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Energiesparen im Bezirksamt Hamburg-Nord/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Carolin Mücke-Kemp, Martina Lütjens,
Stefan Baumann, und Fraktion (CDU)  

Am 16. August 2022 hat der Senat einen 25-Punkte-Energiesparplan für den öffentlichen Bereich beschlossen. Gleichzeitig wird im Bezirksamt Hamburg-Nord ein Integriertes Klimaschutzkonzept erstellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

I. Themenkomplex 25-Punkte-Energiesparplan

  1. Wann und in welcher Form hat der Senat das Bezirksamt Hamburg-Nord bei der Erstellung des Energiesparplans beteiligt?
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord wurde am 11.08.2022 über die externe Abstimmung des SDrsE Energieeinsparpotentiale der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt (Eingang: 08:06 Uhr, Frist: 13:00 Uhr). Darüber hinaus wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord am 12.08.2022 mit der Nachfrage beteiligt, wie viele der bezirklichen Sportanlagen bereits mit LED-Beleuchtung ausgestattet sind (Eingang: 11:28, Frist: 14:30).
  2. Welche Stellungnahme hat das Bezirksamt hierzu abgegeben? Ggf. die Stellungnahme in die Anlage legen.
    Das Bezirksamt hat wie folgt nachfolgend dargestellt Stellung genommen:
    am 11.08.2022:
    – Bedenken bestehen gegen die Einschränkung der Beheizung von Spielhäusern während der Nutzungszeiten, aber auch mit Rücksicht auf den Gebäudezustand (Schimmelbildung)
    – Bedenken bestehen gegen das Abschalten der Duschen und/oder Absenkung der Wassertemperatur auf Sportanlagen. Dies ist vor allem mit Blick auf den fehlenden Einspareffekt (wer nicht unmittelbar in der Sportanlage duscht, duscht Zuhause), den Schaden für die Attraktivität des Sports, das Risiko von Legionellenverbreitung als auch die Gesundheit der Sportler:innen (in den Wintermonaten verschwitzt nach Hause fahren zu müssen) kritisch zu bewerten.
    – am 12.08.2022:
    Bezirkliche Sportanlagen

    Anzahl davon ausgestattet mit LED Anmerkungen
    Innenräume Außenbereich
    (auch z.B. Flutlicht)
    27 9 10 7 Sportanlagen haben kein Flutlicht
    In den 27 Anlagen sind auch die Sporthalle
    Hamburg, die Leichtathletik-Trainingshalle und die
    Boxsporthalle enthalten.

  3. In welchen Gebäuden kann das Bezirksamt Hamburg-Nord die Mindesttemperatur mit der vorhandenen Technik reduzieren?
    In allen Gebäuden.
  4. In welchen Gebäuden ist ohne eine technische Anpassung eine Reduzierung der Mindesttemperatur nicht möglich?
    Die vorhandenen Thermostatventile regeln die Raumtemperatur bei korrekter Einstellung selbständig.
  5. Welche Kosten fallen für die technische Anpassung für das Bezirksamt Hamburg-Nord an?
    Fehlanzeige.
  6. Heizungsanlagen sollen modernisiert und effektiviert durch einen hydraulischen Abgleich, eine schärfere Überwachung und Anpassung von Regelungseinstellungen des Heizsystems sowie die Installation intelligenter Thermostatventile. Die Erneuerung der Heizpumpen wird angestrebt. Wo angezeigt, wird die Wärmedämmung im Bereich der Heizkörper (Heizkörpernischen) verbessert.
    Die ISZ Immobilien Service Zentrum GmbH hat bereits damit begonnen, auf die Vermieter zuzugehen, um die Kooperation zu suchen, entsprechende Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

    Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat mit der Überprüfung für die eigenen Objekte begonnen.

