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Förderung des Non-Food Einzelhandels und der Gastronomie in Hamburg-Nord

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in Hamburg dramatisch. Die Wirtschaftsleistung geht 2020 deutlich zurück. Die Rezession wird weitaus stärker ausfallen als in der Finanzkrise 2008/2009 und wir derzeit wahrnehmen. Mit erheblichen Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlusten sowie Mindereinnahmen des Staates ist daher zu rechnen. Das gilt auch für Hamburg-Nord.

Durch die Krise geraten kleinere Mittelständler, der Non-Food Einzelhandel, die Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe, wie z.B. Kosmetiksalons sowie die Kreativwirtschaft und Kulturschaffende in große finanzielle Schwierigkeiten, die im schlimmsten Fall bis zur Insolvenz führen können. Beispielsweise führt die Auflage, für gastronomische Betriebe die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen einzuhalten dazu, dass nicht so viele Gäste wie üblich bewirtet werden können. Weitere Umsatzausfälle sind zu befürchten. Darüber hinaus lohnt sich der Betrieb bei halber Auslastung nicht mehr, weil bestimmte Gemeinkosten bei Öffnung des Restaurants unabhängig von der Auslastung anfallen und den Betrieb bei unterdurchschnittlicher Auslastung unrentabel machen.

Die Einrichtung von finanziellen staatlichen Schutzschirmen für Unternehmen ist wichtig und richtig. Unternehmer wollen aber vor allem durch eigene Leistung und Kreativität Erfolg erzielen. Um das Ziel, die Funktionstüchtigkeit unserer Einzelhändler und Gastronomen auf Grundlage des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft schnellstmöglich wiederherzustellen, sollte die Bezirksverwaltung die ihr obliegenden Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende so unbürokratisch wie möglich gestalten und Ihnen somit – immer unter Berücksichtigung und Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen – regulativen Ballast abnehmen, um Chancen für die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle zu ermöglichen.