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Schließung Wohnunterkunft für Geflüchtete in Klein Borstel III- Wie geht es weiter? Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

In Hamburg-Nord gibt es in den verschiedenen Stadtteilen Wohnunterkünfte für Geflüchtete. Laut der Drucksache 21-3071 aus 1.2021 gibt es Planungen die vereinbarte Laufzeit der Unterkunft Große Horst zu verlängern. Mit der Bürgerinitiative wurde vereinbart, dass im Interesse der Gesamtsituation der aktuellen Zuwanderung und im Interesse insbesondere der Familien vor Ort die Unterkunft um 6 Monate bis zum 31.08.2022 weiter betrieben wird. Der Rückbau soll bis 30.06.2023 abgeschlossen sein. Die Verlängerung des Betriebs soll den in der Unterkunft lebenden Menschen und den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle ermöglichen, den Auszug bzw. die Vermittlung in geeigneten Wohnraum im Bezirk zu verbessern. Ziel ist es, die hier lebenden Menschen nicht erneut in eine Unterkunft vermitteln zu müssen, sondern in eigenen Wohnraum, um Schul- und Kitawechsel für die Kinder möglichst zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:

  1. Kann der Termin des geplanten Rückbaus bis 30.06.2023 eingehalten werden?
    Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
    nimmt zu dem o. g. Beschluss teilweise auf Grundlage von Auskünften von
    Fördern & Wohnen AöR (F&W) wie folgt Stellung:
    Der Standort wird im Wege einer Nachnutzung bis zum 31.08.2023 weiter betrieben. Im
    Anschluss erfolgt der Rückbau der Fläche, um den geplanten Wohnungsbau vorbereiten zu können. Es ist von einer Rückbauzeit von ca. 9 Monaten auszugehen. Die Möglichkeit der Nachnutzung der Einrichtung bis 31.08.2023 wurde aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine in der Zusatzvereinbarung zum Standort „Große Horst/Am Anzuchtgarten“ vom 21.03.2022 sowie der „Vereinbarung zur Ergänzung von Bürgerverträgen zur Unterbringung geflüchteter Menschen“ vom 24.03.2022 zwischen der Initiative für erfolgreiche Integration, den örtlichen Bürgerinitiativen (hier: „Lebenswertes Klein-Borstel“) und der Freien und Hansestadt Hamburg ausverhandelt.
    In Abhängigkeit von den noch zu schaffenden Planungsvoraussetzungen für den vorgesehenen Wohnungsbau ergibt sich ggf. die Möglichkeit, dass einzelne Bewohnerinnen und Bewohner noch über den 31.08.2023 hinaus in der Unterkunft verbleiben können, um ihre Perspektive für die Vermittlung in Wohnraum zu erhöhen.
  1. Was hat die zuständige Verwaltung bis heute unternommen, damit die Familien im Bezirk Nord oder in der unmittelbaren Nähe eine neue Unterkunft bzw. Wohnung finden?
    Bei anstehenden Schließungen von Unterkünften geht F&W in bewährter Weise vor. Damit wohnberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner möglichst eine Wohnung oder alternativ auf jeden Fall einen Unterkunftsplatz, bevorzugt im Sozialraum, bekommen, arbeiten bei F&W mehrere Organisationseinheiten in enger Abstimmung zusammen.
    Die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) koordiniert bei F&W alle Verlegungen zwischen den Unterkünften. Dies umfasst auch die Verlegungen im Zuge von Unterkunftsschließungen und Belegungsreduzierungen. Für diese Fälle existieren eingespielte Verfahren, die in enger Abstimmung mit den Mitarbeitenden der jeweiligen Unterkünfte ablaufen und in denen die Belange und Bedarfe der betroffenen Menschen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
