von Tina Winter, Frederic Artus, Martin Albers, Karim Kuropka (SPD), Ralf-Martin Diedrich, Dr. Clarissa Bohlmann (CDU), Lars Jessen, Monika Grodt-Kuhn (FDP)
Die Wegeverbindung entlang der Leo‑Leistikow‑Allee ist derzeit für Fuß- und Radverkehr teilweise blockiert. Mit Blick auf die wachsende Wohnbebauung im Finkenau‑Quartier, die zunehmende Nutzung durch Anwohner*innen sowie die Anbindung an den ÖPNV, besteht dringender Handlungsbedarf, diese Verbindung zu öffnen und zu ertüchtigen. Dabei bietet sich hier die seltene Gelegenheit, mit vergleichsweise geringem Aufwand eine Wegeverbindung herzustellen, deren Mehrwert unstrittig ist und einem großen Personenkreis unmittelbar zugutekommt. Die Anbindung größerer Wohngebiete an die U-Bahn-Haltestelle Hamburger Straße sowie die Geschäfte der Hamburger Meile würde sich unmittelbar verbessern und die durchgängige Fuß- und Radwegverbindung entlang der U3-Trasse könnte geschlossen werden, ohne dass dadurch Flächen für andere Verkehrsträger, Grünflächen oder andere zentrale Belange verloren gingen.
Vorangegangene Drucksachen (u. a. Drs. 21‑5097, 21‑5097.1, 22‑1701 und 22‑1494) sowie Vorprüfungen der Verwaltung haben die Machbarkeit bereits teilweise skizziert, ohne dass eine konkrete Priorisierung, detaillierte Planung oder Abstimmung mit relevanten Infrastrukturträgern erfolgt ist.
Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Das Arbeitsprogramm des Fachbereichs Tiefbau sowie seine personellen Kapazitäten, die derzeit mehrere „Vorratsbeschlüsse“ enthalten, die noch nicht priorisiert wurden (siehe Drs. 21‑4).
- Vorhandene Grunddienstbarkeiten Dritter, insbesondere der Hamburger Energiewerke (Fernwärme), deren bauliche Anlagen bei einer Umsetzung berücksichtigt werden müssen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
- die Maßnahme zu priorisieren, soweit dies angesichts der gesetzlichen Verpflichtungen, den Maßnahmen gemäß der Pflichtaufgabe Daseinsvorsorge und der personellen Ressourcen im Fachbereich Tiefbau möglich ist, und den Zeitpunkt für eine realistische Umsetzung zu ermitteln.
- einen detaillierten Planungsumfang festzulegen.
- Die nötige Vorabstimmung mit den Hamburger Energiewerke (Fernwärme) bzgl. deren vorhandener Grunddienstbarkeit durchzuführen, einschließlich der Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit der vorhandenen baulichen Anlage der Fernwärme.
- einen aktualisierten Gesamtkostenrahmen zu erstellen.
- dem Ausschuss zeitnah zu berichten.
