von Frau Caroline Mücke-Kemp (CDU)

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verfügt zum Stand September 2019 über sechs Dienst-PKW, die im Einsatz sind. Davon fährt ein Fahrzeug mit Elektroantrieb, ein Fahrzeug mit Hybridantrieb und vier Fahrzeuge mit Benzinmotoren. Da sich immer mehr Firmen gegen Dienstfahrzeuge entscheiden, ist die Frage, ob auch das Bezirksamt Hamburg-Nord auf Dienstfahrzeuge verzichten kann, um zum Beispiel auf Car Sharing umzusteigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Mitarbeiter fahren die Dienstwagen des Bezirksamts Hamburg-Nord? Bitte nach Position aufschlüsseln.
    Das Fahrzeug mit Hybridantrieb wird für Dienstfahrten der Bezirksamtsleitung genutzt.
    Das E-Fahrzeug wird von vier Außendienstmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter des Ordnungswidrigkeitenmanagements genutzt.
    Die vier Fahrzeuge mit Benzinmotoren werden in der Regel von den sechs Baumkontrolleurinnen und -kontrolleuren für Baumkontrollen und Baustellenterminen genutzt.

  2. Welche Mitarbeiter des Bezirksamt Hamburg-Nord sind auf einen Dienstwagen angewiesen? Bitte nach Position aufschlüsseln. Bitte nach Mitarbeitern und Gründen aufschlüsseln.
    Der Dienstwagen der Bezirksamtsleitung wird im Rahmen einer effizienten Aufgabenwahrneh-mung genutzt. Sofern es möglich ist, werden regelhaft alternative Beförderungsmittel, wie dem ÖPNV und das Fahrrad genutzt.
  3. Wäre es möglich, die 6 Dienstwagen gegen Car Sharing Optionen zu tauschen? Wenn ja, ab wann?
    Die Dienstfahrzeuge werden in Arbeitsbereichen eingesetzt, in denen häufig eine unvorherge-sehene Aufgabenerledigung im täglichen Dienstbetrieb gefordert ist. Da Außendienstkontrollen täglich durchgeführt werden, muss eine ständige Verfügbarkeit gewährleistet sein. Der Einsatz von eigenen Dienstfahrzeugen ermöglicht eine hohe Flexibilität. Darüber hinaus kann die dienstliche Nutzung von Car Sharing allerdings durchaus eine Option darstellen, die vom Be-zirksamt geprüft wird. Neben der Nutzung der Dienst-PKW, des ÖPNVs werden auch Dienst- und Mietfahrräder für dienstliche Fahrten eingesetzt. Im Übrigen verfügt das Bezirksamt Hamburg- Nord bereits über die kleinste Flotte an Dienstwagen in der Bezirksverwaltung.
  4. Wie viele Kilometer sind die Dienstwagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 bis einschließlich August 2019 jeweils gefahren? Bitte nach Dienstwagen aufschlüsseln.
    Das Hybridfahrzeug ist in 2018 (Vertragsschluss im Juli 2018) 393 km und in 2019 763 km ge-fahren.
    Das E-Fahrzeug wurde 2017 (Januar-März) 2.830 km, 2018 8.217 km und 2019 (bis August) 5.081 km gefahren.
    Für die vier Fahrzeuge mit Benzinmotor (3 VW Fox, 1 VW Polo) liegen leider nur valide Zahlen aus dem Jahr 2018 vor. Danach sind die Fahrzeuge zusammen im Jahr knapp 30.000 km ge-fahren.

  5. Sind die Dienstwagen geleast? Wenn ja, bis wann? Bitte nach Dienstwagen aufschlüsseln.
    Der Leasingvertrag für das Hybridfahrzeug läuft bis zum 15.07.2021.
    Der Leasingvertrag für das E-Fahrzeug läuft bis zum 31.07.2020.
    Die vier Benzinfahrzeuge befinden sich im Eigentum des Bezirksamtes.
  6. Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten der Fahrzeuge?
    Für das Hybridfahrzeug zahlen wir jährlich Steuern in Höhe von 28,00 Euro.
    Die Kfz-Steuer der vier Benzinfahrzeuge zusammen liegt bei jährlich 303,00 Euro; das Elektro-fahrzeug ist steuerbefreit. Die Stromversorgung, die anteiligen Stellplatzkosten sowie die Personalressource für die Verwaltungstätigkeiten können nicht einzeln beziffert werden.
    Die Treibstoffkosten der Benzinfahrzeuge beliefen sich in den Jahren 2017 bis 2019 (Abrechnung Stand Juli) auf 2.547,14, 2.389,62 bzw. 1.743,41 Euro. Darüber hinaus sind sonstige Be-triebskosten (Wartung und Instandhaltung einschließlich eines selbstverschuldeten Unfalls in 2019) in Höhe von 3,277,05 Euro (2017), 1.191,29 Euro (2018) bzw. 3.601,90 Euro (2019) ent-standen.

  7. Bestehen Planungen auf Elektrofahrzeuge umzurüsten?
    Im Rahmen von Neubeschaffungen bzw. dem Abschluss von Leasingverträgen wird der Einsatz von Elektro- und Hybridfahrzeugen gemäß der „Leitlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen mit geringen CO2 und Schadstoffemissionen“ grundsätzlich geprüft.

    Ralf Staack 18.09.2019