 5. genannten Dienststelle und Vertretern des Vereins. Hauptsächlich ging es dabei um verschiedene Projekte des Vereins zur Belebung des Quartiers: Vier dieser Projekte wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 durch die FHH gefördert, u.a. durch Mittel aus dem Hamburger Neustartfonds City& Zentren. Gegenstand der Förderung waren u.a. auch Straßenfeste.