von Dr. Andreas Schott, Matthias Busold, Philipp Kroll (CDU)
Mit der Drucksache 21-3833 hat die Behörde für Wirtschaft und Innovation darauf verwiesen, dass für öffentliche HotSpots vor allem auf eine Kooperation mit MobyKlick gesetzt wird, aber auch WLAN-Angebote der Freie und Hansestadt Hamburg in öffentlichen Verwaltungsbehörden realisiert werden. Eine übergeordnete Strategie ist aus der Antwort jedoch nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Bei der öffentlichen WLAN-Versorgung setzt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) und verfügt v.a. durch das Angebot von MobyKlick mit seinen über 2.500 Access Points im Stadtgebiet über eine hochleistungsfähige (d. h. Bandbreiten von 1 Gbit pro Sekunde per direkter Glasfaseranbindung der MobyKlick Accesspoints) und kostenfreie öffentliche WLAN-Infrastruktur und hat damit einen im bundesweiten Vergleich sehr guten Ausbaustatus. Zudem betreibt die FHH ein WLAN-Angebot in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, das von Dataport realisiert wird (dat-WLAN). Darüber hinaus bestehen mit WLAN-Access Points von anderen TKU, Gastronomie und Handel weitere Angebote zur öffentlichen WLAN-Versorgung. Neben den Access Points von MobyKlick stellen auch weitere Betreiber öffentliche WLANAngebote zur Verfügung. Allein die Deutsche Telekom stellt im Stadtgebiet rund 500 Access Points zu ihrem WLAN-Angebot bereit, die zumindest teilweise kostenlos nutzbar sind. Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Kultur und Medien zu der Anfrage der Bezirksversammlung
Hamburg-Nord unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft und Innovation und der Senatskanzlei sowie teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Betreiber der WLAN Angebote wie folgt Stellung:
- Ist der Ausbau eines frei zugänglichen WLAN-Netzes in Hamburg Teil der Digitalstrategie des Senats? Wenn ja, in welchem Punkt wird dies abgebildet? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Bürgerschafts-Drs. 21/19800. - Wie viele investive und konsumtive Mittel stehen im Jahr 2023 für den Betrieb und den Ausbau der WLAN-Infrastruktur zur Verfügung?
In den zentralen IT- und Digitalisierungsmitteln der FHH sind für das Jahr 2023 Mittel in Höhe
von 1.936.585 Euro für den Ausbau und den Betrieb der WLAN-Infrastruktur der öffentlichen
Verwaltung veranschlagt. - Gibt es ein übergeordnetes Konzept zur Umsetzung einer öffentlichen WLAN-Struktur? Wenn ja, wo ist dies einsehbar? Wenn nein, warum nicht?
Hamburg ist mit dem vorhandenen WLAN-Angebot im gesamten Stadtgebiet sehr gut aufgestellt, um eine bürgernahe und besucherfreundliche Nahversorgung mit einem öffentlichen WLAN-Netz zu gewährleisten. (Siehe Vorbemerkung und BV-Drs. 21-3833). So verfügen touristische Hotspots, der Citybereich und die Bezirkszentren über Access Points. Auch die Bezirksämter und angeschlossene Kundenzentren sind mit öffentlichem WLAN versorgt. Die Ausbauplanung des öffentlichen WLAN-Netzes mit weiteren Access-Points erfolgt auch in den kommenden Jahren durch die Betreiber der WLAN-Angebote. Ein über die bestehende Unterstützung hinausgehender Eingriff in den privaten Markt für Telekommunikationsdienstleistungen ist angesichts der aktuellen Versorgungslage in Hamburg nicht zielführend. Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass der WLAN-Ausbau gegenüber der Vergangenheit durch die Weiterentwicklung von Technologie und Produkten im Telekommunikationsmarkt stark beeinflusst wird. Zu nennen sind eine leistungsstärkere Mobilfunkinfrastruktur, die damit einhergehende verbesserte Versorgungslage sowie die rasant steigende Nutzung von Mobilfunkflatrates mit großen Datenvolumina (durch EU-Roaming auch europaweit nutzbar). Im Ergebnis sinkt die Bedeutung einer
öffentlichen WLAN-Versorgung im Hinblick auf die Bedürfnisse einer nutzerzentrierten digitalen
Gesellschaft.
- Wie viele neue frei zugängliche und öffentliche WLAN-Hotspots wurden im Jahr 2022 geschaffen?
Im Jahr 2022 sind nach Angaben der Betreiber insgesamt 161 Access Points des Produktes MobyKlick in frei zugänglichen öffentlichen Bereichen installiert worden. Zudem stehen insgesamt aktuell ca. 5.230 Access Points des von Dataport realisierten WLAN-Angebotes mit der öffentlichen SSID „datWLAN“ in Hamburg zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung nach Beschaffungsjahrgängen sowie darüber hinaus gehende Daten zur Inbetriebnahme von Access Points weiterer Anbieter öffentlicher WLAN-Angebote liegen der zuständigen Behörde nicht vor. - Wie viele neue frei zugängliche und öffentliche WLAN-Hotsports sollen im Jahr 2023 geschaffen werden?
Im Jahr 2023 sind nach Angaben der Betreiber bislang weitere 15 Access Points des Produktes
MobyKlick in frei zugänglichen öffentlichen Bereichen installiert worden. Konkrete Planungen der Betreiber von MobyKlick für den weiteren Ausbau einzelner Access Points speziell für den
öffentlichen Bereich liegen derzeit nicht vor.
Bezüglich des von Dataport realisierten WLAN-Angebotes „datWLAN“ sind die Planungen noch
nicht abgeschlossen.