    1. Wie umfangreich sind die notwendigen Arbeiten bei den Gebäuden des Bezirksamts Hamburg-Nord?
      Der Umfang lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar einschätzen.
    2. Welche Kosten fallen für diese Modernisierung/Effektivierung jeweils an?
      Eine Kostenkalkulation ist erst im Ergebnis der Überprüfung möglich.
    3. Welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt, um Schimmel in zu kalten/falsch beheizten/falsch belüfteten Räumen zu verhindern?
      Unabhängig der Raumtemperatur ist die Vermeidung von Schimmel vom Lüftungsverhalten der Mitarbeitenden abhängig. Sinnvolles Lüften sowie Heizen gehört bereits zur geübten Praxis.
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord eigene Hausmeister zu Energiebeauftragten auszubilden?
    Dem Ausbildungsbedarf wird durch ein behördenübergreifend zentrales Angebot begegnet (vgl. Nr. 3.1 d. der SDrs.). Dieses wird gegenwärtig seitens der FB in Kooperation mit dem ZAF vorbereitet. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im Rahmen dessen seine Ausbildungsbedarf angemeldet.
    1. Welche Kosten fallen hierfür an?
      Die Schulungskonzeption der Finanzbehörde in Zusammenarbeit mit dem ZAF bleibt abzu-warten, s.o.
    2. Wie viel Zeit ist für eine derartige Ausbildung zu veranschlagen?
      Die Schulungskonzeption der Finanzbehörde in Zusammenarbeit mit dem ZAF bleibt abzu-warten, s.o.
    3. Welche Mehrwerte entstehen hierfür dem Bezirksamt konkret?
      Die Schulungskonzeption der Finanzbehörde in Zusammenarbeit mit dem ZAF bleibt abzu-warten, s.o.
  8. In welchen Räumen/Gebäuden schaltet das Bezirksamt Hamburg-Nord Luftreinigungsgeräte ab?
    Fehlanzeige.
  9. Sind weitere Umbaumaßnahmen geplant, um eine Durchlüftung von Räumen sicher zu stellen? Welche Kosten fallen hierfür an?
    Nein.
  10. In welchen Gebäuden des Bezirksamts Hamburg-Nord müssen noch LED-Leuchten und Bewegungsmelder installiert werden?
    Im Rahmen von Klimaschutzprogrammen wurde bereits mit der Ermittlung von Bedarfen begonnen. Bespielhaft befindet sich ein Beleuchtungskonzept für das Gesundheitshaus in der Eppendorfer Landstraße 59 bei einer Fachfirma in Erstellung.
    1. Welche Kosten fallen hierfür an?
      Die Ergebnisse der o.g. Bedarfsermittlungen und Beleuchtungskonzeptionen bleiben abzuwarten.
    2. Wie lange wird die Umrüstung der Gebäude in Anspruch nehmen?
      Die Ergebnisse der o.g. Bedarfsermittlungen und Beleuchtungskonzeptionen bleiben abzuwarten.
  11. Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord Möglichkeiten Kopiergeräte und Drucker zu reduzieren? Wenn ja, in welchen Fachämtern/Organisationsbereichen?
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord setzt Arbeitsplatzdrucker lediglich in den Bereichen ein, in denen die Verwendung eines Arbeitsplatzdruckers unabdingbar ist. Regelhaft werden in den einzelnen Organisationsbereichen bedarfsgerecht zentrale Multifunktionsgeräte eingesetzt. Bei der diesjährigen Ausgestaltung des Kooperationsvertrages konnte das Kontingent zentraler Multifunktionsgeräte im Bezirksamt Hamburg-Nord weiter reduziert werden.
  12. Wie stellt das Bezirksamt Hamburg-Nord sicher, dass zukünftig die Nutzung privater Kleingeräte unterbunden wird?
    Insbesondere durch eine Sensibilisierung und den Appell an die Mitwirkung der Mitarbeiten-den. Zudem wird die Rücknahme von Altgeräten durch die Dienststelle ermöglicht. Der Einsatz spezifischer Geräte kann untersagt werden. Hierbei müssen die jeweiligen vorhandenen Infrastrukturen berücksichtigt werden.
  13. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord Büros mit geringer Auslastung?
    1. Wie wird „geringe Auslastung“ für das Bezirksamt definiert?
      Der Begriff „geringe Auslastung“ ist im Bezirksamt nicht definiert, da aktuell keine Raumreserven vorhanden sind, die auf eine „geringe Auslastung“ hinweisen.
    2. In welchen Fachämtern/Organisationsbereichen gibt es geringe Auslastungen?
      Fehlanzeige.
    3. Bis wann wird eine Schließung dieser Bereiche organisiert?
      Fehlanzeige.
  14. Sind alle Arbeitsplätze des Bezirksamts mit Steckerleisten ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?
    Alle Büroarbeitsplätze, ja.
  15. Bei welchen Gebäuden wird das Bezirksamt Hamburg-Nord warmes Wasser abgestellt?
    Im Zuge der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in den Fernwärmezentralen am Hauptstandort in Eppendorf wird erwogen, die zentrale Warmwasserbereitung in der Kümmellstraße 5/7, die ausschließlich Waschbecken und Spülen versorgt, stillzulegen. Zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene werden derzeit unterschiedliche Konzepte geprüft.
  16. Welche Gebäude des Bezirksamts Hamburg-Nord werden zukünftig nachts nicht mehr angestrahlt?
    Fehlanzeige; die Dienstgebäude des Bezirksamtes Hamburg-Nord werden nicht angestrahlt.
  17. Welche Wege in Park- und Grünanlagen werden zukünftig nachts nicht mehr ausgeleuchtet?
    Fehlanzeige.
  18. Welche Brunnenanlagen werden im Bezirk Hamburg-Nord abgeschaltet?
    Fehlanzeige, keine Brunnenanlagen vorhanden.
  19. Welche Aufzüge werden in Gebäuden des Bezirksamts Hamburg-Nord abgeschaltet?
    Paternoster in der Kümmellstraße 7.
  20. Wie viel Gelder stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord für die Modernisierung/Umstellung gem. dem 25-Punkte-Plan zur Verfügung?
    Explizit wurden für die Umsetzung des 25-Punkte-Plans keine Mittel zur Verfügung gestellt.
  21. Ab wann werden die Maßnahmen (Tag) bzw. Abschaltungen (Uhrzeiten in der Nacht) umgesetzt?
    Die Maßnahmen werden im jeweiligen Einzelfall sobald möglich umgesetzt.

