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Wärmewende in der denkmalgeschützten Frank’schen Siedlung unterstützen – Interessenorientierten Austausch mit den Eigentümervertreterinnen und -vertreter zur Anpassung des Denkmalpflegeplans initiieren

von Dr. Martin Albers, Martina Schenkewitz, Tina Winter (SPD) Ekkehart Wersich, Gunther Herwig (CDU),  Claus-Joachim Dickow, Jan-Peter Döhne (FDP)

Die Frank’sche Siedlung in Klein Borstel ist ein bezirkliches denkmalgeschütztes Ensemble aus den 1930er-Jahren mit rund 550 nahezu baugleichen Reihenhäusern. Sie steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz (§ 6 HmbDSchG) und unterliegt zusätzlich einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 BauGB. Das Quartier prägt das Stadtbild Klein Borstels und ist zugleich energetisch sanierungsbedürftig.

Mit Blick auf die ambitionierten Klimaschutzziele der Freien und Hansestadt Hamburg – die sich infolge des erfolgreichen „Zukunftsentscheids Hamburg“ voraussichtlich weiter verschärfen werden – gewinnt die Frage an Bedeutung, wie auch in denkmalgeschützten Quartieren tragfähige Beiträge zur Wärmewende geleistet werden können. Diese Frage wird perspektivisch Auswirkungen auf bestehende Gestaltungsrahmen, insbesondere den Gestaltungsleitfaden für die Frank’sche Siedlung, haben.

Klimaschutz, Denkmalschutz und Eigentumsinteressen sind vor diesem Hintergrund in Einklang zu bringen und die Betroffenen brauchen Planungssicherheit. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher frühzeitig in die Beratungen einzubeziehen. Dabei gilt es auch die Erfahrungen mit energetischen Sanierungsmaßnahmen zu nutzen, die schon punktuell vorgenommen wurden.

Gemeinsam mit dem Bezirksamt soll mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses des Bezirksversammlung Hamburg-Nord soll ein geeignetes Format des Austauschs mit den zentralen Beteiligten gefunden werden, um die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen mit den Zielen des Denkmalschutzes sinnvoll in Einklang zu bringen.

Die Ergebnisse können dann eine wichtige Grundlage bilden, um in einem zweiten Schritt den Denkmalpflegeplan für die Frank’sche Siedlung in zeitgemäßer Weise zu überarbeiten.

Petitum

Aus diesem Grund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Eigentümerinnen und Eigentümern in der Frank’schen Siedlung unter Einbindung der Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ein geeignetes Format festzulegen, das einen Austausch über Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen ermöglicht und zugleich sicherstellt, dass Aspekte des Denkmalschutzes im Denkmalpflegeplan auch zukünftig angemessen Berücksichtigung finden. Ggf. sind auf Vorschlag des Bezirksamts weitere Akteure, die für eine Überarbeitung des Denkmalpflegeplans fachlich notwendig sind, hinzuzuladen (z. B. Denkmalschutzamt).
  2. Im Anschluss an diesen Austausch möge das Bezirksamt vorschlagen, wie der Denkmalpflegeplan und die Gestaltungsrichtlinie fortgeschrieben werden können, um energetische Sanierungsmaßnahmen und Denkmalschutz angemessen zu vereinen.
  3. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, darzulegen, ob weitere Maßnahmen empfohlen werden, um die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.