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Respekt: Änderung Verkehrsschilder „Seniorenheim“ statt „Altenheim“

Von Dr. Andreas Schott, Matthias Busold, Martina Lütjens (CDU)

Das Altern des Menschen ist ein Prozess, der, auch wenn er von der Gesellschaft zu selten thematisiert wird, uns alle betrifft. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir nicht ewig körperlich und/oder geistig fit bleiben können, sondern eines Tages alle auf Hilfe angewiesen sein werden und daher Anpassungen bei unserem Lebensstil, unserer Wohnsituation und anderen Faktoren vornehmen müssen. Es ist daher in unserem Interesse, dass wir, die selbst einmal „die Alten“ sein werden, Menschen in fortgeschrittenem Alter Wertschätzung entgegenbringen. Diese Wertschätzung kann mit großen politischen Projekten, aber auch bereits mit kleineren Veränderungen in unserem Sprachgebrauch ausgedrückt werden.

Die Seniorenwohnanlage Alsterpark Residenz in der Rathenaustraße wird hier als Beispiel mit der dort vorhandenen Tempo 30 Zone genannt. Die angebrachten Verkehrsschilder mit dem Zusatz „Altenheim“ sind abwertend und altersdiskriminierend. Der Gesetzgeber hat dies in der im April 2020 geänderten und im November 2021 überarbeiteten, aktuell rechtsgültigen Version der Straßenverkehrsordnung (StVO) erkannt, und den Begriff „Altenheim“ (Verkehrszeichen 1012-52) in „Seniorenheim“ (Verkehrszeichen 1012-54) abgeändert.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt, sich gegenüber dem LBV kurzfristig dafür einzusetzen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Schilder mit der Aufschrift „Altenheim“ in der Rathenaustraße und sämtlichen weiteren vergleichbaren Standorten in Hamburg-Nord gemäß der aktuellen Straßenverkehrsordnung in „Seniorenheim“ umzugestalten.
  2. Die Bezirksversammlung Hamburg Nord ist über den Fortschritt der Umgestaltung auf dem Laufenden zu halten.