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Aufstellung von Lagersystemen für Kanus und Kajaks – Wann gibt es Ergebnisse? Mit Antwort

von Stefan Baumann (CDU)

Sachverhalt:

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 12. Mai 2022 wurde gemäß des Antrags „Schutz der Stadtnatur und Wassersport in Einklang bringen“ von Grünen und SPD (Drs. 21-3446) mehrheitlich beschlossen, dass geprüft werden möge, auf welchen ufernahen Flächen an Kuhmühlenteich, Osterbekkanal, Barmbeker Stichkanal und Goldbekkanal ausreichend Platz für die Aufstellung von Lagersystemen für Kanus und Kajaks besteht.

Da dieses Thema sehr emotional, auch in den Medien, diskutiert wurde, und viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Wassersportler an einer kurzfristigen Lösung des Sachverhalts interessiert sind, ist es erforderlich, den aktuellen Stand einmal zu erfragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Wir teilen die Auffassung der BV, dass Lagermöglichkeiten für Kanus dort sinnvoll sind, wo der Bedarf besteht, also in Wassernähe. Das Angebot von Lagermöglichkeiten mit einiger Entfernung zu einer Einsatzstelle würde nicht angenommen werden. Gleichzeitig bedeutet Wassernähe nicht zwangsläufig Wohnnähe. Zudem wird angesichts der großen Zahl an wild gelagerten Kanus/Booten im Bezirk Hamburg-Nord davon ausgegangen, dass die Schaffung eines attraktiven Angebotes die missliche Situation an den Ufern der Kanäle möglicherweise lindern kann, aber nicht auflösen wird. Und dass dieses Angebot nur von denen angenommen wird, die bereit sind, für die Lagermöglichkeit zu zahlen und ein Stück Weg auf sich zu nehmen, um ihr gelagertes Kanu/Boot zu erreichen.

  1. Welche Maßnahmen zur Prüfung nach Abstellplätzen gemäß des BV-Beschlusses vom 12.05.2022 hat das Bezirksamt geplant? Bitte aussagekräftiges Material der Antwort, getrennt nach den genannten Standorten, beilegen.
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu 2. Über die erfolgte Prüfung hinaus stehen keine weiteren personellen Ressourcen zur Verfügung, um den Prüfauftrag vollumfänglich durchzuführen. Ferner wird infrage gestellt, ob angesichts der Antwort zu Frage 5 eine vollumfängliche Prüfung sinnvoll wäre.

  2. Welche Maßnahmen gemäß Frage 1.) sind bereits in der Umsetzung – und wie?
    Antwort der Verwaltung:
    Es wurden zwei vorgeschlagene Standorte im Detail geprüft, deren Ergebnisse die Komplexität der Sach- und Rechtslage sehr gut darstellen und verdeutlichen, dass eine einfache Prüfung und Umsetzung nicht möglich ist und darüber hinaus von dem privaten Betreiber des Lagersystems weiterverfolgt werden müsste:

    Osterbekstraße (ehemaliger ATG-Anleger „Bachstraße“)
    Der Anleger liegt im Gewässer (Osterbekkanal) und wäre landseitig nur über die öffentliche Grünanlage zu erreichen. Der Wasserrechtsinhaber für den Ponton ist der Verein Dampfschiffahrt e.V. Sollte der Verein Interesse daran haben, auf seinem Ponton Lagermöbel aufstellen zu lassen, so müsste er einen wasserrechtlichen Änderungsantrag gem. § 15 HWaG stellen. Da der Ponton dem Verein gehört und somit nicht öffentlich ist, wären auch die Lagermöbel nicht öffentlich. Der Verein entscheidet also, wer seinen Ponton betreten darf. Da Wasserrechte nicht überlagert werden können, bleibt der derzeitige Wasserrechtsinhaber in der Verkehrssicherungsplicht auch für die Lagermöbel und der ordnungsgemäßen Benutzung seiner Anlage. Insofern wäre es nachvollziehbar, wenn der Verein wenig Interesse an diesem Projekt zeigen dürfte – es sei denn, er könnte kostendeckende Mieteinnahmen durch die Lagerung erzielen. D.h., die Möglichkeit und Konditionen einer Mitnutzung des Pontons wären zunächst zwischen dem Betreiber der Lagermöbel und dem Verein Dampfschifffahrt e.V. zu klären. Im zweiten Schritt müsste der wasserrechtliche Änderungsantrag mit den TöB abgestimmt werden.

