Hamburg. Am Wiesenstieg in Winterhude hat die Polizei jetzt das Parken auf den ausgewiesenen Nebenflächen offiziell freigegeben. Das passt den GRÜNEN und der SPD so gar nicht. Selbst über eine polizeiliche Stellungnahme setzen sich die Regierungsparteien rücksichtslos hinweg, was wieder einmal zu Lasten der Anwohner, Kita und Kleingärtner gehen wird.

Der Wiesenstieg entlastet verkehrstechnisch vor allem das Jarrestadt-Quartier. Die Nebenflächen im Wiesenstieg wurden schon längere Zeit zum Parken genutzt, aber bisher durch die Polizei geduldet. Mit der Ausweisung explizierter Parkplätze können die Anwohner die rund 25 Parkplätze nun legal nutzen. Auch die Einfahrten der Anlieger und der Kita sind weiterhin erreichbar. Daher unterstützt die CDU das Vorgehen der Polizei ausdrücklich.  

Der von GRÜN/Rot eingereichte Antrag (Drucksache 21-3421) verfolgt dagegen bewusst die Vernichtung von Parkplätzen und ignoriert die konkrete Situation vor Ort. Der Antrag beabsichtigt, dass der Wiesenstieg nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden soll. Begründet wird dieser Schritt mit gefährdeten Personen vor Ort. Der Polizei sind in den vergangenen Jahren weder Unfälle noch „Fast-Unfälle“ mit PKWs bekannt, auch die Elternschaft der Kita hat sich noch nie beschwert. Die Polizei gibt außerdem zu bedenken, dass eine Schließung der Straße für den motorisierten Verkehr dazu führen würde, dass die Kleingärten, die Anlieger und die Kita nicht mehr erreichbar wären. So könnten zum Beispiel die Müllabfuhr und die Eltern der Kita nicht mehr vor Ort halten.  „Statt einer Ideologischen getriebenen Politik, die an der Realität vorbei geht, sollte vor Ort eine gemeinsame Lösung mit allen Beteiligten gefunden werden“, sagt Philipp Kroll, Fachsprecher im zuständigen Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude. Denn das was GRÜNE und SPD hier am Wiesenstieg versuchen durchzudrücken, geht schlichtweg gegen jeden motorisierten Verkehr. „Würde es eine konkrete Gefährdung von Kindern geben, wären wir die Ersten, die hier alle Maßnahmen einleiten würden, um die jüngsten unserer Gesellschaft zu schützen“, sagt Kroll weiter. Doch hier geht es ausschließlich darum, Parkmöglichkeiten in der bereits angespannten Situation – schon im Hinblick auf das kommende Anwohnerparken – zu vernichten. 

Zum Hintergrund: 
Stellungnahme des PK 33
In der Drucksache 21-3421 wird die durch die Straßenverkehrsbehörde getroffene Anordnung zur Legalisierung des seit Jahren praktizierten Parkverhaltens im Wiesenstieg moniert.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die  ausschließliche  Aufgabe der Polizei darin besteht, Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr herzustellen. Bei der Betrachtung hierzu ist die Polizei offen für jede Art von Straßennutzung. Hinzuweisen wäre jedoch darauf, dass jede Art von Straßennutzung Rechtsfolgen nach sich ziehen. 

Grundlage für die Entscheidung der StVB war die Bemessung des Gefährdungspotentials für die schwächeren Verkehrsteilnehmer unter Hinzuziehung der Verkehrsunfallauswertung. Hierbei kann sterben Polizei Sich nur auf vorhandene Zahlen berufen, alles andere wäre nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist auch die Angabe des Antragstellers, dass „zahlreiche Fast-Unfälle“ zu verzeichnen sind. Der Polizei ist hierüber in diesem Zusammenhang nichts bekannt. Gerne würde die Polizei aber an der Quelle für die Aussage der bestehenden „zahlreichen Fast-Unfälle“ teilhaben, um so ein besseres Lagebild erstellen und der Herstellung der Verkehrssicherheit gerecht werden zu können. Leider hat sich bis dato niemand an die Polizei gewandt. 
Trotzdem stellt die Polizei im Bereich Wiesenstieg immer wieder „Beinaheunfälle“ fest. This „Beinaheunfälle“ resultieren allerdings, zu gegensätzlich den Aussagen im Antrag, nicht aus dem Verkehrsverhalten der Autofahrer, sondern ist, gerade im Bereich des Fußweges durch die Kleingärten, auf das teilweise rücksichtslose Fahrverhalten von Radfahrern bezogen. Dieser Bereich ist leicht abschüssig und sehr eng gehalten, die Radfahrer nehmen dort leider eben keine Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie es das dortige VZ und auch
 § 1 StVO verlangt. 
Aus Gründen der Verkehrssicherheit überdenkt die Straßenverkehrsbehörde deshalb auch die Wegordnung der Nutzung durch Radfahrer zum Schutze der schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Ferner ist festzustellen, dass im Bereich Wiesenstieg zu den kurzen Zeiten der Hol-und-Bring-Situation fast ausschließlich Fahrzeuge der Elternschaft bewegt werden. Aus diesem Grund kann auch die Aussage, dass zahlreiche „besorgte“ Eltern eine Gefahr für die Kinder durch die Fahrbewegungen (ihrer eigenen) Autos sehen, 

nicht nachvollzogen werden. Eine Beschwerdelage seitens der Elternschaft hierzu ist der Polizei ebenfalls nicht bekannt. Auch hier wäre eine Teilhabe an der Beschwerdelage aus vorgenannten Gründen wünschenwert.

Außerdem ist festzustellen, dass, gerade durch die Nutzung des Wiesenstieges durch die Pkw der Elternschaft, eben doch, entgegengesetzt zu den Angaben im Antrag, die derzeitige Nutzung des Wiesenstieges gesellschaftlich gewünscht und sinnvoll ist.    

Die Antragsteller wünschen die Einrichtung eines „echten“ Fußweges. Die Straßenverkehrsbehörde würde dem Wunsch unvoreingenommen gegenüberstehen, gibt aber zu bedenken, dass bei entsprechender Umsetzung

  • eine Versorgung der Kleingärten nicht mehr durch Pkw durchgeführt werden kann
  • eine Entsorgung der Anlieger (z.B. durch die Müllabfuhr) nicht mehr durchgeführt werden kann
  • der Ausgang der Kita nicht mehr durch Pkw angefahren werden kann, die Elternschaft deshalb auf den bereits jetzt überlaufenen südlichen Bereich des Wiesenstiegs bzw. den hochfrequentierten Bereich des Südrings verdrängt wird, wo sie, gerade nach Einrichtung des Anwohnerparkens im 1. Quartal 2023 in Winterhude, keine Parkmöglichkeit finden werden
    Eine erhebliche Beschwerdelage der Elternschaft ist vorhersehbar. Bei der Polizei anlandende Beschwerden würden an die verantwortlichen Stellen verwiesen werden.
  • eine erneute Freigabe für Radfahrer, zumindest in dem zuvor beschriebenen kritischen Bereich, nicht mehr angeordnet werden könnte
  • die Durchsetzung der Freihaltung des Gehweges aufgrund der mangelhaften Personalausstattung der Polizei durch bauliche Mittel erfolgen wird