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Steuergeld für Gutachten und Fahrradparkplätze in Barmbek-Süd, die niemand braucht? Mit Antwort

Von Stefan Baumann (CDU)

In der Sitzung des RegA BUHD am 19. September 2022 wurde unter TO-Punkt 4 das Konzept zur Umsetzung des Fahrradparkens vorgestellt. Fünf Jahre ist nichts passiert, was an den Ergebnissen des damaligen Gutachtens liegen mag: im untersuchten Bereich des Komponistenviertels wurde in weiten Teilen kein wirklicher Mangel an Abstellplätzen für Fahrräder festgestellt – eher das Gegenteil ist, besonders an den vielen „Grün“-Straßenzügen, erkennbar.

Umso erschreckender, im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Steuereinnahmen, ist es, dass es im Jahr 2022, unter der Prämisse einer Aktualisierung des mittlerweile offenbar als veraltet angesehenen Gutachten, erneut ein (unterm Strich gleichlautend wirkendes) Gutachten beauftragt wurde (Zitat Protokoll RegA BUHD 19.09.2022: „Das Bezirksamt Hamburg-Nord habe die Firma beauftragt, das Konzept aus 2017 zu aktualisieren, so dass eine Umsetzung erfolgen könne.“), was dann schlussendlich als „Update“ nur die Erkenntnisse von 2017 mit einer fehlenden Mangellage noch einmal manifestiert.

Weder in der Bezirksversammlung noch im RegA BUHD gab es allerdings einen Antrag, eine Aktualisierung des Gutachtens zu beauftragen. Auch die in der RegA BUHD-Sitzung vom 19.09.2022 genannten und vorgestellten Maßnahmen lassen massive Zweifel an der Prioritätensetzung, dafür aber Vermutungen nach primär ideologischen Gründen für die geplante Umsetzung aufkommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

Vorbemerkung Bezirksamt:
Sowohl im Konzept aus 2017 als auch in der Aktualisierung sind im Quartier Bereiche mit sehr hohem Abstellbedarf an Fahrrädern festgestellt worden. Der Grund für die nicht erfolgte Umsetzung des Konzepts lag nicht an mangelndem Bedarf, sondern an den fehlenden finanziellen Mitteln.
Die Bereiche mit hohem Bedarf haben sich seit 2017 etwas verschoben, da in einigen Straßenzügen durch den Aufbau privater Abstellmöglichkeiten eine Verbesserung stattgefunden hat, in vielen anderen Bereichen aber eine deutliche Verschlechterung mit daraus resultierenden Einschränkungen
für die Barrierefreiheit der Gehwege. Diese Problematik ist überwiegend dort vorzufinden, wo der Bedarf nicht auf Privatgrund gedeckt werden kann. In der Konzeptaktualisierung werden die Bedarfe und daraus abgeleitete Prioritäten für die Umsetzung nachvollziehbar definiert.

  1. Das ursprüngliche Fahrradparkplatzgutachten wurde am 16. Februar 2017 beantragt, und gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. In welchem Ausschuss der Bezirksversammlung wurde jetzt die Beauftragung einer Aktualisierung des Fahrradparkplatzgutachtens von 2017 beraten, beantragt und/oder beschlossen?
    Der Fachbereich Tiefbau des Fachamts Management des öffentlichen Raumes informiert regelmäßig über das Arbeitsprogramm im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität. Zuletzt wurde dort am 24.10.2022 die Drs. 21-3282.1 nebst Anlagen vorgelegt und durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen. Darin enthalten ist auch das Fahrradparkkonzept für das Komponistenviertel.
  2. Falls es keinen Beschluss der Bezirksversammlung, oder eines ihrer Ausschüsse gab: Wie und wann und auf welcher Grundlage wurde die Aktualisierung beauftragt?
    Für die Umsetzung der im Konzept von 2017 entwickelten Maßnahmen waren seinerzeit keine Mittel vorhanden. Diese Umsetzung wurde dann 2022 angegangen, da die Bezirke im Rahmen der Vereinbarung zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr dazu aufgerufen wurden, Fahrradparkkonzepte erstellen und umsetzen zu lassen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschied sich das Bezirksamt Hamburg-Nord für die Umsetzung des bereits erstellten Fahrradparkkonzept für das Komponistenviertel. Im Zuge der Ausschreibung für die verkehrstechnische Planung dieser Maßnahmen
    wurde deutlich, dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (siehe auch Vorbemerkung) eine Anpassung/Aktualisierung des fast fünf Jahre alten Konzepts zielführend geworden war. Ohne diese Aktualisierung hätte dem o.g. BV-Beschluss nicht in angemessener Weise nachgekommen werden können.
  3. Das Fahrradparkplatzgutachten im Jahr 2017 wurde durch die Firma SWECO durchgeführt. Warum wurde die Aktualisierung des Gutachtens jetzt durch die Ingenieurpartnerschaft Diercks Schröder durchgeführt?
    Für die verkehrstechnische Planung der Maßnahmen des Fahrradparkkonzepts inklusiv seiner Aktualisierung wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt. Der Zuschlag ging aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots an die Ingenieurpartnerschaft Diercks Schröder. SWECO war auch unter den angefragten Büros, hat aber aufgrund fehlender Kapazitäten kein Angebot abgegeben.
  4. Wie hoch waren die Kosten für die Aktualisierung des Fahrradparkplatzgutachtens von 2017? Bitte die Rechnung von Diercks Schröder der Antwort beilegen.
    Für die Konzeptaktualisierung sind Kosten in Höhe von 5.550,- € veranschlagt