    Sobald die Schließungsdaten offiziell feststehen, werden die Bewohnerinnen und Bewohner über die Schließung informiert. Im Anschluss führen die Mitarbeitenden des Unterkunft- und Sozialmanagements (UKSM) vor Ort individuelle Gespräche, in denen sie die Situation und die Auswirkungen für die Betroffenen erläutern und auf Wunsch die Informationen aufnehmen, die bei der Verlegung in eine neue Unterkunft berücksichtigt werden sollten. Dabei spielt die Verlegung innerhalb des Sozialraums eine große Rolle, wobei dies aufgrund von Platzkapazitäten nicht immer möglich ist und auch Verlegungen in andere Stadtteile für die Betroffenen günstig sein können (Arbeitsplatznähe). Diese individuellen Verlegungswünsche werden durch das UKSM gesammelt an die AVS weitergegeben, die auf dieser Grundlage die Zuweisung neuer Plätze koordiniert.
    Das Einzugs- und Begleitteam (EBT) von F&W arbeitet gemeinsam mit der bezirklichen
    Fachstelle für Wohnungsnotfälle fokussiert daran, im Zuge von Unterkunftsschließungen
    möglichst viele der betroffenen Personen in Wohnraum zu vermitteln. Nach Möglichkeit wird das EBT individuelle Gespräche für infrage kommende Personen anbieten, um diese aktiv bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Die Arbeit des EBT ist dabei darauf ausgerichtet, die in Frage kommenden Personen bei der Vermittlung in
    Wohnraum zu unterstützen und damit auch Barrieren für einzelne Bewohnende abzubauen. Hierzu unterstützt das EBT nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern steht auch nach einem erfolgreichen Mietvertragsabschluss im ersten Jahr sowohl den mietenden Personen als auch den Vermieterinnen bzw. Vermietern unterstützend zur Seite und vermittelt bei evtl. auftretenden Problemen und Konflikten. Darüber hinaus findet für die Unterkunft Große Horst, wie bei der Schließung von größeren
    Standorten üblich, ein regelmäßiger ressortübergreifender Austausch unter Federführung der Sozialbehörde statt. Im Fokus steht dabei der Stand der Wohnraumvermittlungen in Bezug auf die wohnberechtigte Bewohnerschaft und der Verlegungen von nicht Wohnberechtigten in passende, andere Unterkünfte.
    Flankierend werden die anderen Bezirksämter um Unterstützung und Übersendung passender Wohnungsangebote aus dem Bezirk gebeten. Dieses Verfahren fand in Bezug auf den Standort Große Horst zum ersten Mal Ende 2021/Anfang 2022 – vor Beginn des Ukraine Krieges und Abschluss der Ergänzungsvereinbarung
    zum Bürgervertrag – statt. Die damalige Bewohnerschaft konnte zum Teil sehr
    erfolgreich in Wohnraum bzw. auch in andere Standorte in Sozialraumnähe verlegt werden.
  2. Wie ist der aktuelle Stand der Belegung und Wohnungssuche aus dem Standort Große Horst?
    – wie viele Familien haben in Hamburg-Nord eine neue Bleibe gefunden?
    Seit dem 01.10.2022 sind vier Familien aus der Wohnunterkunft (WUK) Große Horst in
    andere Wohnunterkünfte im Bezirksamt Nord untergebracht worden.

    – wie viele Personen konnten seit 2016 von hier in eine private Wohnung umziehen?
    Seit dem 01.01.2016 sind 486 Personen aus der WUK Große Horst direkt in privaten
    Wohnraum gezogen. Dazu kommt eine Anzahl an Personen die unbekannt verzogen sind (456 Personen), bei denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie auch in privaten Wohnraum umgezogen sein könnten.

    – wie viele Personen insgesamt haben seit 2016 in der Unterkunft gewohnt?
    Seit dem 01.01.2016 sind 2069 Personen in die Unterkunft eingezogen.

    – wie viele Personen leben aktuell in der Unterkunft?
    Zum Stichtag 30.04.2023 waren 409 Personen am Standort untergebracht. Davon sind
    376 Personen Geflüchtete aus der Ukraine.