Von Timo B. Kranz (GRÜNE), Angelika Bester (SPD), Dr. Andreas Schott (CDU), Angelika Traversin, Jonas Wagner (Die Linke)
Mit einstimmigem Beschluss des Hauptausschusses wurde das Bezirksamt im September gebeten, zu prüfen, ob die 3G-Regelung verbindlich für alle Besucher*innen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse durch eine Änderung der Geschäftsordnung oder in einer anderen Art und Weise durchgesetzt werden kann. Es ist für die Mitglieder der Bezirksversammlung nicht erkennbar, warum der Schutz der Teilnehmenden vor einer möglichen Infektion bei bezirklichen Sitzungen anders ausfallen sollte als bei anderen öffentlichen Treffen oder Veranstaltungen.
Mit Drs. 21-2753 [1] informierte das Bezirksamt die Bezirksversammlung, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, das 3G-Modell für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse anzuwenden. Dafür fehle die Rechtsgrundlage.
Daraufhin hat die Bezirksversammlung am 21. Oktober 2021 mit den Stimmen der GRÜNEN, der SPD, der CDU und der LINKEN beschlossen [2], dass die zuständigen Behörden gebeten werden, baldmöglichst eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass für Gäste von bezirklichen Gremiensitzungen die gleichen Regeln gelten, wie für den Besuch von anderen öffentlichen Veranstaltungen gemäß §9 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO. Dies betrifft insbesondere die Vorgabe, dass nur geimpften, genesenen oder getesteten Gästen ein Zugang ermöglicht wird (3G-Modell).
Eine Antwort auf diesen Beschluss ist bisher nicht erfolgt. Auch angesichts der zunehmenden Infektionszahlen in Hamburg ist für die Antragstellenden aber eine schnellstmögliche Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes dringend notwendig. Die aktuell vorliegende Infektionslage (Inzidenz), der Reproduktionswert sowie die Zahl der intensivmedizinisch betreuten Patient*innen (Krankenhausauslastung) gibt Anlass zu erhöhten Vorsichtsmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus.
Der Bundestag hat mit Wirkung zum 24.11.2021 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Laut einer Mitteilung des Bezirksamts bietet der neu eingeführte § 28a Absatz 7 der BV die Möglichkeit, eine 3G-Regelung per Geschäftsordnung einzuführen.
Petitum
Der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird wie folgt ergänzt:
§ 8a
Öffentlichkeit von Präsenzsitzungen während der Corona-Pandemie
Zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) kann durch Beschluss des Hauptausschusses der Zugang der Öffentlichkeit zu Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung sowie ihrer Regional- und Fachausschüsse durch geeignete Maßnahmen geregelt werden.
Grundlage für die Festsetzung dieser Regelungen ist § 28a Absatz 7 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionsgeschehen.