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Schließung oder Verlängerung der Wohnunterkunft für Geflüchtete in Klein Borstel/Mit Antwort

Von Martina Lütjens (CDU)

In Hamburg-Nord gibt es in den verschiedenen Stadtteilen Wohnunterkünfte für Geflüchtete.  Laut der Drucksache 21-2361 vom Mai 2021 soll die Unterkunft „Große Horst“ voraussichtlich zum 28.02.2022 geschlossen werden.

In der Drucksache 21-3071 vom 20.01.2022 nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

Frage 2. Gibt es Planungen die vereinbarte Laufzeit der Unterkunft Große Horst zu verlängern?

Antwort: Ja. Mit der Bürgerinitiative wurde vereinbart, dass im Interesse der Gesamtsituation der aktuellen Zuwanderung (noch ohne den Hintergrund Ukraine) und im Interesse insbesondere der Familien vor Ort die Unterkunft um weitere 6 Monate bis zum 31.08.2022 weiter betrieben werden kann. Anschließend erfolgt der Rückbau, der voraussichtlich bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein wird.

Hierzu frage ich die Verwaltung:

  1. ist aus Sicht des Bezirksamtes im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation eine Verlängerung für den Standort Große Horst über den 31.08.2022 hinaus möglich?
    Wenn ja, mit ggfs. welchen Folgen (außer der zeitlichen Verzögerung) ist zu rechnen?
    Wenn nein, warum nicht?

    Antwort der Verwaltung:
    Die Frage ist zuständigkeitshalber an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zu richten. Ergänzend: Die bestehende Baugenehmigung für die Unterkunft gilt grundsätzlich bis Dezember 2025; das vorgesehene neue Bauvorhaben auf der Fläche soll zeitlich nicht beeinträchtigt werden.

  2. wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahren Ohlsdorf 30 und wann wären Baugenehmigungen zu erwarten?
    Antwort der Verwaltung:
    Es läuft derzeit kein Baugenehmigungsverfahren, da noch keine Bauanträge vorliegen. Ein Zeitpunkt für das Vorliegen von Baugenehmigungen kann daher auch nicht abgeschätzt werden.