II. Themenkomplex Energiesparen grundsätzlich

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in den Jahren 2020, 2021 und erste Jahreshälfte 2022 bereits zum Thema Energiesparen unternommen?
    2022: Sanierungsfahrpläne, Heizungssanierung, Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema Nutzerverhalten durch interne Informationsangebote.
  2. Wie viel Geld (investiv + konsumtiv) steht dem Bezirksamt Hamburg-Nord jährlich für diese Maßnahmen im Haushaltsplan zur Verfügung?
    Ein im Sinne der Fragestellung abgegrenzter, jährlicher Mittelansatz steht dem Bezirksamt in seinem eigenen Haushaltsplan nicht zur Verfügung. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen muss jeweils beantragt werden und erfolgt aus Sollübertragungen der Fachbehörden. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage II 4.
  3. Wo sind die unter 2. genannten Mittel veranschlagt?
    Siehe Antwort zu Frage II 2.
  4. Für welche Projekte/Vorhaben hat das Bezirksamt über das Regelbudget hinausgehend Mittel bei Fachbehörden bzw. anderen Organisationen eingeworben?
    – Saarlandstraße 39 Betriebshof: Ersatz des abgängigen Gaskessels durch eine bivalente Anlage mit Holzvergaserkessel zur Nutzung selbsterzeugten Stammholzes (81.515,80 €)
    – Eppendorfer Landstraße 59: Beleuchtungskonzept und Austausch der Leuchtmittel (55.000,- €),
    – Eppendorfer Landstraße 59: Hydraulischer Abgleich und Austausch von Thermostatventilen (45.000,- €) und
    – übergeordnet: Erstellung von energetischen Sanierungsfahrplänen (20.000,- €).

  5. Welche Bauvorhaben des Bezirksamts Hamburg-Nord werden bereits nach dem aktuell gültigen Klimaschutzgesetz erstellt?
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat nachstehende Bauvorhaben nach dem aktuell gültigen Klimaschutzgesetz erstellt:
  • Sportzentrum Habichtstraße,
  • Sportcampus Alsterdorf am Heuberedder,
  • Kanufreizeitstätte Alter Teichweg
  • Haus der Jugend Barmbek (Wittenkamp) und
  • Ersatzneubau der Veranstaltungshalle Goldbekhaus.
  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits eingeleitet, um KfW-40-Standards bei Neubauten zu erreichen?
    Die Planungen der o.g. Neubauvorhaben wurden/werden teilweise angepasst, z.B. der Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe anstelle einer Gasheizung.
  2. Welche Vorhaben hat das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits eingeleitet, um die CO2-Emissionen zu senken?
    Zur Übersicht der Emissionsquellen wurde eine THG-Bilanz des Bezirksamtes nach dem Greenhouse Gas Protocol erstellt. Zudem wurde ein betriebliches Mobilitätskonzept erarbeitet. Konkret wurden Besichtigungen der 4 großen Heizzentralen am Hauptstandort mit Fachfirma für Fernwärmestationen durchgeführt. Zurzeit in der Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen für 2 Fernwärmezentralen.
  3. Mit welchen Mehrkosten im Betrieb der Gebäude in Hamburg-Nord rechnet der Bezirk? Bitte aufstellen nach Gebäude und Kostenart.
    Ggf. entstehende Mehrkosten im Betrieb der Gebäude sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord noch nicht bekannt und lassen sich gegenwärtig in ihrer Höhe auch nicht valide abschätzen.
  4. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits Vorkehrungen getroffen, um diese Mehrkosten zu finanzieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
    Siehe Antwort zu Frage II 8.

III. Koalitionsvertrag Hamburg-Nord 2019-2024

  1. Sind für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts zusätzliche Mittel notwendig?
    Das IKK ist derzeit noch in Erarbeitung, diesbezüglich können daher noch keine Angaben gemacht werden.
    1. Wenn ja, in welcher Höhe?
      S.o.
    2. Sind diese Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung bereits veranschlagt? Wenn nein, warum nicht?
      S.o.
  2. Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord veränderte Schwerpunkte im Klimaschutzkonzept? Wenn ja, welche?
    Nein.
  3. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die Stromversorgung in allen Gebäuden des Bezirksamts auf erneuerbare Energien umgestellt? Wenn nein, warum nicht?
    Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt Hamburg-Nord greift auf einen FHH-weit gültigen Rahmenvertrag zurück. Rahmenvertragsführende Stelle ist die FB.
  4. Welche konkreten Projekte wurden seit 2019 durch bezirkliche Sondermittel und Mittel des Bezirksamts gefördert, die einen deutlichen Anteil an nachhaltigen, ökologischen, klimaschützenden oder energiesparenden Ansätzen verfolgt haben?
  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Hamburg-Nord um die Projektförderung demnächst nach den unter III. 4. genannten Gesichtspunkten umzustellen?
    Über die Verwendung bezirklicher Sondermittel entscheidet die Bezirksversammlung. Vergabekriterien im Sinne der Fragestellung wären durch die Bezirksversammlung zu bestimmen.