  5. Wie lautet die Rahmen- und/oder Zweckzuweisung, aus der die Aktualisierung des Gutachtens bezahlt wird?
    .Die Aktualisierung des Fahrradparkkonzepts (sowie dessen Umsetzung) werden mit Mitteln aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr finanziert.
  6. Wie sind jetzt die konkreten Umsetzungen der Maßnahmen geplant? Bitte eine aussagekräftige Zeitachse mit Meilensteinen der Antwort beilegen.
    Aktuell wird die Aktualisierung des Konzepts abgeschlossen und parallel an den konkreten Planungen für die Umsetzung gearbeitet. Wie in der genannten Sitzung des RegA BUHD vorgestellt, wird bei der Planung zwischen einfachen Maßnahmen – i.d.R. Einbau von Fahrradbügeln und Lastenradbügeln an Orten mit sehr hohem Abstellbedarf – und erweiterten Maßnahmen mit Tiefbauarbeiten unterschieden. Bei letzteren werden nicht nur Flächen für Fahrradbügel geschaffen, sondern auch weitere Aspekte der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit verbessert (z.B. Einengung von überdimensionierten Kreuzungsbereichen, Verbreiterung von Gehwegen, Herstellung von barrierefreien Querungsstellen, Verbesserung von Sichtfeldern an Querungsstellen).
    Insgesamt ist der Einbau von rd. 400 Fahrradbügeln geplant. Eine genaue Anzahl der umzusetzenden Standorte kann erst nach der Abstimmung mit den
    Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen.
  7. Welche Kosten werden im Rahmen der Umsetzung anfallen?
    Für die nach der Aktualisierung des Konzeptes geplanten Standorte hat noch keine genaue Kostenschätzung stattgefunden. Im Konzept von 2017 wurden Baukosten für die Umsetzung pro Fahrradbügel angenommen und eine Gesamtanzahl berechnet. Die daraus resultierende Gesamtsumme in Höhe von 497.000 Euro wurde im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr angemeldet.
  8. Wie viele Autoparkplätze werden im Zuge der Umsetzung des Fahrradparkplatzgutachtens entfernt bzw. sind gefährdet?
    Da sich die Umsetzungsmaßnahmen noch in der Planungs- und Abstimmungsphase befinden, können an dieser Stelle keine belastbaren Aussagen zum Wegfall von Parkmöglichkeiten gegeben werden. Es ist allerdings von einer negativen Parkraumbilanz auszugehen, da ansonsten die erforderlichen Flächen für das Fahrradparken in diesem hoch verdichteten Quartier nicht verfügbar wären.
  9. Das Fahrradparkplatzgutachten von 2017 sollte eine Arbeitsgrundlage sein. Warum wurde, um Kosten zu sparen, mit einer darauf basierenden Aktualisierung nicht Personal aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord, oder der FHH beauftragt (z.B. die Koordinatorin für die Mobilitätswende)?
    Die personellen Kapazitäten im Fachamt Management des Öffentlichen Raums lassen eine detaillierte Planung der im Fahrradparkkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu. Im Zuge der Beauftragung dieser Detailplanung auch eine Konzeptaktualisierung zu veranlassen, ist nicht unwirtschaftlicher als die Durchführung der Aktualisierung durch das Bezirksamt selbst.
  10. Ist der Herr Bezirksamtsleiter der Meinung, dass es sich bei allen genannten Maßnahmen – einschließlich der mittlerweile ZWEI Gutachten – um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuereinnahmen und um eine richtige Prioritätensetzung handelt?
    Es handelt sich nicht um zwei Gutachten, sondern ein Gutachten und eine Aktualisierung, deren Erforderlichkeit aus Sicht des Bezirksamtes obenstehend dargelegt wurde.