    Stadthallenbrücke (Eingang zum Stadtpark nördlich der Brücke, beim Restaurant „Die Bucht“)
    Die Nutzung der öffentlichen Wegefläche, des Betonsteges sowie die Gewässernutzung mit einer Steganlage (Gastronomie) wurden im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 24.06.20210 zwischen Bezirksamt und dem Betreiber der Gastronomie festgeschrieben. Auf Antrag des Betreibers für die Lagermöbel müsste ein Nutzungskonzept in Abstimmung mit den TöB (MR 2, SL, DA, LSBG als unterhaltungspflichtige Dienststelle) geprüft werden. Vorab müsste zunächst zwischen dem Betreiber der Lagermöbel und dem Betreiber der Gastronomie Gespräche geführt und die grundsätzliche Bereitschaft und Interesse an einer Mitnutzung geklärt werden. Vorbehaltlich der Antragsprüfung lässt nach hiesiger Auffassung die vorhandene Breite des öffentlichen Weges im Verlauf der Treppe bis zum Betonsteg keine Einschränkung durch Lagermöbel zu. Gleiches gilt für den Betonsteg, der auch für die Allgemeinheit (z.B. Angler, Erholungssuchende) nutzbar bleiben sollte. Für den Betonsteg gilt ferner, dass aus statischen Gründen nur eine sehr eingeschränkte, fußläufige Nutzung zulässig ist. Bei einer Nutzungsänderung müsste die bauliche Substanz geprüft und ein Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden. Anzumerken ist noch, dass bei einer Inanspruchnahme des Betonsteges für Lagermöbel, der Betreiber auch den Betonsteg wasserrechtlich übernehmen müsste, da der LSBG (als derzeitig zuständige Dienststelle für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit) einer Ausweitung der Nutzung durch private Betreiber mit Blick auf die erhöhten Verkehrssicherungspflichten vermutlich nicht zustimmen würde. Bei einer Privatisierung des Betonsteges entscheidet der Wasserrechtsinhaber, wer seine Anlage betreten darf.
    Aufgrund dieser recht ernüchternden Ergebnisse der Prüfung wird ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet, siehe hierzu Antwort zu Frage 5.
  3. Ist das Bezirksamt zu diesem Thema im Austausch mit der zuständigen Senatsbehörde (BUKEA) und/oder dem LSBG? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    Antwort der Verwaltung:
    Ja, am 26.04.2022 hat erstmals die AG Alsternutzung unter der FF der BUKEA und unter Beteiligung des LSBG, der Wasserschutzpolizei sowie der Bezirke Hamburg-Nord, Eimsbüttel und Wandsbek getagt, die in einem ca. 2-monatigen Rhythmus zusammenkommen will. Hier wurde bereits am 26.04.2022 auch die Aufstellung von Lagersystemen thematisiert. Einhellige Meinung der Beteiligten war, dass die Lagerregale nicht in öffentlichen Grünanlagen realisiert werden sollen. Und dass die Kosten für Investition und Unterhaltung nicht von den Behörden getragen werden sollen.

  4. Sind zur Lösung der Situation weitere Bürgerinformationen oder Bürgerbeteiligungen geplant? Wenn ja, wann, wo und mit welchem Format?
    Antwort der Verwaltung:
    Ja, die Kampagne „Alster für alle“ wurde gestartet. Der LGV wurde beauftragt, einheitliche Schilder für alle Ein- und Ausstiegsstellen zu entwerfen. Die Entwürfe sind derzeit in der Abstimmung.

