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Baugenehmigungen im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude II/Mit Antwort

von Philipp Kroll (CDU)

Sachverhalt:

Da in der ersten Anfrage nicht alle Fragen vollständig beantwortet werden konnten, folgt nun eine weitere eine Anfrage nach § 24 BezVG.

  1. Für welche Objekte wurden im Bereich des RA EWi in den vergangenen 8 Jahren jeweils wann eine Abbruchgenehmigung nach HBauO (§ 61 o. § 62) erteilt?
    Antwort der Verwaltung:
    Fehlanzeige.
    Es wird statistisch nicht erfasst, ob Anträge/Abbruchanträge in einem bestimmten Gebiet, hier dem Regionalbereich Eppendorf-Winterhude II, genehmigt wurden. Daher müsste jeder Antrag händisch geprüft werden. Dieses ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit und aus Personalkapazitätsgründen nicht möglich, da bei ca. 2.850 Anträgen, die herfür zu prüfen wären, ca. 1.400 Stunden erforderlich wären.
  2. Für welche der unter 1. aufgeführten Objekte wurde bisher eine Baubeginnanzeige (§72a HBauO) gemacht?
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu Nr. 1
  3. Für welche der unter 1. aufgeführten Flurstücke/Grundstücke wurden bis heute jeweils Bauanträge gemäß HBauO eingereicht?
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu Nr. 1
  4. Für welche gemäß HBauO genehmigten Bauvorhaben (2014 – 2019) im Bereich des RegA EWi wurden bisher eine Baubeginnanzeigen gemäß § 72a HBauO gemacht? Bitte jeweils das Genehmigungsjahr und den Standort angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Fehlanzeige.
    Da es der verwendeten Fachanwendung an einer automatisierten Filterung mangelt, gilt hier das Gleiche wie für Anträge/Abbruchanträge, eine händische Aktenprüfung wäre auch hier erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit und aus Personalkapazitätsgründen ebenfalls nicht möglich, da bei ca. 2.850 Anträgen ca. 1.400 Stunden erforderlich wären.