Informationen zur Inbetriebnahme von Access Points weiterer Anbieter öffentlicher WLANAngebote
liegen der zuständigen Behörde nicht vor.
- Wann liegen Detailplanungen zum Ausbau weiterer Access-Points von MobyKlick der zuständigen Behörde vor? Was heißt in diesem Zusammenhang „derzeit“?
Die Planungen hierzu sind noch offen. So sind Detailplanungen zum Ausbau weiterer Access Points abhängig von strategischen Entscheidungen der Telekommunikationsunternehmen (z.B. Nachfrage- und Prioritätenverschiebung und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen) und äußeren Einflüssen (z.B. Lieferkettenprobleme und vorhandene Trägerinfrastruktur). Die Planungen werden vorrangig von den Betreibern der WLAN-Angebote vorangetrieben und in diesem Zuge auch von diesen kommuniziert. Die FHH steht in regelmäßigen Austausch mit dem Betreiber des Produktes MobyKlick, hat auf unternehmerische Entscheidungen und die konkreten Planungen aber keinen Einfluss.
Im Übrigen siehe Antwort zu 5. - Plant der Senat – außer mit MobyKlick – weitere Kooperationen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Derzeit bestehen keine Planungen für Kooperationen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zum weiteren Ausbau öffentlicher WLAN-Netze. Der privatwirtschaftlich erfolgte Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote hat sich in der Vergangenheit bewährt und eine breit aufgestellte WLANVersorgung im Stadtgebiet geschaffen, siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. - Welche vertragliche Grundlage hat die Kooperation mit MobyKlick?
Zwischen der FHH und den Betreibern von MobyKlick – der willy.tel GmbH und der wilhelm.tel GmbH – besteht jeweils ein Vertrag über die gebührenfreie Sondernutzung von Masten der öffentlichen Beleuchtung und Parkleitsystemen zur Anbringung von Zugangspunkten zu einem kostenfreien WLAN-Angebot im öffentlichen Raum. Mit dem Vertrag wird die Möglichkeit eröffnet, die Trägerinfrastruktur zur Errichtung eines kostenfrei zugänglichen öffentlichen WLANNetzes in Hamburg unentgeltlich zu nutzen. Die Verträge sind im Transparenzportal der FHH veröffentlicht. - Wann ist die Leistung ausgeschrieben worden? Welche zeitliche Befristung liegt im Moment hinter diesem Vertrag?
Da die vertragliche Vereinbarung zwischen den Betreibern von MobyKlick und der FHH die kostenfreie
Nutzung von vorhandener Trägerinfrastruktur der Access Points betraf und Beschaffung und Aufbau der Access Points eigenwirtschaftlich erfolgte, bestand keine Notwendigkeit für eine Ausschreibung im Rahmen des Vergaberechts, da es sich hierbei um ein diskriminierungsfreies Angebot handelt.
Der Vertrag über die Sondernutzung mit der willy.tel GmbH läuft bis zum 31. Dezember 2026 mit der Option um zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre. Der Vertrag über die Sondernutzung mit der wilhelm.tel GmbH läuft bis zum 31. Dezember 2028 mit der Option um zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre.Vorbemerkung zu den Antworten zu 10. bis 13.:
Die Betreiber von Moby Klick erheben und speichern keine personenbezogenen Daten und unterhalten
darüber hinaus auch kein Newsletter-Angebot für Nutzerinnen und Nutzer ihres öffentlichen WLAN-Angebots. Auch die Nutzung des von Dataport betriebenen öffentlichen WLAN Angebots in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung der FHH beinhaltet kein Newsletter- Angebot. Die Fragen 10 bis 13 werden mit Bezug auf die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Auskünften des Betreibers des öffentlichen WLAN-Angebotes der Flughafen Hamburg Gesellschaft, die Maximo IT-Services GmbH (vgl. BV-Drs. 21-3833), beantwortet. - Was sind die genauen Kennzahlen neben der Gesamtmenge an Logins, die für interne Auswertungszwecke erhoben werden?
Dies sind Neuanmeldungen sowie der Besuchsgrund, sofern freiwillig angegeben. - Welche Einsichten liefern diese Kennzahlen und wie werden diese intern genutzt?
Das Free Wifi ist eines vieler Service-Angebote des Hamburg Airport. Daher ist im internen Reporting
für die Geschäftsebene insbesondere das Verhältnis von Passagierzahl zu Wifi-Logins relevant. - Welche Inhalte und Ziele hat der Newsletter?
Der Newsletter der Flughafen Hamburg Gesellschaft beinhaltet Informationen rund um das Unternehmen
und zum Flugbetrieb sowie Marketing für den Aviation- und Non-Aviation-Bereich. Die Ziele sind die Schaffung von Aufmerksamkeit und Reichweitenerhöhung. - Gibt es kennzahlenbasierte Auswertungen über die Newsletter (z.B. Anzahl Empfänger, Interaktionen etc.)? Falls ja, +wie werden diese genutzt? Falls nein, warum nicht?
Bezüglich der Auswertung liegen der Flughafen Hamburg Gesellschaft über ein Newsletter-Tool typische statistische, nicht personenbezogene Daten vor, wie zum Beispiel Empfängeranzahl, Öffnungsrate und Klickraten sowie technische Daten zu Browsern und Endgeräten. Die Daten werden zur Erfolgskontrolle erhoben, jedoch werden diese zu keinem weiteren Zweck weiterverarbeitet. - Könnte das WLAN-Angebot der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt werden, um Bürgern zu bestimmten Themen unabhängig vom Newsletter zu erreichen (z.B. Push-Nachrichten)? Falls ja, gibt es bereits Ideen für Themen und Umsetzung?
Hierzu bestehen keine Planungen.