  5. Welche Lösung ist aus Sicht des Bezirksamtes hier die zweckmäßigste? Bitte detailliert nach den genannten Orten aufführen?
    Antwort der Verwaltung:
    Es wird vorgeschlagen, entlang des Südrings im Abschnitt zwischen der Stadthallenbrücke und der Liebesinsel auf der Seite des Goldbekkanals den bislang für Kfz-Parken genutzten Seitenstreifen für die Aufstellung von Lagermöglichkeiten zu nutzen (nicht durchgängig, sondern abschnittsweise) und am Goldbekkanal eine geeignete Einsatzstelle zu errichten. Hier stünde eine größere Fläche zur Verfügung, um eine nennenswerte Zahl an Kanus/Booten geordnet lagern zu können. Auch für einen potenziellen Betreiber mag eine größere Anlage attraktiver, weil lukrativer sein, als Flächen mit geringen Kapazitäten. Der Vorschlag steht im Einklang mit den kürzlich veröffentlichten Ergebnissen der Untersuchung zur Erweiterung des Stadtparks, die nahelegen, die Aufenthalts- und Freizeitmöglichkeiten im Stadtpark zu verbessern und zu intensivieren und gleichzeitig die Inanspruchnahme von Flächen für den Kfz-Verkehr zu verringern. Die Bereitstellung und Unterhaltung von Lagersystemen in dieser öffentlichen Straßenverkehrsfläche am Südring müsste durch Private im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis erfolgen. Das Bezirksamt Hamburg-Nord steht für die Anschaffung und den Betrieb von Lagersystemen nicht zur Verfügung.

    Zudem wird die Auffassung der gesamtstädtischen AG Alsternutzung geteilt, dass öffentliche Grünanlagen für Lagermöglichkeiten für Kanus/Boote nicht zur Verfügung stehen.

    Außerdem wird der bereits in der Vergangenheit eingebrachte Vorschlag erneuert, die Unterbringung von Lagersystemen auf privatem Grund, z.B. auf ufernahen Flächen von Wassersportvereinen, zu realisieren. Auch hier stehen nach Einschätzung der Verwaltung Flächen zur Verfügung, die aufgrund ihrer Lage (wassernah, eingefriedet = sicher) bestens für eine Lagerung geeignet sind.

    Darüber hinaus bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die AG Alsternutzung kommt.

  6. Mit welchen Kosten zur Lösung der Situation muss gerechnet werden? Bitte aussagekräftiges Material der Antwort beilegen.
    Antwort der Verwaltung:
    Hierzu ist keine Angabe möglich. Diese Frage müsste durch einen potenziellen privaten Anbieter beantwortet werden. Darüber hinaus gilt, dass der Bezirk für die Anschaffung, Aufstellung und den Betrieb von Lagersystemen wegen mangelnder Ressourcen nicht zur Verfügung steht.

  7. Gibt es weitere Informationen, deren Kenntnis zu einer vollumfänglichen Betrachtung des Sachverhalts erforderlich sind ?
    Antwort der Verwaltung:
    Hinweis von der BUKEA: Von mehreren Seiten wurde den wild gelagerten Booten die Abfalleigenschaft abgesprochen, so dass eine bezirksübergreifend koordinierte Aktion nach dem Vorbild der Fahrradschrottaktion, bei der unter begleitender Öffentlichkeitsarbeit wild gelagerte Boote durch die Bezirksämter abgezettelt und anschließend von der SRH entsorgt werden, nicht durchführbar ist. Konsequenz ist, dass derzeit die Rechtsgrundlage fehlt, nach der eine Entfernung von wild gelagerten Booten möglich wäre. Die BUKEA verfolgt das Thema weiter.