von Dr. Andreas Schott (CDU)
Im Stadtteil Groß Borstel gibt es eine Reihe von Grundstücken und Gebäuden, die seit geraumer Zeit ungenutzt sind bzw. Leerstehen und dadurch zum Teil das Stadtbild beeinträchtigen.
Hierzu frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
- Gibt es für das Grundstück Kellerbleek/Ecke Gert-Marcus-Straße (ehemaliges griechisches Restaurant) Bau- oder Nutzungsanträge bzw. bereits erteilte Genehmigungen? Sind dem Bezirksamt ansonsten Planungen für das Grundstück bekannt?
Antwort der Verwaltung:
Für das Grundstück Kellerbleek 6 liegt dem Fachamt Bauprüfung keine Antrags- oder Genehmigungslage
vor, sonstige Planungen sind nicht bekannt. - Wie ist der Sachstand bezüglich des Grundstücks Borsteler Chaussee 86 (Aldi Markt)? Befinden sich Bau- oder Nutzungsanträge im Genehmigungsverfahren oder wurden bereits Genehmigungen erteilt?
Antwort der Verwaltung:
Aktuell liegt dem Fachamt Bauprüfung kein Antrag vor. Nach einem gemeinsamen Besprechungstermin
am 02.05.2023 wurde jedoch angekündigt, dass ca. Mitte Juni ein Vorbescheidsantrag
gestellt werden soll. - Gibt es für das Grundstück Brödermannsweg 15/Ecke Einfahrt Gewerbegebiet (leerstehendes Wohngebäude) Bau- oder Nutzungsanträge bzw. bereits erteilte Genehmigungen?
Antwort der Verwaltung:
Nein, es liegen dem Fachamt Bauprüfung derzeit keine Bauanträge oder erteilte Genehmigungen
vor. Die zuvor erteilten Vorbescheide sind abgelaufen bzw. zurückgenommen worden. - Sind dem Bezirksamt ansonsten Planungen für das Grundstück bekannt?
Antwort der Verwaltung:
Es sollen diesen Monat erneut Gespräche zu der möglichen Entwicklung des Grundstückes
geführt werden. - Gibt es für das Grundstück Borsteler Chaussee 175 (ehemalige Apotheke) Bau- oder Nutzungsanträge bzw. bereits erteilte Genehmigungen?
Antwort der Verwaltung:
Nein, es liegen dem Fachamt Bauprüfung derzeit keine Bauanträge oder erteilte Genehmigungen
vor. Ein zuvor beantragter Vorbescheid sowie ein Bauantrag wurden vom Antragsteller zurückgenommen. - Sind dem Bezirksamt ansonsten Planungen für das Grundstück bekannt?
Antwort der Verwaltung:
Der Bauherr plant eine erneute Antragstellung mit geänderter Planung in der 20. KW.