Der Termin für die öffentliche Anhörung zur Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus, des „Hamburg-Hauses“ des Bezirks Hamburg-Nord durch ein gewerbliches Café steht fest: Am Donnerstag, 23. November, um 18 Uhr sollen in der Kirche St. Peter in Groß Borstel, Schrödersweg 1, Hamburg, alle Parteien zu Wort kommen.

Die Antworten auf diverse Anfragen der CDU offenbarten den Schnellschuss des Bezirksamtsleiters zum Nachteil der auf Veranstaltungsräume angewiesenen Institutionen im Bezirk und des Bürgerengagements im stark wachsenden Stadtteil Groß Borstel. Alle Oppositionsfraktionen haben deshalb eine Öffentliche Anhörung durchgesetzt. Es sollen neben den derzeitigen Nutzern auch Nachbarn, Gastronomen und die Hausmeister angehört werden. Diskutieren Sie mit – stellen Sie Ihre Fragen!

Besonders gravierend sind aus Sicht von derzeitigen Nutzern des Stavenhagenhauses – dem sich die CDU anschließt – folgende Punkte:

  • Es gibt keinen Grund, die funktionierende Kleingastronomie für Besucher des Stavenhagenhauses in derzeitiger Form ohne Ersatz zu beenden.
  • Der berechtigte Wunsch aus dem Stadtteil nach mehr Nutzungsmöglichkeiten des Stavenhagenhauses ist schon jetzt und unter gleichen Bedingungen möglich (Yogakurse, Kinderchor, Gaming Nachmittage, Literatur-Clubs, Film-Abende, Poetry-Slam, Sprach- und Kunstkurse u.a.m.), es muss nur jemand anbieten.
  • Die in vielen Medien gefeierte „breite Öffnung“ des Stavenhagenhauses reduziert sich in der Antwort des Bezirksamtsleiters auf den Betrieb eines „Nachbarschatfs-Cafés“ mit festen Öffnungszeiten und die Herstellung eines Boule-Platzes vor dem Haus.
  • Eine dringend notwendige Modernisierung beginnt frühestens in ein paar Jahren – bis dahin sind mobilitätseingeschränkte Personenkreise auf Räume im Erdgeschoss angewiesen (die jetzt teilweise an einen Gastronomen vermietet werden sollen).
  • Interessenten für die Eröffnung einer – wie auch immer gearteten – Gastronomie könnten an verschiedenen Stellen im Stadtteil umgesetzt werden. Auch ganz in der Nähe des Stavenhagenhauses wenn auf Laufkundschaft keinen Wert gelegt wird. Mindestens bis zum Umbau des Stavenhagenhauses wäre das Betreiben einer Gastronomie aufgrund der Baulichkeiten ohnehin nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Die politischen Gremien des Bezirkes wurden in die Entscheidung der zukünftigen Nutzungseinschränkungen durch den Bezirksamtsleiter mit Unterstützung von GRÜNEN und SPD im Bezirk Hamburg-Nord nicht eingebunden. Ein entsprechender CDU-Antrag wurde von GRÜNE und SPD abgelehnt.