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Wie geht es weiter mit den Fahrradschutzstreifen in der Weidestraße? Mit Antwort

von Stefan Baumann (CDU)

In der Weidestraße sind zwischen den Kreuzungen Barmbeker Straße und Biedermannplatz/Adolph-Schönfelder-Straße beidseitig Fahrradschutzstreifen angebracht. Die straßenverkehrlichen Anforderungen dafür, z.B. dass ein Abstand von 1,50 Meter beim Überholen durch ein Kraftfahrzeug einhaltbar sein muss, könne auf der Weidestraße nicht eingehalten werden. Seit einiger Zeit werden in Hamburg Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen an gefahrgeneigten Abschritten rot eingefärbt, wie es auch in der nah zur Weidestraße gelegenen Hamburger Straße zu sehen ist. Auf der Weidestraße hat das bislang nicht stattgefunden.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Hamburg-Nord:

  • Wie beurteilt das Bezirksamt die Schutzstreifen in der Weidestraße hinsichtlich Verkehrssicherheit und Alltagstauglichkeit?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Schutzstreifen werden für Radfahrende als problematisch eingestuft. Sie entsprechen mit 1,25m Breite gemäß ReStra nur dem Mindestmaß für Schutzstreifen in Hamburg, zudem führen die hohe Kfz-Verkehrsstärke und die geringe Breite der Kernfahrbahn (zwischen den Schutzstreifen) von 4,50m bis 5,00m dazu, dass Radfahrende regelhaft mit einem unzureichenden Abstand überholt werden. Ein komfortables und sicheres Fahren für alle Altersgruppen ist durch dieses individuelle Fehlverhalten des Kfz-Verkehrs nicht gegeben.
    In den letzten Jahren gab es im betrachteten Abschnitt nur wenige Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden, die objektive Verkehrssicherheit ist somit also nicht als besonders gefährdet zu bezeichnen.
  • Gab oder gibt es hinsichtlich der Verkehrssituation durch die Schutzstreifen einen gelegentlichen Austausch mit dem zuständigen Polizeikommissariat PK 31? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort der Verwaltung:
    Im Rahmen des kontinuierlichen Austauschs mit dem PK31 ist auch die Weidestraße gelegentlich Thema. In der o.g. Bewertung der Situation sind sich das Bezirksamt und das PK31 einig.
  • Wird die Weidestraße – oder Teile von ihr – in dem genannten Abschnitt als gefahrgeneigt angesehen?
    Antwort der Verwaltung:
    In Anbetracht der genannten Unfallsituation ist keine besondere Gefährdungslage des Radverkehrs in der Weidestraße zu konstatieren, die nicht auf individuelles Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden zurückzuführen ist.
  • Ist es geplant, die dortigen Fahrradschutzstreifen, teilweise oder gesamt, in roter Farbe zu markieren? Wenn ja, wo genau, und warum? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, eine Roteinfärbung ist nicht geplant. Roteinfärbungen beschränken sich in der Regel auf Einmündungen und Knotenpunkte und werden aufgrund der hohen Kosten und des hohen Unterhaltungsaufwandes nicht entlang von Strecken angebracht. Im vorliegenden Fall wäre davon auch keine grundlegende Verbesserung der Situation für Radfahrende zu erwarten, da nicht das Überfahren des Schutzstreifens die Problematik darstellt, sondern der geringe Überholabstand des Kfz-Verkehrs.
  • Sind in der Weidestraße in dem genannten Abschnitt kurz- oder mittelfristig straßenbauliche Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche?
    Antwort der Verwaltung:
    Dieser Abschnitt der Weidestraße ist zwar voraussichtlich nicht Teil des künftigen Bezirksroutennetzes, stellt durch seine Lage zwischen verschiedenen Teilen des Radroutennetzes aber einen wichtigen Lückenschluss dar. Daher wird von Seiten des Bezirksamtes die Notwendigkeit gesehen, mittelfristig eine Überplanung anzugehen. Der genaue Zeitraum kann aber noch nicht beziffert werden, da er maßgeblich von der Priorisierung der verschiedenen Abschnitte der künftigen Bezirksrouten oder anderer Lückenschlüsse abhängig ist.