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Schutz bestehender Gewerbeflächen in Hamburg-Nord

In unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte zu wohnen erspart lange Arbeitswege und ist ein hervorragender Beitrag, um die Verkehrsinfrastruktur zu entlasten und dient dem Klimaschutz. Um dies zu erreichen müssen auch in innerstädtischen Quartieren ausreichende An- gebote an Gewerbeflächen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahrzehnten sind zahllose Gewerbetreibende aus ihren angestammten Gebieten vertrieben worden. Eine der häufigsten Ursachen waren die gestiegene Umweltauflagen, wie z. B. Vorschriften zum Lärm für Gebiete, in denen vornehmlich gewohnt wird. In unseren Altbauquartieren waren besonders die Handwerksbetriebe in den Innenhöfen betroffen, die dort wegen zunehmenden Auflagen nicht mehr tätig sein konnten. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass der benötigte Handwerker nun weite Anfahrtswege hat und z. B. aus Norderstedt zu seinen Kunden nach Eppendorf kommt.

Aber auch die sehr große Nachfrage nach Wohnraum in den innerstädtischen Quartieren führt dazu, dass Gewerbetreibende aus diesen Lagen verdrängt werden. Heute gibt es im Bezirk Hamburg-Nord nur noch ein überschaubares Angebot an Flächen, die für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen.

Auch Grundeigentümer zeigen zunehmend ein großes Interesse daran, dass ihre als Gewerbeflächen ausgewiesenen Grundstücke künftig zu Wohnbauflächen umgewidmet werden.

Eine Aufgabe der Politik muss es sein, auf diese Herausforderungen zu reagieren und die verschiedenen Interessen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger abzuwägen. Der Gesetzgeber hat, um dieses Konflikt zu entschärfen, eine neue Gebietskategorie eingeführt: das Urbane Gebiet.