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Fahrtrichtung richtig und rechtzeitig erkennen – Ergänzendes Fahrtrichtungsschild aufstellen

Von Stefan Baumann, Gunther Herwig (CDU)

Sachverhalt:

Wenn mit dem Auto von Landwehr kommend, erst über Wartenau, dann über Lerchenfeld, und dann kurz vor der Kreuzung zur Hamburger Straße gefahren wird, ist es unmöglich, aufgrund der weit ausladenden Äste der Straßenbäume das an der U-Bahnbrücke angebrachte Straßenschild mit dem Fahrtrichtungsanzeiger rechts: „Bargteheide/City Nord/Barmbek“ zu sehen. Selbst wenn man direkt vor der Ampel Höhe Lerchenfeld 14/HAMMONIA BAD mit dem Auto steht, kann das Schild derzeit durch die belaubten Baumäste nicht gesehen werden.

Gemäß Auskunft des Bezirksamts/Fachamt MR kann die Situation durch Rückschnitte am Baum nicht behoben werden, da die erforderlichen Schnitte bis in den Starkastbereich gehen würden, und es somit zu Fäulnis und unkalkulierbaren Risiken im Straßenverkehr kommen könnte. Somit ist eine andere Lösung, um für ein vorausschauendes Fahren die Fahrtrichtung erkennbar zu machen, erforderlich.

Aus diesem Grund möge der Regionalausschuss BUHD beschließen:

Petitum / Beschluss:

  1. Es möge (ggfls. auch in Absprache mit LSBG/Verkehrsbehörde) geprüft werden, ob ein gleichlautendes Fahrtrichtungsanzeigeschild ortsfest in Höhe des Lerchenfeld-Gymnasiums, oder eventuell auf der gegenüberliegender Straßenseite (Höhe Grünfläche) aufgestellt werden kann.
  2. Falls 1.) nicht machbar ist, möge ein alternativer, ortsfester, Standort geprüft werden.
  3. Falls 1.) und 2.) nicht machbar sind, möge geprüft werden, ob zu den Jahreszeiten mit Baumlaub eine temporäre Lösung, wie z.B. an Baustellen üblich, genutzt werden kann.
  4. Es möge geprüft werden, ob auf dem Schild ergänzend zu „Bargteheide“ auch „Ahrensburg“ aufgeführt werden kann.
  5. Dem RegA BUHD möge bis Ende des Jahres 2022 mitgeteilt werden, wie die Situation gelöst wird. Im Falle der Nichtmachbarkeit von 1.) und 2.) möge dem RegA BUHD die (Rechts-)Grundlage hierfür mitgeteilt werden (StVO/VvV-StVO).